Zolltarifnummer 9706.90.00: Antiquitäten, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9706.90.00 steht für Antiquitäten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9706.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 97. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9706.90.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9706.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der durch Angaben und Fotos des Antragstellers veranschaulichten Ware handelt es sich um eine mehr als 100 Jahre alte Antiquität in Form eines gebrauchten Standmotors bzw. Stationärmotors der Firma International Harvester Company (IHC) mit der Motornummer "8 HP Famous" (Baujahr 1908). Eine Einreihung in die Position 9705 als Sammlungsstück von geschichtlichem bzw. historischem Wert, wie vom Antragsteller beantragt, kommt nicht in Betracht. Hierfür hätten die Voraussetzungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10.10.1985 – Rs 200/84 erfüllt sein müssen. Danach sind Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert Gegenstände, die eine sog. Sammlungseignung besitzen und neben der Sammlungseignung zusätzlich auch einen geschichtlichen Wert aufweisen. Von geschichtlichem Wert sind gemäß dem o.a. EuGH-Urteil solche Gegenstände, die einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren (hier: Entwicklung im Bereich der Standmotoren bzw. Motoren im Allgemeinen) oder einen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen (siehe ErlKN ABS XXI (NEH) RZ 06.1). Der in Rede stehende Standmotor dokumentiert jedoch keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften, da Standmotoren bereits vergleichbar vor 1908 hergestellt wurden. Ein Entwicklungsschritt würde nur vorliegen, wenn etwas wirklich Neues geschaffen wurde. Die bloße Variation (z.B. Verfeinerung, Vereinfachung, Anpassung an gewandelten Geschmack oder veränderte Bedürfnisse) des Bisherigen genügt nicht. Auch die Veranschaulichung eines entsprechenden Entwicklungsabschnitts ergibt sich nicht, da ein ganzer Entwicklungsabschnitt nicht durch jedes während seiner Dauer hergestellte Stück veranschaulicht wird, sondern nur durch ein solches, welches die bestimmten Merkmale bzw. das Kennzeichnende dieses Abschnitts besonders ausgeprägt aufweist, so dass sich daraus ein besonderes wissenschaftliches Interesse ergibt (vgl. Urteil Finanzgericht Baden-Württemberg vom 18.08.1988 - XI (II) 73/81 Z). Der in Rede stehende Standmotor wird folglich zolltarifrechtlich als "Antiquität, mehr als 100 Jahre alt, nicht mehr als 250 Jahre alt, nicht von den Codenummern 9706 9000 00 1 bis 9706 9000 00 4 erfasst" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Antiquitäten, die mehr als 100 Jahre alt sind, sofern sie nicht in den Positionen 9701 bis 9705 erfasst sind. Der Wert dieser Gegenstände beruht auf ihrem Alter und ihrer im Allgemeinen dadurch bedingten Seltenheit. Der in Betracht kommende Warenkreis ist sehr groß. Vorbehaltlich der vorstehend genannten Bedingungen gehören zu dieser Position: 1) Alte Möbel, Rahmen und Getäfel. 2) Erzeugnisse der grafischen Kunst: Inkunabeln, (Wiegendrucke), Bücher, Noten, geografische Karten, Stiche, andere als die der Pos. 9702. 3) Vasen und andere keramische Erzeugnisse. 4) Spinnstoffwaren: Teppiche, Tapisserien, Tapeten, Stickereien, Spitzen und andere Stoffe. 5) Juwelierwaren. 6) Waren der Gold- und Silberschmiedekunst (Kannen, Becher, Leuchter, Tafelgeschirr usw.). 7) Buntglasfenster. 8) Kronleuchter und Lampen. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 9706.90.00.16Antiquitäten, wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel :, über 200 Jahre alt
- 9706.90.00.18andere
- 9706.90.00.24alte Bücher, Dokumente und Publikationen von besonderem Interesse (historisch, künstlerisch, wissenschaftlich, literarisch usw.), einzeln oder in Sammlungen :, über 200 Jahre alt
- 9706.90.00.26alte Bücher, Dokumente und Publikationen von besonderem Interesse (historisch, künstlerisch, wissenschaftlich, literarisch usw.), einzeln oder in Sammlungen :, andere
- 9706.90.00.28Archive einschließlich Phono-, Foto- und Filmarchive
- 9706.90.00.30Möbelstücke, die mehr als hundert Jahre alt sind, und alte Musikinstrumente
- 9706.90.00.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9706.90.00?
Die Zolltarifnummer 9706.90.00 umfasst Antiquitäten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9706.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 9706.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9706.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 970690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9706.90.00?
9706.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9706.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
9706.90.00 steht in dieser Hierarchie: 97 KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN > 9706 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt > 970690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9706.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9706.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI27082/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9706.90.00?
KN-Code 9706.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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