Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9613.80.00.00.0: Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), andere…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9613.80.00.00.0 steht für Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), andere Feuerzeuge und Anzünder. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9613.80.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9613.80.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9613Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte
  3. 9613.80andere Feuerzeuge und Anzünder
  4. 9613.80.00.00.0Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), andere Feuerzeuge und Anzünder

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9613.80.00.00.0

HS-Code9613.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9613.80.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9613.80.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9613.80.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI41172/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-02

Es handelt sich um einen Glühstift für kraftstoffbetriebene Fahrzeug-Zusatzheizungen, im Wesentlichen bestehend aus einem stiftartigen Keramikkörper, in dem ein Glühelement aus reinem Wolfram (99 , 96%) eingelassen ist, sowie 3 Metallringen für den elektrischen Anschluss. Der Glühstift dient zum Starten von kraftstoffbetriebenen Fahrzeug-Zusatzheizungen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Er arbeitet bei einer Spannung von 12 V bzw. 24 V und befindet sich im Brennraum des Heizgerätes. Während des Startvorgangs verdampft er den Kraftstoff (übliche Vergaser-/Dieselkraftstoffe) und entzündet das Kraftstoff-Luft-Gemisch. Die Ware ist als "Anzünder, keine Ware der Pos. 3603, elektrisch" einzureihen.

DEBTI37511/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-24

Bei der als "Stabfeuerzeug" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem ca. 23 cm langen Stabfeuerzeug (charakterverleihend im Hinblick auf die Verwendung) und - einem USB-Stecker zum Aufladen des elektrischen Feuerzeuges. Die gemeinsam in einer Pappschachtel verpackte Ware wird als "anderes Feuerzeug, kein Taschenfeuerzeug" eingereiht.

DEBTI22021/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-24

Bei der als "Lichtbogenfeuerzeug" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem ca. 3,8 cm x 5,7 cm x 1,4 cm großen Feuerzeug (charakterverleihend im Hinblick auf die Verwendung) und - einem USB-Stecker zum Aufladen des elektrischen Feuerzeuges. Die gemeinsam in einer Pappschachtel verpackte Ware wird als "anderes Feuerzeug, nicht für Gas" eingereiht.

DEBTI25346/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

Bei der als "Stabfeuerzeug Flex WP" bezeichneten Ware handelt es sich um ein ca. 29 x 4 x 1,5 cm(L x B x H) großes Feuerzeug, mit einem biegsamen Hals. Auf einer Seite des Feuerzeuges befindet sich ein Verriegelungssystem zur sicheren Handhabung und ein Zündmechanismus. Das Feuerzeug ist nachfüllbar. Die in einem Pappkarton verpackte Ware wird als "Feuerzeug, kein Taschenfeuerzeug" eingereiht.

DEBTI15381/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-06

Bei der als "Lichtbogenfeuerzeug" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem ca. 15 x 15 x 175 mm großen Stabfeuerzeug (charakterverleihend im Hinblick auf die Verwendung) und - einem USB-Ladekabel. Das Stabfeuerzeug besteht aus einem silberfarbenen Metallgehäuse mit einem mittig angebrachten Schiebeknopf, der den Zündknopf freilegt. Bei Betätigung des Zündknopfes wird ein Lichtbogen zwischen den zwei Kontakten erzeugt, der dem Anzünden von z.B. Kerzen dient. Eine LED Statusanzeige signalisiert den Ladezustand des Akkus. Der Micro-USB-Stecker dient dem Aufladen des Akkus. Die gemeinsam in einem Designkarton verpackte Ware wird als "anderes Feuerzeug, elektrisch" eingereiht.

DEBTI15406/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-06

Bei der als "Lichtbogenfeuerzeug" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem länglichen Stabfeuerzeug (charakterverleihend im Hinblick auf die Verwendung) und - einem USB-Ladekabel zum Aufladen des elektrischen Feuerzeuges. Das ca. 254 x 15 x 15 mm große Stabfeuerzeug besteht aus einem festen Gehäuse aus Kunststoff und Metall mit einem mittig daran angebrachten Schiebeknopf, der den Zündknopf freilegt und einem flexiblen Kopfstück, an dem sich das Endstück mit den Kontakten befindet. Bei Betätigung des Zündknopfes wird ein Lichtbogen zwischen den zwei Kontakten erzeugt, der dem Anzünden von z.B. Kerzen dient. Eine Statusanzeige signalisiert den Ladezustand des Akkus. Das USB-Ladekabel dient dem Aufladen des Akkus. Die gemeinsam in einer Design-Box verpackte Ware wird als "anderes Feuerzeug, elektrisch" eingereiht.

DEBTI15402/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-06

Bei der als "Lichtbogenfeuerzeug" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem Feuerzeug (charakterverleihend im Hinblick auf die Verwendung) und - einem USB-Stecker zum Aufladen des elektrischen Feuerzeuges. Das ca. 34 x 71 x 11 mm große Feuerzeug besteht aus einem gebürsteten Metallgehäuse und einem aufklappbaren Deckel, unter dem sich zwei Kontakte befinden, zwischen denen bei Betätigung des Zündknopfes ein Lichtbogen erzeugt wird, der dem Anzünden von z.B. Kerzen dient. Die gemeinsam in einem Designkarton verpackte Ware wird als "anderes Feuerzeug, kein Taschenfeuerzeug" eingereiht.

DEBTI15409/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-06

Bei der als "Lichtbogenfeuerzeug" bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einem länglichen Stabfeuerzeug (charakterverleihend im Hinblick auf die Verwendung) und - einem integrierten Ladestecker zum Aufladen des elektrischen Feuerzeuges. Das Stabfeuerzeug besteht aus einem Edelstahlgehäuse sowie einem mittig angebrachten Schiebeknopf, der die Kontakte an einem Ende des Gerätes herausschiebt und den Zündknopf freilegt. Bei Betätigung des Zündknopfes wird ein Lichtbogen zwischen den zwei Kontakten erzeugt, der dem Anzünden von z.B. Kerzen dient. Eine LED Statusanzeige signalisiert den Ladezustand des Akkus. Der Ladestecker dient dem Aufladen des Akkus. Die gemeinsam in einer Design-Box verpackte Ware wird als "anderes Feuerzeug, kein Taschenfeuerzeug" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9613

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören auch Feuerzeuge, in die ein elektronischer Kleinrechner und gegebenenfalls auch eine elektronische Uhr eingebaut ist.

Pos. 9613

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) mechanische Anzünder. Feuerzeuge und Anzünder der mit funkenbildender Vorrichtung, meist ein Reibrädchen, das gegen einen Feuerstein (im Allgemeinen aus Eisen-Cer-Legierung) reibt. 2) elektrische Anzünder. Diese Geräte werden mit elektrischem Strom aus dem Stromnetz oder aus einer Batterie gespeist; gewisse Geräte dieser Art erzeugen nur einen Funken, andere haben einen Heizwiderstand, der zum Glühen gebracht wird. 3) katalytische Anzünder. Bei diesen Geräten wird eine Kontaktmasse (gewöhnlich Platinschwamm) durch eine katalytische Reaktion in Gegenwart eines Gases zum Glühen gebracht. 4) nicht mechanische Anzünder. Eine Art dieser Geräte besteht aus einem Gehäuse mit einem Brennstoffbehälter und einer kleinen losen Stange (dem Reibzeug), die am Ende mit einer Stahlspitze versehen ist. …

Pos. 9613

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 20041) (RVL 384/2004): 4. Ein Rädchen aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 6,74 mm, einem Loch in der Mitte von 3 mm und einer Dicke von 3,54 mm, mit Zähnen versehen. Bei der Ware handelt es sich um einen Bauteil, der in den Zündmechanismus eines Zigarettenanzünders eingebaut wird. Siehe Fotografien B Unterposition 9613 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 9613 und 9613 90 00. Das Rädchen ist hauptsächlich für die Herstellung von Funkengebern für Zigarettenanzünder der Position 9613 bestimmt. 1) ABl. EG Nr. L 64/21

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9613.80.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9613.80.00.00.0 umfasst Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), andere Feuerzeuge und Anzünder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9613.80.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9613.80.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9613.80.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961380. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9613.80.00.00.0?

9613.80.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9613.80.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9613.80.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9613 Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte > 961380 andere Feuerzeuge und Anzünder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9613.80.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9613.80.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI41172/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9613.80.00.00.0?

Warennummer 9613.80.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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