Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9619.00.81.00: Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9619.00.81.00 steht für Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9619.00.81.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9619.00.81.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9619Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren aus Stoffen aller Art
  3. 9619.00Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Art
  4. 9619.00.81Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder
  5. 9619.00.81.00Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9619.00.81.00

HS-Code9619.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9619.00.818 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9619.00.81.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

BGBTIBG009999-2021-BTI122Erteilt von BGGültig bis 2024-10-11

БЕБЕШКИ БАМБУКОВИ ПЕЛЕНИ ЗА ЕДНОКРАТНА УПОТРЕБА, изработени от 100 % бамбуков материал и сертифицирана степен на биоразградимост 72%; бели на цвят, с индикатор за влажност. Пакетирани в пакети от биоразградим полимер, разпределени по размери 1,2,3,4,5. Транспортна опаковка кашон по 8 пакета.

GBBTI504055879Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

A DISPOSABLE NEONATAL NAPKIN FOR BABIES CONSISTING OF AN INNER AND OUTER LAYER OF NON-WOVEN TEXTILE WITH AN ABSORBENT CORE OF WOOD PULP FIBRES. THE PRODUCT HAS VELCRO FASTENING AND IS PACKAGED FOR RETAIL SALE IN PACKS OF 30.

DE16975/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-27

Nach den vorgelegten Warenmustern und Angaben des Antragstellers handelt es sich um eine mehrlagige Windel für Säuglinge und Kleinkinder mit folgendem Lagenaufbau: 1. Außenlage (Innenseite) aus einem weißen Vliesstoff aus Spinnstofffasern, 2. Zwischenlage aus einem Vlies aus Zellstofffasern, 3. Einlage (Sauglage) aus weichen, watteähnlichen Zellstofffasern aus Bambus und Superabsorbergranulat, 4. Zwischenlage aus einem Vlies aus Zellstofffasern, 5. Zwischenlage aus einer weißen, bedruckten Kunststofffolie, 6. Außenlage (Außenseite) aus einem weißen Vliesstoff aus Spinnstofffasern. Die mit Flügelklappen versehene Windel ist sowohl im Taillen-, als auch im Schrittbereich mit Bündchen mit eingearbeiteten, gummielastischen Fäden sowie im Taillenbereich mit zwei Klettverschlüssen zum Fixieren der Windel am Körper ausgestattet. Entlang den Längsseiten ist die Windel jeweils mit einem Auslaufschutz versehen. Die Windel ist in verschiedenen Größen (XS bis XL) erhältlich und wird je nach Größe in unterschiedlicher Stückzahl in einer Kunststoffverpackung aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Stoffen als aus Spinnstoffwatte und anderen Spinnstoffen" zum TARIC-Code 9619 00 81 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach Umfang und Bedeutung für die Verwendung durch die Zellstofffasern und das Superabsorbergranulat der Sauglage bestimmt wird.

DE26540/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-19

Bei den vorgelegten Warenmustern und nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine mehrlagige Windel für Säuglinge und Kleinkinder mit folgendem Lagenaufbau: 1. Außenlage (Innenseite) aus einem weißen Vliesstoff aus Spinnstofffasern, 2. Zwischenlage aus einem weißen Vliesstoff aus Spinnstofffasern (sog. High Loft), 3. Einlage (Sauglage) aus weichen, watteähnlichen Zellstofffasern und Superabsorbergranulat, die von einem weißen Vliesstoff aus Spinnstoffasern umhüllt ist, 4. Außenlage (Außenseite) aus einer mit Illustrationen bedruckten Kunststofffolie, die auf der Schauseite mit einem Vliesstoff aus Spinnstofffasern überzogen ist. Die mit Flügelklappen versehene Windel ist im Schrittbereich mit Bündchen mit eingearbeiteten, gummielastischen Fäden sowie im Taillenbereich mit zwei Klebeverschlüssen zum Fixieren der Windel am Körper ausgestattet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder, aus anderen Stoffen als aus Spinnstoffwatte und anderen Spinnstoffen" zum TARIC-Code 9619 00 81 00, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach Umfang und Bedeutung für die Verwendung durch die Zellstofffasern und das Superabsorbergranulat der Sauglage bestimmt wird.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9619

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und ähnliche Waren, einschließlich saugfähiger hygienischer Stilleinlagen, Windeln für Erwachsene mit Inkontinenz und Slipeinlagen, aus Stoffen aller Art. Im Allgemeinen handelt es sich bei den Erzeugnissen dieser Position um Einwegartikel. Viele dieser Erzeugnisse sind zusammengesetzt aus: a) einer inneren Lage (z. B. aus Vliesstoffen), die dazu geeignet ist, Flüssigkeit von der Haut des Trägers aufzusaugen und dadurch Wundreibung zu vermeiden; b) einer saugfähigen Einlage zum Sammeln und Halten der Flüssigkeit bis das Erzeugnis weggeworfen werden kann; und c) einer äußeren Lage (z. B. aus Kunststoff) um ein Entweichen der Flüssigkeit aus der saugfähigen Einlage zu vermeiden. …

Pos. 9619

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2018/838 der Kommission vom 31. Mai 2018 (ABl. EU Nr. L 141/4) (RV L 18/838): Sogenannte Einweg-Einlage für Kindertöpfchen, bestehend aus einem Kunststoffbeutel, an dessen Boden eine Einlage aus mehrlagigem saugfähigem Papier und einem superabsorbierenden Polymer aus Polyacrylat-Granulat angebracht ist. Dieses superabsorbierende Polyacrylat-Granulat wird zu einem Gel, sobald es mit Urin in Berührung kommt. Unterposition: 3924 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 3924 90 00. Eine Einreihung in die Position 4818 ist ausgeschlossen, da nicht die Bestandteile aus Papier den wesentlichen Charakter der Ware ausmachen, sondern das superabsorbierende Polymer aus Polyacrylat. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9619.00.81.00?

Die Zolltarifnummer 9619.00.81.00 umfasst Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9619.00.81.00?

Der Drittlandszollsatz für 9619.00.81.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9619.00.81.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 961900. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9619.00.81.00?

9619.00.81.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9619.00.81.00 im Zolltarif eingeordnet?

9619.00.81.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9619 Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren aus Stoffen aller Art > 961900 Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Art > 96190081 Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9619.00.81.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9619.00.81.00 erfasst, zum Beispiel BGBTIBG009999-2021-BTI122. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9619.00.81.00?

TARIC-Code 9619.00.81.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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