Customs tariff code for Instant-Reisgericht: 1904.90.10.00.0
Reference data as at 10 October 2026
Instant-Reisgericht is generally classified to customs tariff code 1904.90.10.00.0: Obtained from rice. The third-country duty rate is 8.300 % + 46.000 EUR DTN.
This rests on 11 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 1904.90.10.00.0.
This page answers the customs code question for Instant-Reisgericht from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 1904.90.10.00.0
- Third-country duty
- 8.300 % + 46.000 EUR DTN
- Rulings behind this
- 11
- Agreement
- 100 %
Binding tariff information for this code
Official excerpts are reproduced in their original language.
Instant-Reisgericht. Etikettierter Kunststoff-Standbeutel mit Druckverschluss, mit Angaben zum Erzeugnis (Instant-Reis mit Curry und Garnelen; 80 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Gewürzöl und 150 ml kochendes Wasser in den Beutel mit Reis geben, verschließen und sieben Minuten ziehen lassen); darin vorge- kochter, gewürzter, getrockneter Reis durchsetzt mit wenigen Gemüsestücken und getrockneten Garnelen sowie ein kleiner Kunststoffbeutel mit Gewürzöl. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter in Bezug auf den Gewichtsanteil und auf die Bedeutung für das Gericht von dem gekochten Reis bestimmt wird. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Reis.
Instant-Reisgericht. Bedruckter Original-Becher mit Abziehdeckel mit Angaben zum Erzeugnis (Instant-Reissnack in cremiger Sauce mit Gemüse gewürzt nach Malaysischer Art; 78 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Den Becher mit kochendem Wasser (ca. 180 ml) bis zur Markierung füllen und fünf Minuten ziehen lassen); darin vorgekochte, getrocknete, knusprige, zum Teil gebrochene Reiskörner, vermischt mit einem hellbraunen, zum Klumpen neigenden, würzig schmeckenden Pulver und vereinzelten, getrockneten Gemüsestückchen. Getreide in Form von Körnern, gekocht und getrocknet, mit weiteren Zutaten zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Dunkelroter Original-Kunststoffbehälter, verschlossen mit einem transparenten Kunststoffdeckel mit Papiereinlage. Die Verpackung enthält Angaben zum Produkt (Instant Rice; 115 g) und eine Zubereitungs- anleitung. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen, teilweise deformierten, augen- scheinlich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern, ge- mischt mit getrockneten Erbsen sowie getrockneten Gemüsestücken (ca. 102 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit mariniertem, würzigem Gemüse, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürz- mischung, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einem gelblichen Gewürzöl 5.) einer zum einmaligen Gebrauch bestimmten, weißen Kunststoffgabel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit den übrigen Bestandteilen gemischt, mit heißem Wasser versetzt und anschließend verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Hellbrauner Original-Kunststoffbehälter mit 2 wannen- förmigen Einbuchtungen, verschlossen mit einem transparenten Kunst- stoffdeckel mit Papiereinlage. Die Verpackung enthält Angaben zum Produkt (ausschließlich in chinesicher Sprache) und eine Zubereitungs- anleitung in englischer Sprache. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (200 g), bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen teilweise deformierten, augenschein- lich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern (ca. 100 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit einer Hühnchenfleisch- und Pilzstücke ent- haltenden, gelartigen Masse, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten schwarzen und grünen Pflanzen- teilen, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürz- mischung 5.) einen zum einmaligen Gebrauch bestimmten orangefarbenen Kunststoff- löffel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit heißem Wasser zubereitet und anschließend mit den anderen vorgewärmten Bestandteilen verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Dunkelroter Original-Kunststoffbehälter, verschlossen mit einem transparenten Kunststoffdeckel mit Papiereinlage. Die Ver- packung enthält Angaben zum Produkt (Instant Rice; 115 g) und eine Zubereitungsanleitung. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen, teilweise deformierten, augenschein- lich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern (ca. 100 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten Erbsen, getrockneten Möhren- stücken und getrockneten Hühnerfleischstücken, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten schwarzen Pflanzenteilen, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürz- mischung, 5.) 1 Kunststoffbeutel mit einer dunkelgelben Gewürzmischung 6.) einer zum einmaligen Gebrauch bestimmten, weißen Kunststoffgabel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit den übrigen Bestandteilen gemischt, mit heißem Wasser versetzt und anschließend verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Dunkelroter Original-Kunststoffbehälter, verschlossen mit einem transparenten Kunststoffdeckel mit Papiereinlage. Die Ver- packung enthält Angaben zum Produkt (Instant Rice; 115 g) und eine Zubereitungsanleitung. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen, teilweise deformierten, augenschein- lich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern (ca. 102 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten, schwarzen Pflanzenteilen, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürzmischung, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einem gelblichen Gewürzöl 5.) Ein Beutel mit einer orangefarbenen Gewürzmischung, 6.) 1 Beutel mit roten und grünen getrocknetetn Pflanzenteilen 7.) einer zum einmaligen Gebrauch bestimmten, weißen Kunststoffgabel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit den übrigen Bestand- teilen gemischt, mit heißem Wasser versetzt und anschließend verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Hellbrauner Original-Kunststoffbehälter mit 2 wannen- förmigen Einbuchtungen, verschlossen mit einem transparenten Kunst- stoffdeckel mit Papiereinlage. Die Verpackung enthält Angaben zum Produkt (ausschließlich in chinesicher Sprache) und eine Zubereitungs- anleitung in englischer Sprache. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (200 g), bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen, teilweise deformierten, augenschein- lich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern (ca. 100 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit einer Fischstücke und weiße Bohnen ent- haltenden, gelartigen Masse, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten schwarzen und grünen Pflanzen- teilen, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürz- mischung 5.) einen zum einmaligen Gebrauch bestimmten, orangefarbenen Kunststoff- löffel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit heißem Wasser zubereitet und anschließend mit den anderen vorgewärmten Bestandteilen verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Dunkelroter Original-Kunststoffbehälter, verschlossen mit einem transparenten Kunststoffdeckel mit Papiereinlage. Die Verpackung enthält Angaben zum Produkt (Instant Rice; 115 g) und eine Zubereitungs- anleitung. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen, teilweise deformierten, augenschein- lich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern (ca. 102 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit mariniertem, würzigem Gemüse, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten roten, grünen und weißen Pflanzenteilen, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürz- mischung, 5.) 1 Kunststoffbeutel mit einem gelblichen Gewürzöl 6.) einer zum einmaligen Gebrauch bestimmten, weißen Kunststoffgabel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit den übrigen Bestandteilen gemischt, mit heißem Wasser versetzt und anschließend verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Where this code sits in the tariff
- 19PREPARATIONS OF CEREALS, FLOUR, STARCH OR MILK; PASTRYCOOKS' PRODUCTS
- 1904Prepared foods obtained by the swelling or roasting of cereals or cereal products (for example, corn flakes); cereals (other than maize (corn)) in grain form or in the form of flakes or other worked grains (except flour, groats and meal), pre-cooked or otherwise prepared, not elsewhere specified or included
- 1904.90Other
- 1904.90.10Obtained from rice
- 1904.90.10.00.0Obtained from rice
From HS code to customs tariff code 1904.90.10.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 8.300 % + 46.000 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Serbia | 0 % | Tariff preference |
| North Macedonia | 0 % | Tariff preference |
| Albania | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Official excerpts are reproduced in their original language.
Zu Unterpositionen 1904 9010 und 1904 9080: Siehe die Erläuterungen zu Position 1904 des HS Buchstabe D.
Zu Unterposition 1904 90: 1. Nasi Nua (tiefgefrorenes indonesisches Reisgericht), bestehend aus vorgekochtem Reis (40 %), Rindfleischstreifen (10 %), verschiedenen Gemüsen, Früchten und Gewürzen. 2. Chow Ju Fan (tiefgefrorenes chinesisches Reisgericht), bestehend aus vorgekochtem Reise (37 %), gehacktem Schweinefleisch (10 %), verschiedenen Gemüsen und Gewürzen. 3. Risotto (tiefgefrorenes italienisches Reisgericht), bestehend aus vorgekochtem Reis (50 %), gewürfeltem geräuchertem Speck (10 %), verschiedenen Gemüsen und Gewürzen. 4. Biryani (tiefgefrorenes indisches Reisgericht) bestehend aus vorgekochtem Reis (40 %) Hühnerfleisch (10 %), verschiedenen Gemüsen, Früchten und Gewürzen. 5. Fertiggericht, gefroren und als Zusammenstellung in zwei Kartons verpackt (Karton 1 und Karton 2). Der Jasminreis wurde ohne weitere Verpackung in Karton 1 abgefüllt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003): 1. Fertiggericht, bestehend aus folgenden zwei einzeln abgepackten Teilen, für den Einzelverkauf in einer Warenzusammenstellung aufgemacht: a) vorgekochter Reis (150 g) und b) Curry (200 g), bestehend aus Kokosmilch (72 %), Hühnerfleisch (20 %), Gewürzmischung (7 %), Zitronengras (0,5 %) und Sardellenextrakt (0,5 %). Unterposition 1904 90 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1904,1904 90 und 1904 90 10. Das Erzeugnis ist in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Reis (Position 1904). 2. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Anmerkung 3 zu Kapitel 19: Der Begriff „mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmitteln der Position 1806 überzogen“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 19 umfasst nur Erzeugnisse, die vollständig überzogen sind. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 251. …
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Instant-Reisgericht?
In the binding tariff rulings analysed here, Instant-Reisgericht is predominantly classified to 1904.90.10.00.0: Obtained from rice. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Instant-Reisgericht?
Code 1904.90.10.00.0 carries a third-country duty rate of 8.300 % + 46.000 EUR DTN. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Instant-Reisgericht?
The first six digits are HS code 190490, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 11 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 1904.90.10.00.0. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.