Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9607.19.00.00: Reißverschlüsse und Teile davon, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9607.19.00.00 steht für Reißverschlüsse und Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9607.19.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9607.19.00.00
Drittlandszoll
7,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9607Reißverschlüsse und Teile davon
  3. 9607.19andere
  4. 9607.19.00.00Reißverschlüsse und Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9607.19.00.00

HS-Code9607.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9607.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9607.19.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16132/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um einen Reißverschluss, bestehend aus zwei ca. 2 cm breiten und 70 cm langen Textilstreifen, an deren Längsseiten beidseitig Kunststoffzähnchen und Stopps angebracht sind. Mittels eines innenseitig angebrachten Kunststoffschiebers sind die innenseitig liegenden Zähnchenreihen (grün gefärbt) ineinander verhakt. Auf einem der Textilstreifen ist außenseitig ein weiterer Kunststoffschieber angebracht. Die außenliegenden Zähnchenreihen (schwarz gefärbt) sollen zur Verbindung von Jacken mit Jackenverbreiterungen dienen. Die Ware ist als "Reißverschluss mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)

DEBTI1834/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Die Ware besteht im Wesentlichen aus zwei doppellagig genähten, ca. 6 , 5 cm breiten sowie ca. 71 cm langen Stoffbändern, die an der inneren Längsseite jeweils mit einem textilen Streifen mit Kunststoffzähnchen sowie Stopps versehen sind. Die zwei gegenüberliegenden Zähnchenreihen sind mittels eines Schiebers ineinander verhakt. Auf die Bänder ist mittig jeweils ein schmaler, textiler, mit Klett versehener Streifen mit Kunststoffzähnchen an der nach außen zeigenden Längsseite mit Stopps aufgenäht. Einer der beiden Streifen ist mit einem Endstück (Bottom Stopp) sowie einem Schieber versehen. Auf den Klettstreifen ist mittels Klettverschluss abnehmbar jeweils eine sog. Blende in Form eines ca. 8 , 8 cm breiten und ca. 71 cm langen, doppellagig genähten Stoffbandes fixiert. Das Erzeugnis stellt eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren Charakter aufgrund der Bedeutung für die Verwendung sowie des Gesamteindrucks durch den Reißverschluss-Bestandteil bestimmt wird. Die mit einem Pappetikett umwickelte Ware dient zum Verbreitern von Jacken während einer Schwangerschaft. Sie soll bereits erweiterte Jacken zusätzlich erweitern und wird links sowie rechts mit der Erweiterung (Kumja) verbunden und an den Reißverschlussadapter gezippt, der wiederum an der Jacke fixiert ist. Die Ware ist als "Reißverschluss mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI38039/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-20

Bei der als „Stiefel-Schnellverschluss“ bezeichneten Ware handelt es sich um einen Reißverschluss mit einer Gesamtgröße von ca. 19 x 6 cm (Länge x Breite), bestehend im Wesentlichen aus an zwei Kunstlederbändern angebrachten Zähnen aus Kunststoff und einem Schieber. Die Ware ist beidseitig mit jeweils acht Metallösen sowie einem Klettverschluss ausgestattet. Die mit einem Etikett versehene und zu zwei Stück in einer Kunststoffverpackung aufgemachte Ware ist als "Reißverschluss, mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen.

FRBTIFR-BTI-2024-05407Erteilt von FRGültig bis 2027-10-06

Fermetures éclaire pour la couture composées de dents en nylon, curseur en alliage de zinc et tissu en polyester. 2 références disponibles de dimensions 15 ou 18cm.

FRBTIFR-BTI-2023-00358Erteilt von FRGültig bis 2025-10-18

Fermeture à glissière, dont les agrafes sont constituées en nylon.

DEBTI20221/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-07

Das Erzeugnis, sog. "Verbreiterung" besteht im Wesentlichen aus zwei doppellagig genähten, ca. 6,5 cm breiten sowie ca. 71 cm langen Stoffbändern, die an der inneren Längsseite jeweils mit einem textilen Streifen mit Kunststoffzähnchen sowie Stops versehen sind. Die zwei gegenüberliegenden Zähnchenreihen sind mittels eines Schiebers ineinander verhakt. Auf die Bänder ist mittig jeweils ein schmaler, textiler, mit Klett versehener Streifen mit Kunststoffzähnchen an der nach außen zeigenden Längsseite mit Stops aufgenäht. Einer der beiden Streifen ist mit einem Endstück (Bottom Stop) sowie einem Schieber versehen. Auf den Klettstreifen ist mittels Klettverschluss abnehmbar jeweils eine sog. Blende in Form eines ca. 8,8 cm breiten und ca. 71 cm langen, doppellagig genähten Stoffbandes fixiert. Das Erzeugnis stellt eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren Charakter aufgrund der Bedeutung für die Verwendung sowie des Gesamteindrucks durch den Reißverschluss-Bestandteil bestimmt wird. Die mit einem Pappetikett umwickelte Ware dient zum Verbreitern von Jacken während einer Schwangerschaft. Sie soll bereits erweiterte Jacken zusätzlich erweitern und wird links sowie rechts mit der Erweiterung (Kumja) verbunden und an den Reißverschlussadapter gezippt, der wiederum an der Jacke fixiert ist. Die Ware ist als "Reißverschluss mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI20220/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-03

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um einen Reißverschluss, bestehend aus zwei ca. 2 cm breiten und 70 cm langen Textilstreifen, an deren Längsseiten beidseitig Kunststoffzähnchen und Stopps angebracht sind. Mittels eines innenseitig angebrachten Kunststoffschiebers sind die innenseitig liegenden Zähnchenreihen (grün gefärbt) ineinander verhakt. Auf einem der Textilstreifen ist außenseitig ein weiterer Kunststoffschieber angebracht. Die außenliegenden Zähnchenreihen (schwarz gefärbt) sollen zur Verbindung von Jacken mit Jackenverbreiterungen dienen. Die Ware ist als "Reißverschluss mit Zähnen aus Kunststoff" einzureihen.

FRBTIFR-BTI-2020-05806Erteilt von FRGültig bis 2023-10-19

Fermeture à glissière injectée, prête à l’emploi. Les agrafes et le curseur sont entièrement en plastique. L’article est présenté sous plusieurs dimensions et coloris.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9607

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) fertige Reißverschlüsse aller Größen und zu allen Zwecken (Bekleidung, Schuhe, Täschnerwaren usw.). Die meisten Reißverschlüsse bestehen aus zwei Stoffbändern, an denen Häkchen (Zähne) aus Metall, Kunststoff oder anderem Material befestigt sind, die durch den Schieber miteinander verzahnt werden. Es gibt auch Reißverschlüsse, die aus zwei Kunststoffstreifen bestehen; jeder dieser Streifen trägt an einer Seite ein besonderes Profil, das sich durch Betätigen des Schiebers in das entsprechende Profil des anderen Streifens einfügt. 2) Teile von Reißverschlüssen, z. B. Zähne, Schieber, Endstücke, Bänder jeder Länge, mit Zähnen versehen.

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9607.19.00.00?

Die Zolltarifnummer 9607.19.00.00 umfasst Reißverschlüsse und Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9607.19.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9607.19.00.00 beträgt 7,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9607.19.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960719. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9607.19.00.00?

9607.19.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9607.19.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9607.19.00.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9607 Reißverschlüsse und Teile davon > 960719 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9607.19.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9607.19.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI16132/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9607.19.00.00?

TARIC-Code 9607.19.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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