Zolltarifnummer 9619.00.71: Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, aus anderen Stoffen, Hygienische Binden…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9619.00.71 steht für Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, aus anderen Stoffen, Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren, Hygienische Binden (Einlagen). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9619.00.71 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9619.00.71
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9619Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren aus Stoffen aller Art
- 9619.00Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Art
- 9619.00.71Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, aus anderen Stoffen, Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren, Hygienische Binden (Einlagen)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9619.00.71
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Een inlegkruisje met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - een dun- en sterk absorberend hygiëneproduct, voor eenmalig gebruik, voor vrouwen; - ter bescherming tegen vocht bij incontinentie; - om in ondergoed te worden gedragen; - van -zacht- gebonden textielvlies, gelaagd, van synthetische en kunstmatig vezels; - een absorberende kern bestaande uit cellulosevezels en superabsorberende polymeren (SAP), die 28% van het productgewicht uitmaken; - een waterdichte plasticfilm, ter voorkoming van lekken; - hotmeltlijm, dat zorgt voor de bevestiging aan het ondergoed; - een afdekpapiertje; - maximale afmetingen (L x B x D) 216 x 70,3 x 2,6 mm; - bevat geen parfum of kleurstoffen. Verpakt per 40 stuks.
Es handelt sich um eine Slipeinlage für den einmaligen Gebrauch mit den Abmessungen von etwa 20 x 5 x 0,3 cm mit folgendem Aufbau und stofflicher Zusammensetzung: 1. Ein sogenannter Saugkern, bestehend aus einem im Airlaid-Verfahren hergestellten Vlies, im Wesentlichen auf Basis von Zellstofffasern, quellfähigen Superabsorberpartikeln (SAP) aus Kunststoff. Die SAP-Partikel sind gewichtsmäßig vorherrschend (nach den Angaben des Antragstellers). 2. Ein Vlies, bestehend im Wesentlichen aus Baumwollfasern, welches den Saugkern vollständig umhüllt. Die Ränder des Vlieses sind durch Verkleben bzw. Prägen und Pressen miteinander verbunden. 40 Stück dieser Einlagen sind in einem Karton zur Abgabe an den Endverbraucher verpackt und 16 Kartons sind in einem Umkarton verpackt. Die zum einmaligen Gebrauch bestimmten Einlagen, welche dem Schutz vor Nässe bei Inkontinenz dienen, sollen in textiler Unterwäsche getragen werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Hygienische Binden (Einlagen), aus Stoffen aller Art, aus anderen Stoffen als Spinnstoffwatte und anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 71 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung durch die Superabsorberpartikel des Saugkerns bestimmt wird.
Es handelt sich um einen mehrlagigen Einwegartikel (Länge x Breite x Dicke: etwa 34 x 8 x 1 cm) in Gestalt einer geschlossenen Hülle aus einem Vlies aus Chemiefasern in die ein Saugkissen aus Zellstoffflocken eingelegt ist. Die Hülle ist innen mit einem Zuschnitt aus Zellstoff-Tissue verklebt, der um das Zellstoffflockenkissen herumgeschlagen ist. Die untere äußere Seite ist mit einem Klebestreifen versehen. Die Ware passt sich aufgrund ihrer Form gut an den menschlichen Körper an. Sie wird von Frauen als den hygienischen Binden (Einlagen) ähnliche Ware nach der Entbindung als Wöchnerinnenvorlage verwendet. Die Einlagen sind zu sechs bzw. 20 Stück in einem Polybeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Hygienische Binden (Einlagen), nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 71 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Es handelt sich um eine für den einmaligen Gebrauch bestimmte Hygienische Binde (Einlage), welche zum Aufsaugen von Blut, Ex- und Transsudaten nach operativen Eingriffen im Urogenitalsystem dient (Länge x Breite etwa 24 x 15,3 cm). Sie sind mehrlagig aufgebaut und bestehen jeweils aus - einer Außenlage aus einem Vliesstoff aus Chemiefasern, die an den Längsseiten zu Flügeln verlängert ist. - einer Zwischenlage (Pad) aus Vliesstoff aus Chemiefasern, - einem Saugkern aus Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend), - einer Zwischenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, sowie - einer Außenlage aus Kunststofffolie. Die Außenlagen sind am Rand (im Bereich der Flügel vollflächig) miteinander verklebt und weisen mittig und an den Längsseiten (Flügeln) jeweils Klebestreifen zur Fixierung im Slip auf. Die Klebestreifen sind jeweils durch ein Papier abgedeckt. Die Ware ist einzeln in eine zweifach gefaltete Schutzfolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Hygienische Binden (Einlagen), nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 71 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Es handelt sich parfümierte Slipeinlagen für den einmaligen Gebrauch in verschiedenen Größen (Länge: etwa 15,5 bis 21,5 cm, Breite etwa 6,2 bis 7,5 cm) mit folgendem Lagenaufbau: 1. Eine Außen- und Zwischenschicht aus einem geprägten, weichen Vlies aus Chemiefasern. 2. Ein Saugkern in Form eines rechteckigen Streifens, bestehend aus einem verfestigten Vlies aus chemischen Halbstoff aus Holz (Zellstoff) und Chemiefasern sowie im Vlies lose verteilten quellfähigen Superabsorberpartikeln. Der Umfang des Zellstoffs überwiegt gegenüber den Chemiefasern deutlich. 3. Eine als Feuchtigkeitsbarriere dienende Außenlage aus Kunststofffolie, deren Außenseite mit mehreren selbstklebenden Streifen beschichtet ist, die zum Fixieren der Einlage im Slip dienen. Die Kunststofffolienschicht ist mit einem mit Mustern einfarbig bedruckten, mit einem Trennmittel ausgerüstetem Papierzuschnitt abgedeckt. Die Außenlagen sind an den Rändern miteinander verklebt. Die Slipeinlagen sind jeweils, in Abhängigkeit von ihrer Größe, in verschiedenen Stückzahlen in mit Produktinformationen bedruckten Faltschachteln aus Pappe verpackt. 20 Schachteln sind gemischt sortiert in einem speziellen, mit Produktinformationen bedruckten Karton (sog. shelf ready package) umverpackt, der nach dem Entfernen eines Teils der Kartonflächen zur Warenpräsentation in einem Verkaufsregal platziert wird und nach dem Abverkauf der darin enthaltenen Waren entsorgt wird. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Hygienische Binden (Einlagen), aus Stoffen aller Art, aus anderen Stoffen als Spinnstoffwatte und anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 71 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung durch die Zellstofffasern des Saugkerns bestimmt wird.
Es handelt sich um für den einmaligen Gebrauch bestimmte Hygienische Binden (Einlagen) für Zwecke der Monatshygiene (max. Länge x Breite etwa 22,5 x 9,0 cm). Sie sind mehrlagig aufgebaut und bestehen jeweils aus - einer Außenlage aus einem Vliesstoff aus Chemiefasern, - einem Saugkern aus losen, watteartigen Zellstofffasern und - einer Außenlage aus Kunststofffolie. Zwischen der Außenlage aus Vliesstoff und dem Saugkern befinden sich an den Schmalseiten zwei als Seitenauslaufschutz dienende Zuschnitte aus Kunststofffolie. Die Außenlagen sind am Rand miteinander verbunden. Die dem Körper abgewandte Außenlage aus Kunststofffolie ist mit zwei Klebestreifen zum Fixieren der Binde beim Tragen versehen, die durch ein bedrucktes Schutzpapier abgedeckt sind. Die Binden sind zu 22 Stück in einem bedruckten Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Hygienische Binden (Einlagen), nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 71 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Es handelt sich um für den einmaligen Gebrauch bestimmte Hygienische Binden (Einlagen) für Zwecke der Monatshygiene (max. Länge x Breite etwa 22,5 x 16,0 cm). Sie sind mehrlagig aufgebaut und bestehen jeweils aus - einer Außenlage aus einem Vliesstoff aus Chemiefasern, die an den Längsseiten mit Flügeln aus einem Vliesstoff aus Chemiefasern versehen ist, - einer Zwischenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, - einem Saugkern aus einer Mischung aus Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend), Chemiefasern und Superabsorber sowie - einer Außenlage aus Kunststofffolie. Die Außenlagen sind am Rand (im Bereich der Flügel vollflächig) miteinander verbunden. Die Flügel sind mit Klebestreifen zum Fixieren der Binde beim Tragen versehen, die durch Schutzpapiere abgedeckt sind. Die dem Körper abgewandte Außenlage aus Kunststofffolie ist mit zwei Klebestreifen zum Fixieren der Binde beim Tragen versehen, die durch eine Schutzfolie abgedeckt sind. Diese Schutzfolie dient als zusätzliche Verpackung der Ware im zweifach gefalteten Zustand. Die Binden sind zu 14 Stück in einem bedruckten Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Hygienische Binden (Einlagen), nicht aus Spinnstoffwatte oder anderen Spinnstoffen" zur Unterposition 9619 00 71 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Dle deklarovaných údajů a předloženého vzorku se jedná o dámskou hygienickou sadu určenou pro hotelové použití. Sada obsahuje 1 x dámskou hygienickou vložku silnou, 1 x balení 3 kusů hygienických vložek tenkých a 1 x hygienický tampon. Všechny tři produkty jsou zabalené v papírové krabičce. Hygienická vložka silná je složená z plastové folie na spodní straně, savá část je z buničitého papíru a buničité vaty, vrchní část je z tenké netkané textilie, baleno v plastové folii. Hygienická vložka tenká je složená z plastové folie na spodní straně, buničitého papíru ve střední části a vrchní část je z tenké netkané textilie, baleno v plastové folii. Hygienický tampon je složený z perforované plastové folie na vrchní straně, vaty a bavlněného provázku.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und ähnliche Waren, einschließlich saugfähiger hygienischer Stilleinlagen, Windeln für Erwachsene mit Inkontinenz und Slipeinlagen, aus Stoffen aller Art. Im Allgemeinen handelt es sich bei den Erzeugnissen dieser Position um Einwegartikel. Viele dieser Erzeugnisse sind zusammengesetzt aus: a) einer inneren Lage (z. B. aus Vliesstoffen), die dazu geeignet ist, Flüssigkeit von der Haut des Trägers aufzusaugen und dadurch Wundreibung zu vermeiden; b) einer saugfähigen Einlage zum Sammeln und Halten der Flüssigkeit bis das Erzeugnis weggeworfen werden kann; und c) einer äußeren Lage (z. B. aus Kunststoff) um ein Entweichen der Flüssigkeit aus der saugfähigen Einlage zu vermeiden. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2018/838 der Kommission vom 31. Mai 2018 (ABl. EU Nr. L 141/4) (RV L 18/838): Sogenannte Einweg-Einlage für Kindertöpfchen, bestehend aus einem Kunststoffbeutel, an dessen Boden eine Einlage aus mehrlagigem saugfähigem Papier und einem superabsorbierenden Polymer aus Polyacrylat-Granulat angebracht ist. Dieses superabsorbierende Polyacrylat-Granulat wird zu einem Gel, sobald es mit Urin in Berührung kommt. Unterposition: 3924 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 3924 90 00. Eine Einreihung in die Position 4818 ist ausgeschlossen, da nicht die Bestandteile aus Papier den wesentlichen Charakter der Ware ausmachen, sondern das superabsorbierende Polymer aus Polyacrylat. …
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9619.00.71?
Die Zolltarifnummer 9619.00.71 umfasst Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, aus anderen Stoffen, Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren, Hygienische Binden (Einlagen). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9619.00.71?
Der Drittlandszollsatz für 9619.00.71 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9619.00.71?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961900. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9619.00.71?
9619.00.71 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9619.00.71 im Zolltarif eingeordnet?
9619.00.71 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9619 Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren aus Stoffen aller Art > 961900 Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9619.00.71?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9619.00.71 erfasst, zum Beispiel NLBTI2025-0767. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9619.00.71?
KN-Code 9619.00.71 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.