Einreihung

Zolltarifnummer für Frisierumhang: 6217.10.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Frisierumhang wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6217.10.00 eingereiht: Bekleidungszubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.

Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 82 Prozent davon führen auf 6217.10.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Frisierumhang aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6217.10.00
Drittlandszoll
6,3 %
vZTA-Grundlage
11
Übereinstimmung
82 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25072/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Frisierumhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus augenscheinlich 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6210 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI25073/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Frisierumhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Nylon (synthetische Chemiefasern), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich u. a. aufgrund des Schnitts und der Ausstattung (u. a. nicht vollständig die Arme be- deckend) nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6202 dar, - dient dem Schutz der Kleidung; stellt sich somit als individuelles (selbstständiges) Einzelstück dar, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Geweben"

DEBTI25069/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Frisierumhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6202 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI25065/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Frisierumhang, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 97 % Polyester und 3 % Polyurethan (beides synthetischen Chemiefasern), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6202 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI29967/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-29

Frisierumhang, sog. Schneide- und Rasierumhang, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, -- aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; flachliegend in den Abmessungen (L x B) von 145 cm x 170 cm, -- in der Mitte einer Schmalseite mit einer ca. 40 cm langen Öffnung, die in einer kreisförmigen Aus- sparung mündet und im Nacken mit einem in verschiedenen Weiten einstellbaren Druckknopfver- schluss geschlossen werden kann, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich u. a. aufgrund des Schnitts und der Ausstattung (u. a. nicht vollständig die Arme bedeckend) nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6102 dar, - dient dem Schutz der Kleidung; stellt sich somit als individuelles (selbstständiges) Einzelstück dar, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang), aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI30887/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-10

Frisierumhang, sog. Universalumhang zum Färben und Schneiden, Artikel Top Twin, Nr. 92210, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Nylon (synthetische Chemiefasern); im Brust- und Schulterbereich mit einem aufgenähten Zuschnitt aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewirken der Position 5903 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: 30 % Polyester, 70 % Polyurethan), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - den Oberkörper teilweise, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6210 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe den wesentlichen Charakter der Ware, somit keine Ware der Position 6117. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI30722/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-10

Frisierumhang, sog. Färbeumhang, Artikel PROTECT X, Nr. 92200, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: 30 % Polyester, 70 % Polyurethan), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - den Oberkörper teilweise, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6210 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar, - aufgrund der verarbeiteten Flächenerzeugnisse keine Ware des Kapitels 61. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI29659/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-06

Frisierumhang, sog. Färbeumhang, Artikel NANO Compact uni, Nr. 94018, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - in aufgeschlagenem Zustand flachliegend laut Antrag in den Abmessungen von 135 cm x 150 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: 97 % Polyester, 3 % Polyurethan), - den oberen Teil des Rückens bedeckend (Rückenlänge: ca. 36 cm), vorn ca. 76 cm länger gearbeitet, - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, die im Nacken mit einem weitenverstellbaren, sog. 2-fach-Hakenverschluss von links auf rechts oder von rechts auf links überlappend geschlossen werden kann, - weit geschnitten, an den Seiten offen, - den Oberkörper teilweise, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - vorn etwa in Höhe der Taille mit zwei schlitzförmigen Öffnungen mit Patte zum Herausstrecken der Hände, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung aus schmalen, gewebten Streifen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient beim Haareschneiden zum Schutz der Kleidung und wird nicht über jeder anderen Kleidung zum Schutz von Personen gegen das Wetter getragen; stellt sich somit nicht als umhangähnliches Kleidungsstück der Position 6202 sondern als individuelles (selbstständiges), als Ergänzung von Kleidung dienendes Einzelstück dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Frisierumhang) aus Spinnstoffen, aus Geweben"

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6217Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212
  3. 6217.10Bekleidungszubehör
  4. 6217.10.00Bekleidungszubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6217.10.00

HS-Code6217.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6217.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6217

Zu Unterposition 6217 1000 Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6117 80 10 und 6117 80 80 gelten sinngemäß.

Pos. 6217

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 20041) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Konfektionierte Ware aus einem ringförmig zusammengenähten Gewebe, bestehend aus einem elastischem Bändchen, das von einem Gewebe aus Chemiefasern umschlossen wird. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 630) Unterposition 6217 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6217, und 6217 10 00. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z. B. …

Pos. 6217

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz vom 22. März 2001 Az.: 6 K 3451/98Z Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin beantragte am ... bei ...die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als Gürtel mit Gürtelschnalle bezeichnete Ware. Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am ... die vZTA ..., in der die Ware als „anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör“ (Gürtel für Kinder) der Position 6217 1000 900 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. Nach Auffassung der Klägerin ist die Ware als „andere Ware aus Kunststoff“ in die Codenummer 3926 4000 einzureihen. Die Gürtel bestehen ... aus 2,5 cm breiten, elastischen, einfarbigen Spinnstoff – Geweben, die an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einer Metallöse zum Einhaken versehen sind. …

Pos. 6217

Zu Unterposition 6217 1000: Bekleidungszubehör sind individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung oder Verzierung von Kleidung darstellen. (entfallen) bis Zu dieser Position gehören gewebte Lätzchen für Erwachsene von rd. 70 x 45 cm Größe mit abgerundeten Ecken, mit Rändern, die in der Regel in einen Saum oder genähten Fadenlauf münden, und mit Bändern zur Befestigung am Hals oder Stofflaschen mit Druckknöpfen bzw. Klettverschluss. Die Waren bestehen gewöhnlich überwiegend aus Baumwolle. (Ergebnis der Beratung der 453. Sitzung im Ausschuss für den Zollkodex, 20. Juni 2008). Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 172. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Frisierumhang?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Frisierumhang überwiegend in 6217.10.00 eingereiht: Bekleidungszubehör. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Frisierumhang?

Auf 6217.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Frisierumhang?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 621710. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 82 Prozent davon wurden in 6217.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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