Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9620.00.91.90.0: Ein-, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9620.00.91.90.0 steht für Ein-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9620.00.91.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9620.00.91.90.0
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9620Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren
  3. 9620.00Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren
  4. 9620.00.91andere, aus Kunststoff oder aus Aluminium
  5. 9620.00.91.90andere
  6. 9620.00.91.90.0Ein-, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9620.00.91.90.0

HS-Code9620.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9620.00.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9620.00.91.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9620.00.91.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A202Composite structures, other than those specified in 1A002, in the form of thin-walled tubes and having all of the following characteristics:
  • 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:
  • 6A203Cameras and components, other than those specified in 6A003, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI41444/23-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-07

Bei der als "Leofoto Handgriff m. Smartphone-Halterung" bezeichneten Ware handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer ca. 22,86 x 10,16 x 7,62 cm (L x B x T) großen Smartphone Halterung mit einem Griff aus Holz und einem Gestell aus Aluminium und einer zusätzlich daran anzubringenden Halterung für ein Mikrophon. Das Stativ bestimmt gegenüber der Haltevorrichtung für ein Mikrophon hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. Innerhalb der Unterposition wird der stoffliche Charakter der Ware aufgrund des Umfangs vom Aluminium bestimmt. Die in einem speziell dafür aufgemachten Behältnis verpackte Ware ist als "Einbeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, aus Aluminium" einzureihen.

DEBTI22201/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-29

Bei dem als "Selfie Stick VAVA" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem USB-Kabel und einem sogenannten Selfie-Stick. Der Selfie-Stick ist eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer in den Griff integrierten, herausnehmbaren Bluetooth-Fernbedienung zur Handybedienung und einer auf 39,5 cm ausziehbaren Teleskopstange, an deren oberen Ende eine schwenk - und drehbare Halterung zur Aufnahme von Smartphones (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vorhanden ist und an deren unteren Ende der Handgriff in ein Dreibeinstativ auseinandergeklappt werden kann. Die Teleskopstange mit Halterung kann als Einbeinstativ in der Hand gehalten bzw. als Dreibeinstativ auf den Boden gestellt werden. Das Stativ bestimmt sowohl den Charakter der Warenzusammenstellung als auch den der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Verwendung. Die Teleskopstange besteht aus Aluminium (nach Antragsangaben), während die Halterung aus Kunststoff besteht. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware wird im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang durch das Aluminium bestimmt. Das in einer Verkaufsverpackung mit Gebrauchsanweisung aufgemachte Erzeugnis ist als "Einbein-/Dreibeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, aus Aluminium" eingereiht.

DE12425/15-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-26

Bei dem als "Maginon Selfie Stick" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem USB-Kabel und einem teilweise noch nicht zusammengesetzten sogenannten Selfie-Stick. Der Selfie-Stick ist eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer in den Griff integrierten Bluetooth-Fernbedienung zur Kamerabedienung und einer auf 1040 mm ausziehbaren Teleskopstange aus Aluminium, an deren oberen Ende verschiedene Aufsätze zur Verwendung mit gängigen Kameras mit 1/4" Gewinde oder Smartphones vorhanden sind. Er ist mit einer Handschlaufe ausgestattet. Die Teleskopstange mit Halterung ist ein Einbeinstativ, das dazu bestimmt ist, in der Hand gehalten zu werden. Das Stativ bestimmt sowohl den Charakter der Warenzusammenstellung als auch der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Verwendung. Das Stativ verfügt über mehrere Funktionen (Halterung von Kameras und Smartphones), so dass es innerhalb der Position 9620 in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen ist. Die Teleskopstange besteht aus Aluminium, während die Halterung aus Kunststoff besteht. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware wird im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang durch das Aluminium bestimmt. Das in einer Verkaufsverpackung aufgemachte Erzeugnis wird als "Einbeinstativ, nicht von der Unterposition (KN) 9620 0010 erfasst, aus Aluminium" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9620

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2491 der Kommission vom 8. November 2023 (ABl. L, 2023/2491, 10.11.2023) (RV L 23/2491): Ein sogenanntes „Vlogging-Kit mit Ringlicht“ aus Kunststoff, bestehend aus folgenden Bestandteilen: ¾ einer LED-Ringleuchte mit einem Außendurchmesser von etwa 25 cm, ¾ einem mit einer universellen, flexiblen Smartphone-Halterung ausgestatteten Dreibeinstativ mit Kugelkopf, ¾ einer Stromversorgung über USB, ¾ einer mit einer Ein-/Aus-Schalttaste ausgestatteten Inline-Steuerung zur Regelung der Helligkeit und Farbtemperatur des Lichts, ¾ einer Bluetooth-Steuerung für die drahtlose Steuerung des Smartphones. Das Dreibeinstativ mit der Smartphone- Halterung ist darauf ausgelegt, ein Smartphone zu halten und die Stabilität der Smartphone- Kamera in der gewünschten Position zu gewährleisten. …

Pos. 9620

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Ein sogenanntes Videokamera-Zubehör-Set, das zur Befestigung an einer Kamera und zur Verwendung auf der Schulter bestimmt ist. Das Set umfasst einen Haltegriff, eine Trägerplatte für die Schulterauflage, einen Verlängerungsarm für den optionalen Minihandgriff, ein Kabel, eine Adapterplatte für den Sucher und alle erforderlichen Schrauben. Die Ware ist nur mit einigen Kameraserien kompatibel. Einreihung/Begründung: Das „Videokamera-Zubehör-Set“ ist in Anwendung der AV 1, 2 a), 3 b) and 6 als „Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren“ in die Unterposition 9620 00 10 einzureihen. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9620.00.91.90.0?

Die Zolltarifnummer 9620.00.91.90.0 umfasst Ein-, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9620.00.91.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9620.00.91.90.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9620.00.91.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 962000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9620.00.91.90.0?

9620.00.91.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9620.00.91.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9620.00.91.90.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9620 Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren > 962000 Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren > 96200091 andere, aus Kunststoff oder aus Aluminium > 9620009190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9620.00.91.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9620.00.91.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI41444/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9620.00.91.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9620.00.91.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A202, 6A003, 6A203. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9620.00.91.90.0?

Warennummer 9620.00.91.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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