Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9603.40.10.00.0: Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9603.40.10.00.0 steht für Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9603.40.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9603.40.10.00.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.40Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 9603 30); Kissen und Roller zum Anstreichen
  4. 9603.40.10Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen
  5. 9603.40.10.00.0Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.40.10.00.0

HS-Code9603.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9603.40.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9603.40.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9603.40.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI37821/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-03

Bei dem sog. "Tapezierset 5-teilig" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer ca. 24 cm langen Farbwalze mit Steckbügel, - einem ca. 22 x 17 x 6 cm (L x B x T) großen Blockpinsel, - einer Schere zum Schneiden von Tapeten, - einem ca. 27 x 4 cm großen Farb-/ Leimmixstab aus Kunststoff und - einem ca. 17,5 x 11,5 cm großen Tapezierspachtel aus Kunststoff. Die Waren dienen dem Tapezieren von Wänden. Der Pinsel und der Roller zum Anstreichen (Pos. 9603) sind auf Grund der Menge charakterbestimmend und innerhalb der Unterpositionen ist aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung der Pinsel charakterbestimmend. Die in einer Plastiktüte aufgemachte Warenzusammenstellung ist als "Pinsel, zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen" einzureihen.

DE11569/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-23

Bei der als "Flachpinsel-Lasurset" bezeichneten Ware handelt es sich um drei verschiedene Flachpinsel zum Auftragen von Farbe bzw. Lack. Die gemeinsam aufgemachten Pinsel bestehen jeweils aus einem Stiel aus Holz, einer Zwinge aus Metall und Schweineborsten als Einzugsmaterial (mit 30 mm, 40 mm und 50 mm Breite). Die Pinsel sind jeweils als "Pinsel, zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen" einzureihen.

DE11568/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-23

Bei der als "Flachpinsel-Lasurset" (Art.Nr.: 66079) bezeichneten Ware handelt es sich um drei verschiedene Flachpinsel zum Auftragen von Farbe bzw. Lack. Die gemeinsam aufgemachten Pinsel bestehen jeweils aus einem Stiel aus Holz, einer Zwinge aus Metall und Schweineborsten als Einzugsmaterial (mit 30 mm, 40 mm und 50 mm Breite). Die Pinsel sind jeweils als "Pinsel, zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen" einzureihen.

DE16083/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-10-26

Sog. "Haushaltspinsel" (s. Foto). Es handelt sich um ein Pinselset für das Auftragen von Farbe bestehend aus: - einem ca. 18 cm langen Flachpinsel (Stärke 1") mit einem Stiel aus Holz, einer Fassung aus Metall und Tierborsten als Einzugsmaterial; - einem ca. 23 cm langen Ringpinsel (Größe 4) mit einem Stiel aus Holz, einer Fassung aus Kunststoff und tierischen Borsten als Einzugsmaterial und - einem ca. 20 cm langen Emaillepinsel (Größe 2) mit einem Stiel aus Holz, einer Fassung aus Metall und tierischen Borsten als Einzugsmaterial. Die Erzeugnisse sind gemeinsam in einer Blisterverpackung auf einer bedruckten Pappkarte aufgemacht. Die Ware ist als "Pinselset, zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen" einzureihen

DEB/1159/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-05-10

Pinselset, zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen, bestehend aus drei Flachpinseln und zwei Rundpinseln mit Pinselköpfen aus Tierhaar und Stielen aus Holz mit Aufhängelochbohrung. Die Flachpinsel haben eine Fassung aus unedlem Metall, eine Breite von 1", 1/2" und 2" und rot lackierte Stiele. Die Rundpinsel sind mit einer Kunststofffassung ausgestattet, in den Größen 2 und 4 und mit naturbelassenen Stielen. Die fünf Pinsel sind in einem Kunststoffbeutel verpackt und zusammen mit einem Zimmermannsbleistift, einem Messerset, einer Vestanwalze, einem Bügelgriff für die Walze, einem Spannungsprüfer, einem Glasschaber, einem Malerspachtel, einem Bandmaß und einer Farbwanne, alle nicht Gegenstand dieser vZTA, von Kunststofffolie umhüllt verpackt. Die Zusammenstellung dient nicht zur Befriedung eines gemeinsamen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Abbildung im Internet.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A. Besen, nur gebunden, auch mit Handgriffen oder Stielen Hierher gehören Waren in ziemlich grober Ausführung, mit oder ohne Stiel, die hauptsächlich zum Reinigen des Bodens (Straßen, Höfe, Ställe usw.), von Fußböden und Wohnungen oder Fahrzeugen verwendet werden. Sie bestehen im Allgemeinen entweder aus einem einzigen grob zusammengebundenen Bündel aus pflanzlichen Stoffen (Reiser, Stroh usw.) oder aus einem Bündel oder mehreren Bündeln dicker Strohhalme oder Binsen- oder Rohrstengel, als einer Art Mittelstück zusammengefasst, über welchem längeres und feineres Stroh angebracht ist, das untereinander und mit dem Mittelstück durch Textilfäden zusammengehalten wird, die überdies eine Verzierung bilden können. Zum Gebrauch sind diese Waren im Allgemeinen mit einem Stiel versehen. …

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.40.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 9603.40.10.00.0 umfasst Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.40.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9603.40.10.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9603.40.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.40.10.00.0?

9603.40.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9603.40.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9603.40.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960340 Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 9603 30); Kissen und Roller zum Anstreichen > 96034010 Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.40.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.40.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37821/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.40.10.00.0?

Warennummer 9603.40.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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