Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9705.22.00: Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9705.22.00 steht für Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9705.22.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 97. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9705.22.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 97KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN
  2. 9705Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert
  3. 9705.22Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon
  4. 9705.22.00Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9705.22.00

HS-Code9705.226 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9705.22.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9705

Zu Unterposition 9705 22: 1. Ausgestopfter Eisbär, mit Sockel. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und 6. Siehe auch die Avise zu 4303 90/1, 9705 29/1 und 9705 29/2

Pos. 9705

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Oktober 1985 - Rs 200/84 GZT Tarifnummer 9905 1) Sammlungsstücke im Sinne der Tarifnummer 99.05 des GZT sind Gegenstände, die geeignet sind, in eine Sammlung aufgenommen zu werden, das heißt Gegenstände, die verhältnismäßig selten sind, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben. Von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert im Sinne der Tarifnummer 99.05 des GZT sind solche Sammlungsstücke, die einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder einen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen. …

Kapitel 97

Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die: a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- oder Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen; b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind; c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9705.22.00?

Die Zolltarifnummer 9705.22.00 umfasst Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert, Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9705.22.00?

Der Drittlandszollsatz für 9705.22.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9705.22.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 970522. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9705.22.00?

9705.22.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9705.22.00 im Zolltarif eingeordnet?

9705.22.00 steht in dieser Hierarchie: 97 KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN > 9705 Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert > 970522 Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9705.22.00?

Zu 9705.22.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9705.22.00?

KN-Code 9705.22.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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