Zolltarifnummer für Instant-Reisgericht: 1904.90.10.00.0
Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026
Instant-Reisgericht wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1904.90.10.00.0 eingereiht: Lebensmittel, auf der Grundlage von Reis. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + 46.000 EUR DTN.
Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 1904.90.10.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Instant-Reisgericht aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 1904.90.10.00.0
- Drittlandszoll
- 8.300 % + 46.000 EUR DTN
- vZTA-Grundlage
- 11
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Instant-Reisgericht. Etikettierter Kunststoff-Standbeutel mit Druckverschluss, mit Angaben zum Erzeugnis (Instant-Reis mit Curry und Garnelen; 80 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Gewürzöl und 150 ml kochendes Wasser in den Beutel mit Reis geben, verschließen und sieben Minuten ziehen lassen); darin vorge- kochter, gewürzter, getrockneter Reis durchsetzt mit wenigen Gemüsestücken und getrockneten Garnelen sowie ein kleiner Kunststoffbeutel mit Gewürzöl. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter in Bezug auf den Gewichtsanteil und auf die Bedeutung für das Gericht von dem gekochten Reis bestimmt wird. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Reis.
Instant-Reisgericht. Bedruckter Original-Becher mit Abziehdeckel mit Angaben zum Erzeugnis (Instant-Reissnack in cremiger Sauce mit Gemüse gewürzt nach Malaysischer Art; 78 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Den Becher mit kochendem Wasser (ca. 180 ml) bis zur Markierung füllen und fünf Minuten ziehen lassen); darin vorgekochte, getrocknete, knusprige, zum Teil gebrochene Reiskörner, vermischt mit einem hellbraunen, zum Klumpen neigenden, würzig schmeckenden Pulver und vereinzelten, getrockneten Gemüsestückchen. Getreide in Form von Körnern, gekocht und getrocknet, mit weiteren Zutaten zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Dunkelroter Original-Kunststoffbehälter, verschlossen mit einem transparenten Kunststoffdeckel mit Papiereinlage. Die Verpackung enthält Angaben zum Produkt (Instant Rice; 115 g) und eine Zubereitungs- anleitung. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen, teilweise deformierten, augen- scheinlich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern, ge- mischt mit getrockneten Erbsen sowie getrockneten Gemüsestücken (ca. 102 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit mariniertem, würzigem Gemüse, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürz- mischung, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einem gelblichen Gewürzöl 5.) einer zum einmaligen Gebrauch bestimmten, weißen Kunststoffgabel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit den übrigen Bestandteilen gemischt, mit heißem Wasser versetzt und anschließend verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Hellbrauner Original-Kunststoffbehälter mit 2 wannen- förmigen Einbuchtungen, verschlossen mit einem transparenten Kunst- stoffdeckel mit Papiereinlage. Die Verpackung enthält Angaben zum Produkt (ausschließlich in chinesicher Sprache) und eine Zubereitungs- anleitung in englischer Sprache. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (200 g), bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen teilweise deformierten, augenschein- lich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern (ca. 100 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit einer Hühnchenfleisch- und Pilzstücke ent- haltenden, gelartigen Masse, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten schwarzen und grünen Pflanzen- teilen, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürz- mischung 5.) einen zum einmaligen Gebrauch bestimmten orangefarbenen Kunststoff- löffel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit heißem Wasser zubereitet und anschließend mit den anderen vorgewärmten Bestandteilen verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Dunkelroter Original-Kunststoffbehälter, verschlossen mit einem transparenten Kunststoffdeckel mit Papiereinlage. Die Ver- packung enthält Angaben zum Produkt (Instant Rice; 115 g) und eine Zubereitungsanleitung. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen, teilweise deformierten, augenschein- lich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern (ca. 100 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten Erbsen, getrockneten Möhren- stücken und getrockneten Hühnerfleischstücken, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten schwarzen Pflanzenteilen, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürz- mischung, 5.) 1 Kunststoffbeutel mit einer dunkelgelben Gewürzmischung 6.) einer zum einmaligen Gebrauch bestimmten, weißen Kunststoffgabel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit den übrigen Bestandteilen gemischt, mit heißem Wasser versetzt und anschließend verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Dunkelroter Original-Kunststoffbehälter, verschlossen mit einem transparenten Kunststoffdeckel mit Papiereinlage. Die Ver- packung enthält Angaben zum Produkt (Instant Rice; 115 g) und eine Zubereitungsanleitung. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen, teilweise deformierten, augenschein- lich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern (ca. 102 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten, schwarzen Pflanzenteilen, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürzmischung, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einem gelblichen Gewürzöl 5.) Ein Beutel mit einer orangefarbenen Gewürzmischung, 6.) 1 Beutel mit roten und grünen getrocknetetn Pflanzenteilen 7.) einer zum einmaligen Gebrauch bestimmten, weißen Kunststoffgabel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit den übrigen Bestand- teilen gemischt, mit heißem Wasser versetzt und anschließend verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Hellbrauner Original-Kunststoffbehälter mit 2 wannen- förmigen Einbuchtungen, verschlossen mit einem transparenten Kunst- stoffdeckel mit Papiereinlage. Die Verpackung enthält Angaben zum Produkt (ausschließlich in chinesicher Sprache) und eine Zubereitungs- anleitung in englischer Sprache. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (200 g), bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen, teilweise deformierten, augenschein- lich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern (ca. 100 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit einer Fischstücke und weiße Bohnen ent- haltenden, gelartigen Masse, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten schwarzen und grünen Pflanzen- teilen, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürz- mischung 5.) einen zum einmaligen Gebrauch bestimmten, orangefarbenen Kunststoff- löffel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit heißem Wasser zubereitet und anschließend mit den anderen vorgewärmten Bestandteilen verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Instant-Reisgericht. Umschließung: Dunkelroter Original-Kunststoffbehälter, verschlossen mit einem transparenten Kunststoffdeckel mit Papiereinlage. Die Verpackung enthält Angaben zum Produkt (Instant Rice; 115 g) und eine Zubereitungs- anleitung. Inhalt: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus 1.) 1 Kunststoffbeutel mit glasigen, teilweise deformierten, augenschein- lich vorgekochten und wieder getrockneten Reiskörnern (ca. 102 g), 2.) 1 Kunststoffbeutel mit mariniertem, würzigem Gemüse, 3.) 1 Kunststoffbeutel mit getrockneten roten, grünen und weißen Pflanzenteilen, 4.) 1 Kunststoffbeutel mit einer würzig und scharf schmeckenden Gewürz- mischung, 5.) 1 Kunststoffbeutel mit einem gelblichen Gewürzöl 6.) einer zum einmaligen Gebrauch bestimmten, weißen Kunststoffgabel. Nach dem Verpackungsaufdruck soll der Reis mit den übrigen Bestandteilen gemischt, mit heißem Wasser versetzt und anschließend verzehrt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges Gericht, in dem der Reisanteil Charakter bestimmend ist. Mikroskopische Untersuchung der Reiskörner: Die Stärke ist vollständig verkleistert. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Reis.
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1904Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 1904.90andere
- 1904.90.10auf der Grundlage von Reis
- 1904.90.10.00.0Lebensmittel, auf der Grundlage von Reis
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1904.90.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + 46.000 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Zu Unterpositionen 1904 9010 und 1904 9080: Siehe die Erläuterungen zu Position 1904 des HS Buchstabe D.
Zu Unterposition 1904 90: 1. Nasi Nua (tiefgefrorenes indonesisches Reisgericht), bestehend aus vorgekochtem Reis (40 %), Rindfleischstreifen (10 %), verschiedenen Gemüsen, Früchten und Gewürzen. 2. Chow Ju Fan (tiefgefrorenes chinesisches Reisgericht), bestehend aus vorgekochtem Reise (37 %), gehacktem Schweinefleisch (10 %), verschiedenen Gemüsen und Gewürzen. 3. Risotto (tiefgefrorenes italienisches Reisgericht), bestehend aus vorgekochtem Reis (50 %), gewürfeltem geräuchertem Speck (10 %), verschiedenen Gemüsen und Gewürzen. 4. Biryani (tiefgefrorenes indisches Reisgericht) bestehend aus vorgekochtem Reis (40 %) Hühnerfleisch (10 %), verschiedenen Gemüsen, Früchten und Gewürzen. 5. Fertiggericht, gefroren und als Zusammenstellung in zwei Kartons verpackt (Karton 1 und Karton 2). Der Jasminreis wurde ohne weitere Verpackung in Karton 1 abgefüllt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003): 1. Fertiggericht, bestehend aus folgenden zwei einzeln abgepackten Teilen, für den Einzelverkauf in einer Warenzusammenstellung aufgemacht: a) vorgekochter Reis (150 g) und b) Curry (200 g), bestehend aus Kokosmilch (72 %), Hühnerfleisch (20 %), Gewürzmischung (7 %), Zitronengras (0,5 %) und Sardellenextrakt (0,5 %). Unterposition 1904 90 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1904,1904 90 und 1904 90 10. Das Erzeugnis ist in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Reis (Position 1904). 2. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Anmerkung 3 zu Kapitel 19: Der Begriff „mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmitteln der Position 1806 überzogen“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 19 umfasst nur Erzeugnisse, die vollständig überzogen sind. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 251. …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Instant-Reisgericht?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Instant-Reisgericht überwiegend in 1904.90.10.00.0 eingereiht: Lebensmittel, auf der Grundlage von Reis. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Instant-Reisgericht?
Auf 1904.90.10.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 8.300 % + 46.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Instant-Reisgericht?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 190490. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 1904.90.10.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.