Zolltarifnummer 9609.10.10.00.0: Bleistifte
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9609.10.10.00.0 steht für Bleistifte. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9609.10.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9609.10.10.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9609Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide
- 9609.10Stifte mit festem Schutzmantel
- 9609.10.10Bleistifte
- 9609.10.10.00.0Bleistifte
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9609.10.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der als Bambusgrafitstift bezeichneten Ware handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware (Abmessungen: 155 mm lang mit einem Durchmesser von 8 mm), bestehend aus - einem Bleistift mit festem Schutzmantel aus Holz und einer speziell gestalteten Grafitspitze und - einem Radiergummi aus Kautschuk oder Kunststoff in einer Metallfassung. Aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bleistift den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die verpackte Ware ist als "Bleistift mit festem Schutzmantel" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. „Bleistift 4er Set, Art. 713955“ um Schreibgeräte mit festem Schutzmantel aus Holz und einer Mine aus Graphit. Die angespitzten Stifte besitzen unterschiedliche Härtegrade. Die verpackte Ware ist als "Stift mit festem Schutzmantel, Bleistift" einzureihen.
Bei der aufgeblisterten Ware (Art.Nr. 713979) handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Anspitzer in einem Behältnis aus Kunststoff, - einem Bleistift mit einem Schutzmantel aus Holz und - einem Radiergummi. Da ein charakterverleihendes Merkmal nicht ermittelbar ist, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Position. Die Warenzusammenstellung ist als "Stift mit festem Schutzmantel, Bleistift" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. „Zimmermanns-Bleistift“ um ein Schreibgerät mit festem Schutzmantel aus Holz und einer HB-Mine aus Graphit. Der nicht angespitzte Stift besitzt eine kantige Form sowie die Maße 250 mm x 15 mm. Die Ware ist als "Stift mit festem Schutzmantel - Bleistift" einzureihen.
Es handelt sich um einen unangespitzen Bleistift mit einem biegsamen Schutzmantel aus Kunststoff. Am hinteren Ende des Bleistiftes ist mittels einer Metallzwinge ein Radiergummi befestigt. Der Bleistift ist gemeinsam mit zwei Stickerbogen (siehe DEBTI-24487/22-1) und einem Lineal (siehe DEBTI-24487/22-2) als Set aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Bleistift mit festem Schutzmantel" zur Codenummer 9609 10 10 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eines aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter aufgrund des Umfanges, des äußeren Erscheinungsbildes und der Bedeutung für die Verwendung durch den Bleistift bestimmt wird.
Bei der als Bambusgrafitstift bezeichneten Ware handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware (Abmessungen: 155 mm lang mit einem Durchmesser von 8 mm), bestehend aus - einen Bleistift mit festem Schutzmantel aus Holz und einer speziell gestalteten Grafitspitze und - einem Radiergummi aus Kautschuk oder Kunststoff in einer Metallfassung. Aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Bleistift den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware ist als "Bleistift mit festem Schutzmantel" einzureihen.
Bei der zu begutachtenden Ware handelt es sich um drei ca. 17,5 cm lange, nicht angespitzte Bleistifte aus Holz, die farbig ummantelt sind und am oberen Ende den Hinweis des Härtegrads HB aufweisen. Die Bleistifte sind in einem Pappkarton gemeinsam mit anderen Waren (einem Lineal, einem Radiergummi, einem Klebeband, drei Magneten und drei Büroklammern (jeweils nicht Bestandteil dieser vZTA)) verpackt. Die gemeinsam als "Schreibtisch-Set, Art. 17806" bezeichnete Ware dient weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellt daher keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar. Die Bestandteile werden getrennt eingereiht. Die Bleistifte werden als "Stift mit festem Schutzmantel, Bleiststift" eingereiht.
Es handelt sich um einen noch nicht angespitzten, etwa 8,0 cm langen Bleistift mit einem festen Schutzmantel aus Holz mit kreisrundem Querschnitt, der mit dem Schriftzug "Top Model" und einer Illustration bunt bedruckt ist. Abbildung siehe Anlage. Der Bleistift ist eingesetzt in einen Blister aus Kunststoff und zusammen mit den folgenden Waren in ein Behältnis mit Klappdeckel aus Pappe (alle nicht Gegenstand dieser Auskunft) eingelegt: Ein Notizbuch, zwei Bogen mit selbstklebenden, vorgestanzten Stickern aus Papier, ein Faserschreiber, ein Radiergummi sowie ein dekoratives Klebeband in einem Klebebandabroller. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt nicht in Betracht, da die in der Zusammenstellung enthaltenen Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Derartige Waren gehören als "Bleistifte mit festem Schutzmantel" zur Codenummer 9609 10 10 00 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 9609 1010 und 9609 1090: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 9609 des HS, erster Absatz, Buchstabe B) genannten Waren.
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9609.10.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 9609.10.10.00.0 umfasst Bleistifte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9609.10.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9609.10.10.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9609.10.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960910. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9609.10.10.00.0?
9609.10.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9609.10.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9609.10.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9609 Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide > 960910 Stifte mit festem Schutzmantel > 96091010 Bleistifte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9609.10.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9609.10.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI22023/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9609.10.10.00.0?
Warennummer 9609.10.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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