Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9615.90.00.00.0: Frisierkämme, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9615.90.00.00.0 steht für Frisierkämme, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9615.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9615.90.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9615Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon
  3. 9615.90andere
  4. 9615.90.00.00.0Frisierkämme, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9615.90.00.00.0

HS-Code9615.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9615.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9615.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9615.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI7018/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Es handelt sich bei dem sog. "Heatless Curles" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem ca. 95 cm langen, biegsamen Lockenstab, - zwei Haargummis und - einer Haarspange. Der Lockenstab besteht aus einem zylinderförmigen Schaumkunststoff, welcher vollständig von einem Spinnstoffgewebe umgeben ist. Er ist flexibel und dient als eine dem Lockenwickler ähnliche Ware. Im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Waren der Position 9615 (Lockenstab und Haarspange) den Charakter der Warenzusammenstellung. Innerhalb der Unterposition bestimmt der Lockenstab aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund der Größe den Charakter. Die gemeinsam verpackte Warenzusammenstellung wird als "den Lockenwicklern ähnliche Ware" eingereiht. (s. Abbildung in der Anlage)

DEBTI32323/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-06

Es handelt sich bei dem Artikel "Papilloten, Art. Nr. 722211" um zylindrische Stäbe aus Kunststoff mit einer Drahtverstärkung; Länge ca. 17 cm. Die Papilloten sind flexibel und dienen als eine dem Lockenwickler ähnliche Ware. Das zu sechs Stück verpackte Erzeugnis ist als eine "den Lockenwicklern ähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI61155/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-16

Bei den sog. "Haarspangen, Art.Nr. 111131" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer goldfarbenen Befestigungsvorrichtung in Form einer sog. Krokodilspange und - fünf Haarnadeln aus goldfarbenem Metall mit glatter Unterseite (charakterverleihender Bestandteil im Hinblick auf die Anzahl). Die Krokodilklemme ist auf der Oberseite mit drei stilisierten Blüten aus Kunststoffperlen verziert. Die Einreihung in Position 9615 als Haarspange ist ausgeschlossen, da die Krokodilklemme aufgrund Ihrer Zähne aus Metall weder zur dauerhaften Nutzung im Haar noch zum Festhalten einer Frisur geeignet ist. Sie dient lediglich als Befestigungsvorrichtung des Zierelementes. Die ca. 6,5 - 7 cm langen, u-förmig gebogenen Haarnadeln sind auf der Oberseite unterschiedlich mit Kunststoffperlen gestaltet: mit aneinander gereihten gleich bzw. unterschiedlich großen Kunststoffperlen, mit lediglich einer Perle, als Schriftzug oder in Form stilisierter Blüten. Die Haarnadeln werden zum Zusammen- bzw. Zurückhalten des Haares sowie als Haarschmuck verwendet. Alle Bestandteile sind gemeinsam auf einer Pappkarte mit Aufhängeöse aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als "Haarnadel" einzureihen.

DEBTI39101/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Bei dem sog. "Halloween Haaraccessoires-Set (Haargummi & Haarnadel), Art. 356920" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - drei Haarklammern mit je einem Motiv und - zwei Haargummis aus elastischen und schlauchförmigen Schlingengewirken aus Spinnstoffgarnen. Die Waren dienen zum Zusammenhalten des Haares. Im Hinblick auf die Menge bestimmen die Haarklammern den Charakter der Warenzusammenstellung. Die gemeinsam an einer Pappkarte befestigte Warenzusammenstellung ist als "Haarklammer, andere als Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen" einzureihen.

DEBTI17292/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-12

Es handelt sich bei dem sog. "Lockenwickler Heatless, Art.Nr. 726105" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem ca. 90 cm langen Lockenstab und - zwei Haargummis. Der Lockenstab besteht aus einem dreigeteilten, zylinderförmigen Schaumkunststoff, welcher vollständig von einem Spinnstoffgewebe umgeben ist. Er ist flexibel und dient als eine dem Lockenwickler ähnliche Ware. Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und aufgrund der Größe bestimmt der Lockenstab den Charakter der Warenzusammenstellung. Die gemeinsam verpackte Warenzusammenstellung wird als "den Lockenwicklern ähnliche Ware" eingereiht.

DEBTI20878/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-20

Es handelt sich bei den sog. "Papilloten, Art. Nr. 722211" um zylindrische Stäbe aus Kunststoff mit einer Drahtverstärkung; Länge ca. 17 cm. Die Papilloten sind flexibel und dienen als eine dem Lockenwickler ähnliche Ware. Das zu sechs Stück verpackte Erzeugnis ist als "den Lockenwicklern ähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI40524/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-01-22

Bei dem sog. "Haarschieber, LAN 11581" handelt es sich um ein Set, bestehend aus fünf ca. 5 - 6,2 cm langen, u-förmig gebogenen Haarnadeln aus goldfarbigem Metall mit glatter Unterseite. Die obere Seite ist unterschiedlich gestaltet: mit drei geschliffenen, in runden Fassungen eingebetteten Glassteinen, mit aneinander gereihten Kunststoffperlen bzw. mit unterschiedlich geprägten Mustern im Ketten-Design. Die Haarnadeln sind gemeinsam auf einer Kunststoffkarte mit Aufhängeöse in einer Kunststofftüte aufgemacht und werden zum Zusammen- bzw. Zurückhalten des Haares sowie als Haarschmuck verwendet. Das Erzeugnis ist als "Haarnadel" einzureihen.

DEBTI36814/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-09

Es handelt sich bei der "Haarklemme" um eine ca. 5,2 cm lange, u-förmig gebogene, bronzefarbene Haarnadel (LAN: 11303) aus unedlem Metall mit glatter Unterseite, gewellter Oberseite und abgerundeten Enden. Die in einer Kunststofftüte auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse aufgemachte Ware (je 24 Stück) wird zum Zusammen- bzw. Zurückhalten des Haares verwendet. Das Erzeugnis ist als "Haarnadel" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9615

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 9615, vierter Absatz. Im Sinne dieser Position umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu dieser Position. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

Pos. 9615

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Frisier- oder Toilettenkämme aller Art (Taschenkämme, enge und weite Kämme usw.), einschließlich Kämme für Tiere. 2) Einsteckkämme aller Art, als Schmuck oder zum Zusammenhalten des Haares verwendet. 3) Haarspangen und ähnliche Waren, zum Zusammenhalten des Haares oder als Schmuck verwendet. Diese Waren sind gewöhnlich aus Kunststoffen, Bein, Horn, Elfenbein, Schildpatt, Metall usw. hergestellt. 4) Haarnadeln. 5) Lockenwickel, Wellenklammern und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Pos. 8516, auch mit Gummi oder anderen Materialien. Diese Waren sind gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff hergestellt. …

Pos. 9615

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. Avis 6702 90/2.)

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9615.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9615.90.00.00.0 umfasst Frisierkämme, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9615.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9615.90.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9615.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9615.90.00.00.0?

9615.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9615.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9615.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon > 961590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9615.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9615.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7018/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9615.90.00.00.0?

Warennummer 9615.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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