Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9605.00.00.00: Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9605.00.00.00 steht für Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9605.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9605.00.00.00
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9605Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung
  3. 9605.00.00.00Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9605.00.00.00

HS-Code9605.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9605.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9605.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-04543Erteilt von FRGültig bis 2029-08-04

Trousse de soin pour bébé comprenant 9 accessoires indispensables destinés à l’hygiène quotidienne. L’ensemble contient : - une lime à ongle, - un mouche bébé par aspiration buccal (avec réservoir anti-retour de sécrétions), - anneau de dentition, - une brosse à cheveux, - une brosse à dent, - un thermomètre de bain, - un thermomètre digital, - un coupe ongle, - une paire de ciseaux à bouts arrondis.

FRBTIFR-BTI-2026-04615Erteilt von FRGültig bis 2029-07-26

Trousse de soin pour bébé comprenant 10 accessoires indispensables destinés à l’hygiène quotidienne. L’ensemble contient : - un thermomètre digital avec embout souple, - un mouche bébé par aspiration buccale, - un ciseaux à bouts arrondis, - un coupe-ongle, - une lime à ongle, - un thermomètre de bain, - une brosse en bois et poils de chèvre, - un masseur de gencive en silicone, - un anneau de dentition, - 3 lingettes réutilisables en coton

IEBTIIENEN004-2025-BTI401Erteilt von IEGültig bis 2028-10-15

TRAVEL SET CONSISTING OF EMPTY BOTTLES AND CONTAINERS FOR COSMETICS. THE KIT IS DESIGNED FOR THE STORAGE AND TRANSPORT OF LIQUIDS, CREAMS AND OTHER PERSONAL CARE PRODUCTS. A FUNNEL AND SPATULA ARE INCLUDED IN THE SET TO FACILITATE THE FILLING OF THE CONTAINERS. THE ITEMS ARE PACKAGED IN A RESEALABLE ZIPPED PLASTIC BAG FOR RETAIL SALE.

FRBTIFR-BTI-2025-01853Erteilt von FRGültig bis 2028-07-14

Assortiment de voyage composé de 11 articles, conditionné dans une pochette transparente. Ce kit comprend des flacons et pots de différentes capacités, vides et à remplir. Il contient également des accessoires tels qu’un mini-entonnoir, une mini-spatule et une mini-pompe, facilitant le transvasement et l’utilisation des produits.

DEBTI17930/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-06

Reisezusammenstellung zum Reinigen von Schuhen, in Form eines sog. "Schuhputzset", bestehend aus: - einer Schuhbürste, 13 cm mit Griff aus Holz, Bürstenkopf aus Holz und Einzugsmaterial aus künstlichen Filamenten - einer Schuhbürste, 9 cm, mit Bürstenkörper aus Holz und Einzugsmaterial aus künstlichen Filamenten - einem Putztuch aus Spinnstoffgewebe, 26 x 11 cm - einer Dose Schuhcreme, schwarz - einer Dose Schuhcreme, neutral. Die Erzeugnisse sind in einem der Größe angepassten Täschchen aus Spinnstoff mit Reißverschluss zur dauerhaften Aufbewahrung verpackt. An dem Täschchen ist ein Etikett mit Produktinformationen angebracht. Die Zusammenstellung ist als "Reisezusammenstellung zum Reinigen von Schuhen" einzureihen.

NLBTI2025-0467Erteilt von NLGültig bis 2028-06-26

Een reisassortiment met toiletbenodigdheden met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor gebruik bij de persoonlijke verzorging; - een doorzichtige etui van kunststof met ritssluiting, die ook dienst doet als kleinhandelsverpakking; - een borstel van kunststof; - een kam van kunststof; - een nagelvijl; - een uitklapbaar rond dubbel spiegeltje van glas met een buitenzijde van kunststof; - 2 verschillende soorten haarbandjes van textiel.

DEBTI60319/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-30

Bei der als "Reiseset Leerbehälter 9 tlg." bezeichneten Ware handelt es sich um eine Reisezusammenstellung, bestehend aus: - zwei Spenderflaschen mit Kolbenpumpe aus Kunststoff (je 50 ml Fassungsvermögen), - drei Kunststoffflaschen mit Schraubverschluss (je 80 ml Fassungsvermögen), - zwei Cremedosen mit Schraubverschluss aus Kunststoff (je 20 ml Fassungsvermögen), - einem Trichter aus Kunststoff (ca. 4 cm lang) und - einem Spatel aus Kunststoff (ca. 8 cm lang). Die Flaschen, die Dosen, der Trichter und der Spatel sind dazu bestimmt und geeignet, auf einer Flugreise im Handgepäck die Mitnahme von Körperpflegemitteln in der zulässigen Menge zu ermöglichen. Die Flaschen und die Dosen sind transparent. Die Artikel sind zusammen in einer transparenten Kunststofftasche mit Zipper-Verschluss enthalten. Diese Ware ist als "Reisezusammenstellung zur Körperpflege" einzureihen.

DEBTI52525/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Bei dem sog. „Profi-Schuhpflegeset“ handelt es sich um eine Zusammenstellung, bestehend aus: - einer Schuhbürste mit Kunststoffborsten als Einzugsmaterial an einer Fassung mit Holzgriff - einem Schuhlöffel aus Kunststoff, Länge ca. 15 cm - einem Poliertuch aus Spinnstoff, 28 cm x 30 cm - einer Sprühflasche Reinigungsspray (50 ml) und - einer Sprühflasche Pflegespray (50 ml). Die Erzeugnisse sind in einem Behältnis aus Leder / Kunstleder aufgemacht. Die Tasche ist von den Abmessungen auf die Größe und Menge der enthaltenen Utensilien abgestimmt. Die Zusammenstellung ist als "Reisezusammenstellung zum Reinigen von Schuhen" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9605

Zu Unterposition 9605 00: 1. Zusammenstellungen für die Reise, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist) verteilt werden, bestehend aus rechteckigen Stoffbeuteln, in der Größe 2o x 12x 5 cm, mit folgendem Inhalt: 1 Wegwerf - Rasiermesser, befestigt auf einer kleinen Spraydose mit Rasierschaum, 1 Zahnbürste und einer kleinen Tube Zahnpasta, 1 Erfrischungstuch, 1 Paar gestrickter Socken, 1 Augenbinde aus Spinnstoffen zum Schonen der Augen, 1 Paar Ohrstöpsel. Anwendung der AV 1 Einzelentscheidungen zum Harmonisierten System (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9605.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 9605.00.00.00 umfasst Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9605.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9605.00.00.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9605.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9605.00.00.00?

9605.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9605.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9605.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9605 Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9605.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9605.00.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-04543. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9605.00.00.00?

TARIC-Code 9605.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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