Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0: Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0 steht für Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9611.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9611.00.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9611Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch
  3. 9611.00.00.00.0Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0

HS-Code9611.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9611.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9611.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9611.00.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI4061/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-10

Es handelt sich bei dem Artikel 15499 um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus acht Stempeln und einem Stempelkissen. Die mit Tiermotiven gestalteten Stempel für den Handgebrauch besitzen einen zylinderförmigen Griff mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Höhe von 3 cm. Das Stempelkissen mit vier verschiedenen Farben befindet sich in einem Kunststoffkästchen, 4 cm x 4 cm. Aufgrund der Menge und aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Stempel den Charakter der Warenzusammenstellung. Die in einer Kunststoffdose verpackten Erzeugnisse sind als "Stempel, für den Handgebrauch" einzureihen.

DEBTI8917/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-02

Es handelt sich bei dem "Brief und Stempel Set" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - fünf Stempel aus Holz mit Tiermotiven (Pferd), - zwei quadratischen Stempelkissen, - zwölf bedruckte Postkarten, - zwölf blanko Postkarten, - zwölf Briefumschläge aus Papier, - acht Aufkleber aus Papier und - einem Anleitungsheft. Die Pappkarten lassen sich bemalen und mit den Stempeln verzieren bzw. gestalten und können anschließend in den dafür vorgesehenen Couverts verpacken werden. Hinsichtlich des Wertes und der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Stempel den Charakter der Warenzusammenstellung. Die in einem bedruckten Pappkarton aufgemachten Erzeugnisse sind als "Stempel, für den Handgebrauch" einzureihen.

DEBTI32589/22-10Erteilt von DEGültig bis 2025-10-23

Bei dem Stempel handelt es sich um einen runden Stempel mit einem Durchmesser von ca. 42 mm mit einem ca. 38 mm großen Kunststoffgehäuse mit Deckel. Er verfügt über eine selbstfärbende Stempelfläche mit einem Maskenmotiv. Der Stempel ist gemeinsam mit mehreren Spielzeugen, einem Comic, einer Maske, einem Cape, zwei Armbändern, diversen Stickern, einem Anhänger sowie Tattoo in einem orangefarbenen Kunststoffei mit Ohren und Kunststoffbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt auf Grund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Auch scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 i.V. mit Anmerkung 1 x) zu Kapitel 95 unter anderem aus, da das Set Kleidung enthält, die nicht in Kombinationen enthalten sein darf. Somit sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen, siehe vZTAen zu den Positionen 1 - 9 sowie 11 zu dieser vZTA. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „ähnlicher Stempel für den Handgebrauch" eingereiht.

DEBTI975/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-20

Es handelt sich bei dem Artikel 15499 um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus acht Stempeln und einem Stempelkissen. Die mit Tiermotiven gestalteten Stempel für den Handgebrauch besitzen einen zylinderförmigen Griff mit einem Durchmesser von ca. 2 cm und einer Höhe von 3 cm. Das Stempelkissen mit vier verschiedenen Farben befindet sich in einem Kunststoffkästchen, 4 cm x 4 cm. Aufgrund der Menge und aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Stempel den Charakter der Warenzusammenstellung. Die in einer Kunststoffdose verpackten Erzeugnisse sind als "Stempel, für den Handgebrauch" einzureihen.

DEBTI41381/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-22

Bei der als "Teigroller, Art.Nr. 542166" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Stempel für den Handgebrauch, bestehend aus einer ca. 20 x 5 cm (Breite x Durchmesser) großen Rolle mit zwei seitlichen Handgriffen, jeweils aus Holz, Gesamtlänge ca. 40 cm. Die Rolle ist mit unterschiedlich großen Sternen gestaltet, die während des Bearbeitens von Keksteig in den Teig eingeprägt werden. Die Ware wird als "Stempel, für den Handgebrauch" eingereiht.

DEBTI52566/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-24

Bei dem sog. "Siegelstempel mit Siegelwachs, Art. 15960" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem ca. 5 cm langen Siegel für den Handgebrauch, - Siegelwachs. Das Siegel bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Zusammenstellung. Die Waren dienen dem Versiegeln von Briefen und sind gemeinsam in einer Pappschachtel aufgemacht. Die Einreihung erfolgt als "Siegel für den Handgebrauch".

DEBTI12946/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-10

Bei der zu begutachtenden Ware (Art. 3375600711) handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit folgendem Inhalt: - 14 Stempel für den Handgebrauch mit verschiedenen Motiven, - 4 Stempelkissen in verschiedenen Farben, - 5 verschiedenfarbige Filzstifte, - 1 klammergeheftetes Malbuch in DIN A5, - 1 Stickerbogen. Das Malbuch enthält schwarz-weiße Strichzeichnungen, die mithilfe der Stifte farbig ausgemalt und zusätzlich mit den Stempeln sowie den Stickern verziert werden sollen. Die Erzeugnisse sind in einem Tiefziehteil aus Kunststoff und einem Klappkarton mit Sichtfenster aus klarsichtiger Kunststofffolie verpackt. Bezüglich der Verwendung ist ein charakterverleihender Bestandteil nicht feststellbar. Die Stempel bestimmen jedoch hinsichtlich der Anzahl den Charakter der Warenzusammenstellung. Das Erzeugnis ist als "Stempel für den Handgebrauch" einzureihen.

DEBTI15534/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-30

Bei dem sog. "Stempel mit Stempelkissen" handelt es sich um einen Stempel mit ingegriertem Stempelkissen. Bei Druck auf den Stempel wird der Name "Sandra" durch Drehen der Stempelplatte auf die Unterlage aufgebracht, Maße des Stempels: 5,5 cm x 6,5 cm x 2,8 cm. Die verpackte Ware ist als "Stempel für den Handgebrauch" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9611

Zu Unterposition 9611 00: 1. Hand-Etikettierapparate, bestehend aus einem Stahlblech-Gehäuse, das eine Druckvorrichtung mit Farbkissen enthält, einer Rolle 2 cm breiten einseitig gummierten Papiers, einer Schneidevorrichtung zum Abschneiden der einzelnen Etiketten und einem Bedienungshebel. Durch Hebeldruck wird das gleichzeitige Bedrucken und Abschneiden des Papierbandes sowie das Aufkleben des abgetrennten bedruckten Etiketts auf die zu etikettierende Ware bewirkt. 2. Zangenartig funktionierende Handprägeapparate aus unedlen Metallen oder Kunststoff, zum Prägen von kleinen Schildern, bestehend aus: 1. einem Magazin für einen glatten Metall- oder Kunststoffstreifen; 2. einer durch Hebeldruck zu betätigenden Prägevorrichtung in Form einer Buchstaben, Zahlen und andere Zeichen tragenden Scheibe; 3. einer Stahlklinge zum Abschneiden der geprägten Teile des Streifens.

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0 umfasst Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9611.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9611.00.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9611.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0?

9611.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9611.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9611.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9611 Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9611.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9611.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI4061/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9611.00.00.00.0?

Warennummer 9611.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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