Classification

Customs tariff code for Frisierumhang: 6217.10.00

Reference data as at 1 July 2026

Frisierumhang is generally classified to customs tariff code 6217.10.00: Bekleidungszubehör. The third-country duty rate is 6.3 %.

This rests on 11 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 82 percent of them reached 6217.10.00.

This page answers the customs code question for Frisierumhang from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
6217.10.00
Third-country duty
6.3 %
Rulings behind this
11
Agreement
82 %

Binding tariff information for this code

DEBTI25072/25-1Issued by DEValid until 2028-08-17

Frisierumhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus augenscheinlich 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6210 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI25073/25-1Issued by DEValid until 2028-08-17

Frisierumhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich u. a. aufgrund des Schnitts und der Ausstattung (u. a. nicht vollständig die Arme be- deckend) nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6202 dar, - dient dem Schutz der Kleidung; stellt sich somit als individuelles (selbstständiges) Einzelstück dar, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Geweben"

DEBTI25069/25-1Issued by DEValid until 2028-08-17

Frisierumhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6202 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI25065/25-1Issued by DEValid until 2028-08-17

Frisierumhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 97 % Polyester und 3 % Polyurethan (beides synthetischen Chemiefasern), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6202 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI29967/24-1Issued by DEValid until 2027-08-29

Frisierumhang, sog. Schneide- und Rasierumhang, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, -- aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen (L x B) von 145 cm x 170 cm, -- in der Mitte einer Schmalseite mit einer ca. 40 cm langen Öffnung, die in einer kreisförmigen Aus- sparung mündet und im Nacken mit einem in verschiedenen Weiten einstellbaren Druckknopfver- schluss geschlossen werden kann, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich u. a. aufgrund des Schnitts und der Ausstattung (u. a. nicht vollständig die Arme bedeckend) nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6102 dar, - dient dem Schutz der Kleidung; stellt sich somit als individuelles (selbstständiges) Einzelstück dar, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang), aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI30887/20-1Issued by DEValid until 2023-09-10

Frisierumhang, sog. Universalumhang zum Färben und Schneiden, Artikel Top Twin, Nr. 92210, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Nylon (synthetische Chemiefasern); im Brust- und Schulterbereich mit einem aufgenähten Zuschnitt aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewirken der Position 5903 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: 30 % Polyester, 70 % Polyurethan), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - den Oberkörper teilweise, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6210 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe den wesentlichen Charakter der Ware, somit keine Ware der Position 6117. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI30722/20-1Issued by DEValid until 2023-09-10

Frisierumhang, sog. Färbeumhang, Artikel PROTECT X, Nr. 92200, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: 30 % Polyester, 70 % Polyurethan), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - den Oberkörper teilweise, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6210 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar, - aufgrund der verarbeiteten Flächenerzeugnisse keine Ware des Kapitels 61. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI29659/20-1Issued by DEValid until 2023-09-06

Frisierumhang, sog. Färbeumhang, Artikel NANO Compact uni, Nr. 94018, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: 97 % Polyester, 3 % Polyurethan), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - den Oberkörper teilweise, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6202 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

Where this code sits in the tariff

  1. 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
  2. 6217Other made-up clothing accessories; parts of garments or of clothing accessories, other than those of heading 6212
  3. 6217.10Accessories
  4. 6217.10.00Bekleidungszubehör

From HS code to customs tariff code 6217.10.00

HS code6217.106 digits, uniform worldwide
CN code6217.10.008 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.3 %MFN
New Zealand0 %Preferential tariff quota
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 6217

Zu Unterposition 6217 1000 Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6117 80 10 und 6117 80 80 gelten sinngemäß.

Pos. 6217

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 20041) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Konfektionierte Ware aus einem ringförmig zusammengenähten Gewebe, bestehend aus einem elastischem Bändchen, das von einem Gewebe aus Chemiefasern umschlossen wird. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 630) Unterposition 6217 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6217, und 6217 10 00. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z. B. …

Pos. 6217

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz vom 22. März 2001 Az.: 6 K 3451/98Z Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin beantragte am ... bei ...die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als Gürtel mit Gürtelschnalle bezeichnete Ware. Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am ... die vZTA ..., in der die Ware als „anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör“ (Gürtel für Kinder) der Position 6217 1000 900 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. Nach Auffassung der Klägerin ist die Ware als „andere Ware aus Kunststoff“ in die Codenummer 3926 4000 einzureihen. Die Gürtel bestehen ... aus 2,5 cm breiten, elastischen, einfarbigen Spinnstoff – Geweben, die an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einer Metallöse zum Einhaken versehen sind. …

Pos. 6217

Zu Unterposition 6217 1000: Bekleidungszubehör sind individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung oder Verzierung von Kleidung darstellen. (entfallen) bis Zu dieser Position gehören gewebte Lätzchen für Erwachsene von rd. 70 x 45 cm Größe mit abgerundeten Ecken, mit Rändern, die in der Regel in einen Saum oder genähten Fadenlauf münden, und mit Bändern zur Befestigung am Hals oder Stofflaschen mit Druckknöpfen bzw. Klettverschluss. Die Waren bestehen gewöhnlich überwiegend aus Baumwolle. (Ergebnis der Beratung der 453. Sitzung im Ausschuss für den Zollkodex, 20. Juni 2008). Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 172. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Frisierumhang?

In the binding tariff rulings analysed here, Frisierumhang is predominantly classified to 6217.10.00: Bekleidungszubehör. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Frisierumhang?

Code 6217.10.00 carries a third-country duty rate of 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Frisierumhang?

The first six digits are HS code 621710, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 11 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 82 percent of which were classified to 6217.10.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

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