Zolltarifnummer 9617: Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9617 steht für Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9617 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9617
- Drittlandszoll
- 6,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9617Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Isolierflaschen und ähnliche Isolierbehälter, vorausgesetzt, dass sie komplett sind, z. B. Flaschen, Töpfe, Karaffen, dazu bestimmt, Flüssigkeiten, Nahrungsmittel oder andere Erzeugnisse eine gewisse Zeit auf gleichbleibender Temperatur zu halten. Diese Waren bestehen meistens aus einem doppelwandigen Behälter, gewöhnlich aus Glas (mit luftverdünntem Raum innerhalb der Doppelwände) und einer äußeren Schutzhülle (aus Metall, Kunststoff oder anderen Stoffen), die mit Papier, Leder, rekonstituiertem Leder usw. überzogen sein kann. Der Raum zwischen dem Behälter und der Hülle kann mit isolierenden Stoffen (Glaswolle, Kork oder Filz) ausgefüllt sein. Hierher gehören auch doppelwandige vakuumisolierte Thermoskannen aus nicht rostendem Stahl ohne ein Schutzgehäuse, die die Temperatur erhalten. …
Zu Unterposition 9617 00: 1. Doppelwandige vakuumisolierte Thermoskanne aus nicht rostendem Stahl mit einem Durchmesser von 75 mm und einem Fassungsvermögen von 1,5 l. Der Zwischenraum zwischen den beiden Wänden ist nahezu luftleer, wodurch fast eine Vakuum-Isolierung entsteht, die eine Wärmeübertragung durch Wärmeleitung oder Konvektion verhindert. Die Wärmeübertragung durch Wärmestrahlung wird minimiert durch Aluminiumreflexionsfolien zwischen der inneren und äußeren Wand des Kannenkörpers, die einen maximalen Erhalt der Temperatur gewährleisten. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9617?
Die Zolltarifnummer 9617 umfasst Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9617?
Der Drittlandszollsatz für 9617 beträgt 6,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9617?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 9617. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9617?
9617 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9617 im Zolltarif eingeordnet?
9617 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9617?
Zu 9617 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9617?
Position 9617 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
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