Customs tariff code for Partyartikel: 9505.90.00.00.0
Reference data as at 1 July 2026
Partyartikel is generally classified to customs tariff code 9505.90.00.00.0: Other, andere. The third-country duty rate is 2.7 %.
This rests on 7 binding tariff rulings indexed under this keyword by customs authorities. 100 percent of them reached 9505.90.00.00.0.
This page answers the customs code question for Partyartikel from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 9505.90.00.00.0
- Third-country duty
- 2.7 %
- Rulings behind this
- 7
- Agreement
- 100 %
Binding tariff information for this code
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten Deko-Ball (Durchmesser 20 cm). Das an der Oberseite mit einem Aufhängefaden versehene Erzeugnis besteht aus fransenartig eingeschnittenen und miteinander verklebten Zuschnitten aus dünnem, farbigem Papier, die nach dem Auffalten eine Kugelform bilden. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Die Ware ist in einem Polybeutel mit Einlegekarte verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine etwa 13 cm lange Röhre aus einem kompakt aufgerollten, auf der Außenseite metallischen Papierstreifen, der quer in einzelne Segmente durch Perforationen unterteilt ist. Entnimmt man ein Segment und pustet Luft in das Innere, entfaltet sich eine etwa 200 cm lange, doppellagige Papierschlange und fliegt durch die Luft. Derartige Waren dienen als Kotillonartikel der Dekoration und Unterhaltung z.B. auf Partys, Karnevals- oder Faschingsfesten. Je eine Rolle Luftschlangen ist in Folie eingeschweißt . Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Unterhaltungsartikel, anderer als Weihnachtsfestartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Warenmustern handelt es sich um sogenannte "Rotorspiralen" in 7 verschiedenen Varianten und Ausführungen. Fünf Erzeugnisse bestehen aus einem etwa 5 cm breiten Folienstreifen aus Metall, der ziehharmonikaartig gefaltet und um die eigene Seele gedreht ist. Dadurch entsteht eine etwa 60 bzw. 80 cm lange Spirale. Die fünf Ausführungen unterscheiden sich im Wesentlichen in der Länge, der Farbgestaltung sowie darin, dass bei zwei Spiralen an der Unterseite entweder ein Zuschnitt aus Folie (Herz) oder ein Zuschnitt aus Pappe (Brezel oder Bierkrug) befestigt ist. Derartig gestaltete Erzeugnisse dienen allgemein dem Dekorieren von Räumen bei Festen. Die beiden anderen Erzeugnisse bestehen jeweils aus einem runden Kunststofffolienzuschnitt (lila oder türkis), der spiralförmig eingeschnitten und mit einer Aufhängeöse ausgestattet ist. Im hängenden Zustand entfaltet sich somit eine ca. 60 cm lange Spirale, die an der Unterseite zusätzlich mit einem Folienschriftzug mit den Worten "Just Married" versehen ist. Die Erzeugnisse dienen als Festartikel der dekorativen Ausgestaltung von Räumen im Rahmen einer Hochzeit. Die vertikalen hängenden Spiralen sind durch das Aufsteigen warmer Luft in Partyräumen in ständiger Bewegung und sorgen so durch die Lichtbrechungen für dekorative Effekte. Jeweils vier Rotorspiralen sind gemeinsam in einem Polybeutel mit Pappeinlage verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fest- und andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Produktdaten handelt es sich um Luftschlangen in verschiedenen Ausführungen. Die Erzeugnisse bestehen aus kompakt aufgerollten, entweder farbig oder mit Motiven bedruckten oder metallischen Streifen aus Papier, die durch Perforation in einzelne Segmente unterteilt sind. Entnimmt man ein Segment und pustet Luft in das Innere, entfalten sich die Papierschlangen und fliegen durch die Luft. Derartige Waren dienen als Kotillonartikel der Dekoration und Unterhaltung z.B. auf Partys, Karnevals- oder Faschingsfesten. Die Luftschlangen sind in verschiedenen Verpackungsgrößen für den Verkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Fest-, Karnevals-/Faschings- oder anderen Unterhaltungsartikel, kein Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein 4er-Set sogenannter Gesichtsmasken. Die annähernd rechteckigen, ca. 10 x 10 cm großen Erzeugnisse aus Pappe sind beidseitig mit der unteren Gesichtshälfte (Mund und Kinnpartie) einer Person bedruckt, wobei diese jeweils eine Grimasse schneidet. Die Pappzuschnitte sind mit einer Aussparung versehen, so dass diese auf die Nase gesteckt werden können und so die untere Gesichtshälfte des Trägers bedecken und diesem ein anderes Aussehen verleihen. Derartige Maskeraden dienen dem Verkleiden und der Unterhaltung zum Karneval oder auf Partys. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel“.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Luftschlangen in Form einer etwa 13 cm langen Röhre aus einem kompakt aufgerollten, auf der Außenseite mit metallisierter Kunststofffolie versehenen Papierstreifen, der quer in einzelne Segmente durch Perforationen unterteilt ist. Entnimmt man ein Segment und pustet Luft in das Innere, entfaltet sich eine etwa 400 cm lange Papierschlange und fliegt durch die Luft. Derartige Waren dienen als Kotillonartikel der Dekoration und Unterhaltung z.B. auf Partys, Karnevals- oder Faschingsfesten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Unterhaltungsartikel, anderer als Weihnachtsfestartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine sogenannte "Partytröte". Die ca. 21 cm lange Tröte besteht aus einem Kunststoffmundstück mit einem Folienschlauch, die sich beim Hineinblasen zu einem Rüssel aus glänzender Kunststofffolie entrollt und einen "trötenden" Ton erzeugt. Die Ware dient als Unterhaltungsartikel auf z.B. Partys, Karnevals- oder Faschingsfesten. Sechs Partytröten sind sortiert (gold, silber) in einem Folienbeutel mit Pappaufhänger verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel" eingereiht.
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 9505.90.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 9505 90 00: Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände. Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
10. Position 9505 KN 31.07.2026
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Partyartikel?
In the binding tariff rulings analysed here, Partyartikel is predominantly classified to 9505.90.00.00.0: Other, andere. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Partyartikel?
Code 9505.90.00.00.0 carries a third-country duty rate of 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Partyartikel?
The first six digits are HS code 950590, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 7 binding tariff rulings from the EBTI database indexed under this keyword, 100 percent of which were classified to 9505.90.00.00.0. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.