Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0: Blei-, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0 steht für Blei-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9609.90.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9609.90.90.00.0
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9609Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide
  3. 9609.90andere
  4. 9609.90.90andere
  5. 9609.90.90.00.0Blei-, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0

HS-Code9609.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9609.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9609.90.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9609.90.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3168/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-22

Bei den sog. "Textilstiften Wachs, Art.15093" handelt es sich um 8 Stifte in unterschiedlichen Farben, mit einer Länge von ca. 87 mm und einem Durchmesser von ca. 8 mm, ohne festen Schutzmantel, mit einer Schutzbanderole aus Papier überzogen. Die Schutzbanderole ist bedruckt. Die Ware ist in einer Pappaufmachung mit Inhaltsangabe verpackt. Die Waren sind als "Farbstifte, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen

DEBTI3271/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-14

Bei der "Artikel SP401" handelt es sich um Straßenmalkreide in verschiedenen Farben. Die 15 runden Kreidestücke haben einen Durchmesser von ca. 2,5 cm und eine Länge von ca. 11,0 cm. Die Kreidestücke besitzen keinen festen Schutzmantel und sind in einem Kunststoffeimer mit Deckel und Tragegriff aufgemacht. Die Ware ist als "Schreib- oder Zeichenkreide, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen.

DEBTI3659/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-06

Bei den sog. "Textilstiften Wachs, Art.15093" handelt es sich um 8 Stifte in unterschiedlichen Farben, mit einer Länge von ca. 87 mm und einem Durchmesser von ca. 8 mm, ohne festen Schutzmantel, mit einer Schutzbanderole aus Papier überzogen. Die Schutzbanderole ist bedruckt. Die Ware ist in einer Pappaufmachung mit Inhaltsangabe verpackt. Die Waren sind als "Farbstifte, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen

DEBTI42963/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-26

Bei dem sog. „Vorteilsset von Royal & Langnickel“ handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - sechs Graphitstäben ohne festem Schutzmantel, - sechs Bleistiften mit einem festen Schutzmantel, - zwei Radiergummis, - einem Anspitzer, - einem Papierwischer und einem Chamoisleder zum Verwischen der Bleistift- und Graphitspuren, - einem Schmirgelpapier zum Spitzen der Graphitstäbe und - neun Malvorlagen. Die Bestandteile sind gemeinsam in einer Blisterverpackung mit umlaufenden Pappkarton verpackt. Innerhalb der Warenzusammenstellung sind die Waren der Position 9609 (Graphitstäbe und Bleistifte) hinsichtlich der Menge und in Bezug auf den Verwendungszweck charakterbestimmend. Innerhalb der Unterposition (HS) ist ein charakterbestimmender Bestandteil nicht ermittelbar, sodass die Einreihung in die letztgenannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Die Warenzusammenstellung ist als "Farbstifte, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen.

DEBTI29420/21-3Erteilt von DEGültig bis 2024-10-06

Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um ein rechteckiges, etwa 7 cm langes Kreidestück ohne Schutzmantel zum Beschreiben von Tafeln in weißer Farbe. Die Kreide ist gemeinsam mit Spielkarten (DEBTI-29420/21-1), einem Schwamm (DEBTI-29420/21-2) sowie einer Anleitung (DEBTI-29420/21-4) als Verkaufseinheit in einem Kunststoffbehältnis aufgemacht. Jeweils ein Teil des Sets ist gemeinsam verwendbar, zum einen die Karten gemeinsam als Memoryspiel, zum anderen die Motivkarten mit Kreide und Schwamm, um auf den Rückseiten der Karten die abgebildete Menge (abwischbar) als Zahl zu schreiben. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht (nicht miteinander bzw. nacheinander verwendbar). Die einzelnen Bestandteile (hier: Kreide) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Schreib- oder Zeichenkreide, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" eingereiht.

DEBTI7687/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-08

Bei der als "Krabbelkäfer Straßen-Glitzerkreide mit Schablonen" (Art. 16141) bezeichneten Ware handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus sechs Kreidestücken und vier Schablonen aus Kunststoff. Die sechs runden, farbigen Kreidestücke sind mit Glitzerpartikeln versehen. Die Straßenkreide bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Menge und den Wert. Die in einer bunt bedruckten Verkaufsverpackung aufgemachte Warenzusammenstellung wird als Schreib- oder Zeichenkreide eingereiht.

DEBTI6051/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-07

Bei der "Artikel SP401" handelt es sich um Straßenmalkreide in verschiedenen Farben. Die 15 runden Kreidestücke haben einen Durchmesser von ca. 2,5 cm und eine Länge von ca. 11,0 cm. Die Kreidestücke besitzen keinen festen Schutzmantel und sind in einem Kunststoffeimer mit Deckel und Tragegriff aufgemacht. Die Ware ist als "Schreib- oder Zeichenkreide, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen.

DEBTI56936/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-03-12

Bei dem sog. "Mc Donald´s - Family Happy Pack - 2020" handelt es sich um vier Stifte in unterschiedlichen Farben mit einer Länge von ca. 77 mm und einem Durchmesser von ca. 8 mm, ohne festen Schutzmantel, mit einer Schutzbanderole aus Papier überzogen. Die Schutzbanderole ist bedruckt. Die Ware ist in einer Pappaufmachung mit Mc-Donalds - Zeichen verpackt. Die Ware ist als "Farbstifte, ohne festen Schutzmantel, andere als Pastellstifte und Zeichenkohle" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9609

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die zu dieser Position gehörenden Waren können in zwei Arten vorkommen: A) ohne Hülle oder nur mit einem einfachen Schutzreifen aus Papier umwickelt (z. B. Kreide, Zeichenkohle, Minen, Pastellstifte und Griffel) oder B) mit festem Schutzmantel aus Holz oder auch mit Schutzhülle aus mehreren in Spiralen gerollten Papierschichten (Bleistifte und Farbstifte). Die Zusammensetzung der Bleistiftminen, Kreiden, Pastellstifte usw. ist sehr mannigfaltig entsprechend dem Verwendungszweck. Zu dieser Position gehören z. B.: 1) Griffel aus Naturschiefer oder Pressschiefer. 2) natürliche Kreide in Stücken (durch Sägen oder Schneiden gewonnen). 3) künstliche Kreide auf der Grundlage von Calciumsulfat oder Calciumsulfat und Calciumcarbonat, auch mit Farbstoffen vermengt. 4) Zeichenkohle, gewöhnlich hergestellt durch Verkohlen von Spindelbaumholz. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0 umfasst Blei-, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9609.90.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9609.90.90.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9609.90.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0?

9609.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9609.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9609.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9609 Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide > 960990 andere > 96099090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9609.90.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9609.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3168/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9609.90.90.00.0?

Warennummer 9609.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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