Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9607.11.00.00.0: Reißverschlüsse, mit Zähnen aus unedlen Metallen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9607.11.00.00.0 steht für Reißverschlüsse, mit Zähnen aus unedlen Metallen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9607.11.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9607.11.00.00.0
Drittlandszoll
6,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9607Reißverschlüsse und Teile davon
  3. 9607.11mit Zähnen aus unedlen Metallen
  4. 9607.11.00.00.0Reißverschlüsse, mit Zähnen aus unedlen Metallen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9607.11.00.00.0

HS-Code9607.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9607.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9607.11.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9607.11.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI52724/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-01-08

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um einen Reißverschluss mit Metallstopper, bestehend aus zwei ca. 1,8 cm breiten und 60 cm langen Textilstreifen, an deren Längsseiten beidseitig Metallzähnchen angebracht sind. Mittels eines innenseitig angebrachten Metallschiebers sind die Zähnchenreihen ineinander verhakt. Die Ware ist als "Reißverschluss mit Zähnen aus Metall" einzureihen.

DEBTI43043/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-17

Bei den Erzeugnissen handelt es sich um Reißverschlüsse, bestehend aus zwei ca. 1,5 cm breiten und ca. 19 cm (bzw. 60 cm) langen Textilstreifen, an deren Längsseiten beidseitig Metallzähnchen angebracht sind. Mittels eines innenseitig angebrachten Metallschiebers sind die Zähnchenreihen ineinander verhakt. Der 19 cm lange Reißverschluss verfügt über einen Metallstopper. Die Ware ist als "Reißverschluss mit Zähnen aus Metall" einzureihen.

DE24176/15-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-19

Bei der Ware mit der Bezeichnung "Reißverschluss-Set" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Das Set beinhaltet sieben unterschiedlich lange Reißverschlüsse bestehend aus zwei Stoffbändern mit Häkchen (Zähnen) und Schieber aus Aluminium; hier zwei Stück 16 cm, zwei Stück 14 cm und drei Stück 7 cm. Dazu werden zwei weitere Schieber, einer mit Anhänger zum Ziehen aus unedlem Metall und einer mit Anhänger aus Leder, 25 m aufgerolltes transparentes Nähgarn aus Polyamid, ein Köcher aus Kunststoff zur Aufbewahrung der drei Nähnadeln sowie ein Einfädler, ebenfalls aus Kunststoff, verpackt. Die Produkte werden gemeinsam auf einer Karte aufgeblistert. Die Warenzusammenstellung dient einem gemeinsamen hauswirtschaftlichen Zweck im Textilbereich. Die fertigen Reißverschlüsse stellen aufgrund ihrer Menge und des Verwendungszwecks den charakterverleihenden Bestandteil dar. Das Set wird als "Reißverschlüsse, mit Zähnen aus unedlen Metallen" eingereiht.

DE24175/15-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-19

Bei der Ware mit der Bezeichnung "Reißverschluss-Set" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Das Set beinhaltet sieben unterschiedlich lange Reißverschlüsse bestehend aus zwei Stoffbändern mit Häkchen (Zähnen) und Schieber aus Kupfer; hier zwei Stück 16 cm, zwei Stück 14 cm und drei Stück 7 cm. Dazu werden zwei weitere Schieber, einer mit Anhänger zum Ziehen aus unedlem Metall und einer mit Anhänger aus Leder, 25 m aufgerolltes transparentes Nähgarn aus Polyamid, ein Köcher aus Kunststoff zur Aufbewahrung der drei Nähnadeln sowie ein Einfädler, ebenfalls aus Kunststoff, verpackt. Die Produkte werden gemeinsam auf einer Karte aufgeblistert. Die Warenzusammenstellung dient einem gemeinsamen hauswirtschaftlichen Zweck im Textilbereich. Die fertigen Reißverschlüsse stellen aufgrund ihrer Menge und des Verwendungszwecks den charakterverleihenden Bestandteil dar. Das Set wird als "Reißverschlüsse, mit Zähnen aus unedlen Metallen" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9607

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) fertige Reißverschlüsse aller Größen und zu allen Zwecken (Bekleidung, Schuhe, Täschnerwaren usw.). Die meisten Reißverschlüsse bestehen aus zwei Stoffbändern, an denen Häkchen (Zähne) aus Metall, Kunststoff oder anderem Material befestigt sind, die durch den Schieber miteinander verzahnt werden. Es gibt auch Reißverschlüsse, die aus zwei Kunststoffstreifen bestehen; jeder dieser Streifen trägt an einer Seite ein besonderes Profil, das sich durch Betätigen des Schiebers in das entsprechende Profil des anderen Streifens einfügt. 2) Teile von Reißverschlüssen, z. B. Zähne, Schieber, Endstücke, Bänder jeder Länge, mit Zähnen versehen.

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9607.11.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9607.11.00.00.0 umfasst Reißverschlüsse, mit Zähnen aus unedlen Metallen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9607.11.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9607.11.00.00.0 beträgt 6,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9607.11.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960711. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9607.11.00.00.0?

9607.11.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9607.11.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9607.11.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9607 Reißverschlüsse und Teile davon > 960711 mit Zähnen aus unedlen Metallen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9607.11.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9607.11.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI52724/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9607.11.00.00.0?

Warennummer 9607.11.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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