Zolltarifnummer 9613.10.00.00.0: Taschenfeuerzeuge, für Gas, nicht nachfüllbar
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9613.10.00.00.0 steht für Taschenfeuerzeuge, für Gas, nicht nachfüllbar. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9613.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9613.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9613.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören auch Feuerzeuge, in die ein elektronischer Kleinrechner und gegebenenfalls auch eine elektronische Uhr eingebaut ist.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) mechanische Anzünder. Feuerzeuge und Anzünder der mit funkenbildender Vorrichtung, meist ein Reibrädchen, das gegen einen Feuerstein (im Allgemeinen aus Eisen-Cer-Legierung) reibt. 2) elektrische Anzünder. Diese Geräte werden mit elektrischem Strom aus dem Stromnetz oder aus einer Batterie gespeist; gewisse Geräte dieser Art erzeugen nur einen Funken, andere haben einen Heizwiderstand, der zum Glühen gebracht wird. 3) katalytische Anzünder. Bei diesen Geräten wird eine Kontaktmasse (gewöhnlich Platinschwamm) durch eine katalytische Reaktion in Gegenwart eines Gases zum Glühen gebracht. 4) nicht mechanische Anzünder. Eine Art dieser Geräte besteht aus einem Gehäuse mit einem Brennstoffbehälter und einer kleinen losen Stange (dem Reibzeug), die am Ende mit einer Stahlspitze versehen ist. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 20041) (RVL 384/2004): 4. Ein Rädchen aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 6,74 mm, einem Loch in der Mitte von 3 mm und einer Dicke von 3,54 mm, mit Zähnen versehen. Bei der Ware handelt es sich um einen Bauteil, der in den Zündmechanismus eines Zigarettenanzünders eingebaut wird. Siehe Fotografien B Unterposition 9613 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 9613 und 9613 90 00. Das Rädchen ist hauptsächlich für die Herstellung von Funkengebern für Zigarettenanzünder der Position 9613 bestimmt. 1) ABl. EG Nr. L 64/21
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9613.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9613.10.00.00.0 umfasst Taschenfeuerzeuge, für Gas, nicht nachfüllbar. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9613.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9613.10.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9613.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9613.10.00.00.0?
9613.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9613.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9613.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9613 Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte > 961310 Taschenfeuerzeuge, für Gas, nicht nachfüllbar. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9613.10.00.00.0?
Zu 9613.10.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9613.10.00.00.0?
Warennummer 9613.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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