Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9608.91.00.20: Schreibfederspitzen oder andere poröse Spitzen für Markierstifte, ohne Innenkanal

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9608.91.00.20 steht für Schreibfederspitzen oder andere poröse Spitzen für Markierstifte, ohne Innenkanal. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9608.91.00.20 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9608.91.00.20
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
  3. 9608.91Schreibfedern und Schreibfederspitzen
  4. 9608.91.00andere, Schreibfedern und Schreibfederspitzen
  5. 9608.91.00.20Schreibfederspitzen oder andere poröse Spitzen für Markierstifte, ohne Innenkanal

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9608.91.00.20

HS-Code9608.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9608.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9608.91.00.2010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZBTI50/124214/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-04-08

Dle deklarovaných údajů se jedná o hroty značkovačů (popisovačů) pro psací potřeby. Hroty jsou zhotoveny z bílé porézní pěny (polyethylen - PE), dlouhé cca 3 cm, s kruhovým průřezem, bez vnitřního kanálku, s odvětrávacím žlábkem na povrchu hrotu, na jedné straně zaoblené. Primární funkcí výrobku je umožnit plynulý a konzistentní přenos inkoustu zevnitř značkovačů (popisovačů) přes tyto hroty na papír.

CZBTI47/173730/2025-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2028-11-02

Dle deklarovaných údajů se jedná o špičky pro značkovače, bez vnitřního kanálku, ve formě porézních hrotů z bílých plastových vláken (polyacetal copolymer, polyacetal homopolymer). Hroty o délce cca 3 cm mají kruhový průřez a jsou dodávány v různých variantách (špičaté a zaoblené na obou koncích nebo usazené v adaptérech z oceli). Účel použití: hroty se používají jako součást psacích prostředků, jejichž primární funkcí je plynulý a konzistentní přenos inkoustu zevnitř značkovačů/popisovačů na papír.

DEBTI25250/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-31

Es handelt sich um poröse Spitzen für Stifte mit einer Länge von 25 mm, Fasern enthaltend. Die Dochte ohne Innenkanal besitzen einen runden Querschnitt und eine kegelförmige Spitze. Die Ware ist als erkennbares "Teil eines Stiftes mit poröser Spitze; Schreibfederspitze für Markierstifte, Fasern enthaltend, ohne Innenkanal" einzureihen.

DEBTI11870/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-10

Es handelt sich bei der sog. "Kunststoffspitze" um eine Schreibfederspitze aus Acryl für Paintmarker. Das Fasern enthaltende Erzeugnis besitzt keinen Innenkanal und ist ca. 3 cm lang. Die in einer Kunststofftüte zu je 10 Stück verpackte Ware ist als erkennbares "Teil eines Stiftes mit poröser Spitze; Schreibfederspitze für Markierstifte, Fasern enthaltend, ohne Innenkanal" einzureihen.

DEBTI43210/22-2Erteilt von DEGültig bis 2026-02-05

Es handelt sich um Fasern enthaltende Schreibfederspitzen aus Nylon für Stifte mit einer Länge von ca. 35 mm. Die Dochte ohne Innenkanal besitzen einen runden Querschnitt und zwei spitz zulaufenden Enden. Die Ware ist als erkennbares "Teil eines Stiftes mit poröser Spitze; Schreibfederspitze für Markierstifte, Fasern enthaltend, ohne Innenkanal" einzureihen.

DEBTI43200/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-11

Bei der als Schreibfederspitzen, Z376 SP" bezeichneten Ware handelt es sich um Schreibfederspitzen aus Polyester mit einer Länge von 3,2 cm. Sie enthalten Fasern und keinen Innenkanal. Das Erzeugnis hat eine runde, sich an den Enden zuspitzende Form. Die Ware ist als erkennbares „Teil eines Stiftes mit poröser Spitze; Schreibfederspitze für Markierstifte, Fasern enthaltend, ohne Innenkanal“ einzureihen.

DEBTI43217/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-11

Es handelt sich um Fasern enthaltende Schreibfederspitzen aus Polyester für Stifte mit einer Länge von ca. 30 mm. Die Dochte ohne Innenkanal besitzen einen runden Querschnitt und eine kegelförmige Spitze. Die Ware ist als erkennbares "Teil eines Stiftes mit poröser Spitze; Schreibfederspitze für Markierstifte, Fasern enthaltend, ohne Innenkanal" einzureihen.

DEBTI43184/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-11

Es handelt sich um Fasern enthaltende Schreibfederspitzen aus Nylon für Stifte mit einer Länge von ca. 35 mm. Die Dochte ohne Innenkanal besitzen einen runden Querschnitt und zwei spitz zulaufende Enden. Die Ware ist als erkennbares "Teil eines Stiftes mit poröser Spitze; Schreibfederspitze für Markierstifte, Fasern enthaltend, ohne Innenkanal" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9608

Zu Unterposition 9608 91 00: Hierher gehören auch Röhrchenfedern für Buchstabenschablonen.

Pos. 9608

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/209 der Kommission vom 2. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 33/16) (RV L 17/209) Drei Artikel sind zusammen für den Einzelverkauf verpackt: a) ein Notizblock, bestehend aus etwa 75 leeren Blättern Papier (das letzte Blatt enthält Angaben dazu, wo Ersatzblöcke erhältlich sind) mit Abmessungen von etwa 8 × 14 cm. Die Blätter sind oben verleimt und perforiert, sodass einzelne Blätter abgerissen werden können. Die Rückseite und ein kleiner Teil der Vorderseite bestehen aus Pappe; b) ein Mäppchen mit Abmessungen von etwa 32 × 10 cm, aus Kunstofffolie mit Innenverstärkung aus Pappe. Der Pappteil des Notizblocks wird in eine Schlitzöffnung im Mäppchen eingeschoben. …

Pos. 9608

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9608.91.00.20?

Die Zolltarifnummer 9608.91.00.20 umfasst Schreibfederspitzen oder andere poröse Spitzen für Markierstifte, ohne Innenkanal. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9608.91.00.20?

Der Drittlandszollsatz für 9608.91.00.20 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9608.91.00.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960891. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9608.91.00.20?

9608.91.00.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9608.91.00.20 im Zolltarif eingeordnet?

9608.91.00.20 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 > 960891 Schreibfedern und Schreibfederspitzen > 96089100 andere, Schreibfedern und Schreibfederspitzen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9608.91.00.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9608.91.00.20 erfasst, zum Beispiel CZBTI50/124214/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9608.91.00.20?

TARIC-Code 9608.91.00.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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