Zolltarifnummer 9608.91.00.10: Schreibfederspitzen aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9608.91.00.10 steht für Schreibfederspitzen aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9608.91.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9608.91.00.10
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
- 9608.91Schreibfedern und Schreibfederspitzen
- 9608.91.00andere, Schreibfedern und Schreibfederspitzen
- 9608.91.00.10Schreibfederspitzen aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.91.00.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine sog. "Schreibfederspitze (Artikelnummer: 803499)", im Wesentlichen bestehend aus einem Docht aus weißem Kunststoff, mit einer Länge von ca. 35 mm, einem Innenkanal zur Tintenleitung, keine Fasern enthaltend, am unteren Ende spitz zulaufend, zum Einsetzen in einen Finelinerstift. Das Erzeugnis ist als "Schreibfederspitze aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal" einzureihen.
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine sog. "Schreibfederspitze (Artikelnummer: 805369)", im Wesentlichen bestehend aus einem Docht aus weißem Kunststoff, mit einer Länge von ca. 35 mm, einem Innenkanal zur Tintenleitung, keine Fasern enthaltend, am unteren Ende spitz zulaufend, zum Einsetzen in einen Finelinerstift. Das Erzeugnis ist als "Schreibfederspitze aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal" einzureihen.
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine sog. "Schreibfederspitze", im Wesentlichen bestehend aus einem Docht aus weißem Kunststoff, mit einer Länge von ca. 30 mm, einem Innenkanal zur Tintenleitung, keine Fasern enthaltend, an einem Ende spitz zulaufend, am anderen Ende mit abgerundeter kegelförmiger Spitze, zum Einsetzen in einen Finelinerstift. Das Erzeugnis ist als "Schreibfederspitze aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal" einzureihen.
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine sog. "Schreibfederspitze", im Wesentlichen bestehend aus einem Docht aus weißem Kunststoff, mit einer Länge von ca. 30 mm, einem Innenkanal zur Tintenleitung, keine Fasern enthaltend, an einem Ende spitz zulaufend, am anderen Ende mit abgerundeter kegelförmiger Spitze, zum Einsetzen in einen Finelinerstift. Das Erzeugnis ist als "Schreibfederspitze aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal" einzureihen.
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine sog. "Schreibspitze für Tintenschreiber" in Form einer Schreibfederspitze, im Wesentlichen bestehend aus einem Docht aus weißem Kunststoff, mit einer Länge von ca. 30 mm, einem Innenkanal zur Tintenleitung, keine Fasern enthaltend, ein Ende mit abgerundeter, kegelförmiger Spitze, das andere Ende spitz zulaufend, zum Einsetzen in einen Tintenschreiber. Das Erzeugnis ist als "Schreibfederspitze aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal" einzureihen.
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um einen sog. "Fineliner Docht" in Form einer Schreibfederspitze aus Kunststoff mit einer Länge von ca. 25 mm, einem Innenkanal zur Tintenleitung, keine Fasern enthaltend, am unteren Ende spitz zulaufend, zum Einsetzen in einen Finelinerstift (kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Das Erzeugnis ist als "Schreibfederspitze aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal" einzureihen.
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine sog. "Schreibspitze für Fineliner" in Form einer Schreibfederspitze, im Wesentlichen bestehend aus einem Docht aus weißem Kunststoff, mit einer Länge von ca. 30 mm, einem Innenkanal zur Tintenleitung, keine Fasern enthaltend, am unteren Ende spitz zulaufend, zum Einsetzen in einen Finelinerstift. Das Erzeugnis ist als "Schreibfederspitze aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal" einzureihen.
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine sog. "Schreibspitze für Tintenschreiber" in Form einer Schreibfederspitze, im Wesentlichen bestehend aus einem Docht aus weißem Kunststoff, mit einer Länge von ca. 30 mm, einem Innenkanal zur Tintenleitung, keine Fasern enthaltend, ein Ende mit abgerundeter, kegelförmiger Spitze, das andere Ende spitz zulaufend, zum Einsetzen in einen Tintenschreiber. Das Erzeugnis ist als "Schreibfederspitze aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9608 91 00: Hierher gehören auch Röhrchenfedern für Buchstabenschablonen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.91.00.10?
Die Zolltarifnummer 9608.91.00.10 umfasst Schreibfederspitzen aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.91.00.10?
Der Drittlandszollsatz für 9608.91.00.10 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9608.91.00.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960891. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.91.00.10?
9608.91.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9608.91.00.10 im Zolltarif eingeordnet?
9608.91.00.10 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 > 960891 Schreibfedern und Schreibfederspitzen > 96089100 andere, Schreibfedern und Schreibfederspitzen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.91.00.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.91.00.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI47080/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.91.00.10?
TARIC-Code 9608.91.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.