Einreihung

Zolltarifnummer für Partyartikel: 9505.90.00.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Partyartikel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0 eingereiht: Fest-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 9505.90.00.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Partyartikel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9505.90.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15840/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten Deko-Ball (Durchmesser 20 cm). Das an der Oberseite mit einem Aufhängefaden versehene Erzeugnis besteht aus fransenartig eingeschnittenen und miteinander verklebten Zuschnitten aus dünnem, farbigem Papier, die nach dem Auffalten eine Kugelform bilden. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Die Ware ist in einem Polybeutel mit Einlegekarte verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".

DEBTI15848/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine etwa 13 cm lange Röhre aus einem kompakt aufgerollten, auf der Außenseite metallischen Papierstreifen, der quer in einzelne Segmente durch Perforationen unterteilt ist. Entnimmt man ein Segment und pustet Luft in das Innere, entfaltet sich eine etwa 200 cm lange, doppellagige Papierschlange und fliegt durch die Luft. Derartige Waren dienen als Kotillonartikel der Dekoration und Unterhaltung z.B. auf Partys, Karnevals- oder Faschingsfesten. Je eine Rolle Luftschlangen ist in Folie eingeschweißt . Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Unterhaltungsartikel, anderer als Weihnachtsfestartikel".

DEBTI44797/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-08

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Warenmustern handelt es sich um sogenannte "Rotorspiralen" in 7 verschiedenen Varianten und Ausführungen. Fünf Erzeugnisse bestehen aus einem etwa 5 cm breiten Folienstreifen aus Metall, der ziehharmonikaartig gefaltet und um die eigene Seele gedreht ist. Dadurch entsteht eine etwa 60 bzw. 80 cm lange Spirale. Die fünf Ausführungen unterscheiden sich im Wesentlichen in der Länge, der Farbgestaltung sowie darin, dass bei zwei Spiralen an der Unterseite entweder ein Zuschnitt aus Folie (Herz) oder ein Zuschnitt aus Pappe (Brezel oder Bierkrug) befestigt ist. Derartig gestaltete Erzeugnisse dienen allgemein dem Dekorieren von Räumen bei Festen. Die beiden anderen Erzeugnisse bestehen jeweils aus einem runden Kunststofffolienzuschnitt (lila oder türkis), der spiralförmig eingeschnitten und mit einer Aufhängeöse ausgestattet ist. Im hängenden Zustand entfaltet sich somit eine ca. 60 cm lange Spirale, die an der Unterseite zusätzlich mit einem Folienschriftzug mit den Worten "Just Married" versehen ist. Die Erzeugnisse dienen als Festartikel der dekorativen Ausgestaltung von Räumen im Rahmen einer Hochzeit. Die vertikalen hängenden Spiralen sind durch das Aufsteigen warmer Luft in Partyräumen in ständiger Bewegung und sorgen so durch die Lichtbrechungen für dekorative Effekte. Jeweils vier Rotorspiralen sind gemeinsam in einem Polybeutel mit Pappeinlage verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fest- und andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel".

DEBTI40938/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-26

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Produktdaten handelt es sich um Luftschlangen in verschiedenen Ausführungen. Die Erzeugnisse bestehen aus kompakt aufgerollten, entweder farbig oder mit Motiven bedruckten oder metallischen Streifen aus Papier, die durch Perforation in einzelne Segmente unterteilt sind. Entnimmt man ein Segment und pustet Luft in das Innere, entfalten sich die Papierschlangen und fliegen durch die Luft. Derartige Waren dienen als Kotillonartikel der Dekoration und Unterhaltung z.B. auf Partys, Karnevals- oder Faschingsfesten. Die Luftschlangen sind in verschiedenen Verpackungsgrößen für den Verkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Fest-, Karnevals-/Faschings- oder anderen Unterhaltungsartikel, kein Weihnachtsartikel".

DEBTI32133/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein 4er-Set sogenannter Gesichtsmasken. Die annähernd rechteckigen, ca. 10 x 10 cm großen Erzeugnisse aus Pappe sind beidseitig mit der unteren Gesichtshälfte (Mund und Kinnpartie) einer Person bedruckt, wobei diese jeweils eine Grimasse schneidet. Die Pappzuschnitte sind mit einer Aussparung versehen, so dass diese auf die Nase gesteckt werden können und so die untere Gesichtshälfte des Trägers bedecken und diesem ein anderes Aussehen verleihen. Derartige Maskeraden dienen dem Verkleiden und der Unterhaltung zum Karneval oder auf Partys. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel“.

DEBTI30395/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-11

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Luftschlangen in Form einer etwa 13 cm langen Röhre aus einem kompakt aufgerollten, auf der Außenseite mit metallisierter Kunststofffolie versehenen Papierstreifen, der quer in einzelne Segmente durch Perforationen unterteilt ist. Entnimmt man ein Segment und pustet Luft in das Innere, entfaltet sich eine etwa 400 cm lange Papierschlange und fliegt durch die Luft. Derartige Waren dienen als Kotillonartikel der Dekoration und Unterhaltung z.B. auf Partys, Karnevals- oder Faschingsfesten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Unterhaltungsartikel, anderer als Weihnachtsfestartikel".

DEBTI32108/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-25

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine sogenannte "Partytröte". Die ca. 21 cm lange Tröte besteht aus einem Kunststoffmundstück mit einem Folienschlauch, die sich beim Hineinblasen zu einem Rüssel aus glänzender Kunststofffolie entrollt und einen "trötenden" Ton erzeugt. Die Ware dient als Unterhaltungsartikel auf z.B. Partys, Karnevals- oder Faschingsfesten. Sechs Partytröten sind sortiert (gold, silber) in einem Folienbeutel mit Pappaufhänger verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel" eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9505Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel
  3. 9505.90andere
  4. 9505.90.00.00.0Fest-, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0

HS-Code9505.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9505.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9505.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9505.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9505

Zu Unterposition 9505 90 00: Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände. Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. …

Pos. 9505

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

10. Position 9505 KN 31.07.2026

10. Position 9505 KN 31.07.2026

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Partyartikel?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Partyartikel überwiegend in 9505.90.00.00.0 eingereiht: Fest-, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Partyartikel?

Auf 9505.90.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Partyartikel?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950590. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 9505.90.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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