Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9618.00.00: Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9618.00.00 steht für Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9618.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9618.00.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9618Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster
  3. 9618.00.00Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9618.00.00

HS-Code9618.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9618.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI43743/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 4 , 7 x 16 , 2 x 15 , 6 cm (H x B x T) großen, mit Kunstleder überzogenen Korpus. Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI28422/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-08

Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 18 x 9 x 6 cm (H x B x T) großen Korpus aus Pappmaschee. Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI16008/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-21

Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 17 x 9,5 x 25 cm (T x B x H) großen, mit Kunstleder überzogenen Korpus aus Holz (MDF). Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI16001/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

Bei der Ware handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz (Büste), bestehend aus einem ca. 13,5 x 12,5 x 24 cm (H x B x T) großen, mit Kunstleder überzogenen Korpus aus Holz (MDF). Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI13755/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Bei der sog. "Büste“ handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz; Maße 173 mm x 153 mm x 173 mm. Das Erzeugnis besteht aus Holz mit einem Kunstlederbezug und verfügt über eine Gummischlaufe an der Rückseite. Die verpackte Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Sie ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI13749/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-01

Bei der sog. "Büste“ handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz; Maße 210 mm x 150 mm x 80 mm. Das Erzeugnis besteht aus Holz mit einem Kunstlederbezug und verfügt über eine Gummischlaufe an der Rückseite. Die verpackte Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Sie ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI47448/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-12

Bei der sog. "Büste zur Präsentation von Schmuck, Artikel 5500605" handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz, bestehend aus einem ca. 27 x 14,5 x 8 cm (H x B x T) großen Korpus aus Kunststoff (ABS). Die Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Das verpackte Erzeugnis ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

DEBTI47520/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-09

Bei der sog. "Büste, Artikel 63806“ handelt es sich um die Nachbildung einer menschlichen Brustpartie mit Halsansatz, gemäß Antragstellerangaben bestehend aus einem Korpus aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS). Die lackierte Ware dient hauptsächlich der Präsentation von Schmuckwaren, z. B. in Verkaufsräumen sowie Schaufenstern. Sie ist als "schaufensterpuppenähnliche Ware" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9618

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Schneiderpuppen. Hierbei handelt es sich um annähernde Nachbildungen des menschlichen Körpers, die zu Anproben beim Herstellen von Kleidungsstücken Verwendung finden. Im Allgemeinen bestehen sie nur aus einem Rumpf. Sie werden gewöhnlich durch Formen aus Papiermaché, Gips, Kunststoff usw. hergestellt. Manche werden jedoch auch aus Flechtstoffen wie Stuhlrohr, Korbweiden, Schilfrohr hergestellt. Die geformten Figuren werden gewöhnlich mit Stoff überzogen und auf einem Fuß angebracht, der ein Einstellen der Höhe ermöglicht. 2) Schaufensterpuppen und dergleichen. Es handelt sich um Nachbildungen des menschlichen Körpers oder Teilen davon (Kopf, Rumpf, Beine, Arme, Hände), die hauptsächlich zum Ausstellen von Kleidungsstücken, Hüten, Strümpfen, Handschuhen usw. verwendet werden. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9618.00.00?

Die Zolltarifnummer 9618.00.00 umfasst Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9618.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9618.00.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9618.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961800. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9618.00.00?

9618.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9618.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9618.00.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9618 Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9618.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9618.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI43743/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9618.00.00?

KN-Code 9618.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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