Classification

Customs tariff code for Sticker Bilddruck: 4911.91.00.90

Reference data as at 1 July 2026

Sticker Bilddruck is generally classified to customs tariff code 4911.91.00.90: Other. The third-country duty rate is 0 %.

This rests on 19 binding tariff rulings indexed under this keyword by customs authorities. 100 percent of them reached 4911.91.00.90.

This page answers the customs code question for Sticker Bilddruck from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
4911.91.00.90
Third-country duty
0 %
Rulings behind this
19
Agreement
100 %

Binding tariff information for this code

DEBTI25575/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 18 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25575/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25575/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25575/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25539/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 18 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25539/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit Spielkarten (DEBTI-25539/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25539/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt auf Grund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist auf Grund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25565/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 18 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25565/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25565/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25565/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25566/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 18 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25566/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25566/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25566/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25582/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 17 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25582/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25582/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25563/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 17 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25563/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25563/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25563/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25573/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 18 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25573/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25573/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25573/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25598/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 17 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25598/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25598/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25598/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt auf Grund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist auf Grund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

Where this code sits in the tariff

  1. 49PRINTED BOOKS, NEWSPAPERS, PICTURES AND OTHER PRODUCTS OF THE PRINTING INDUSTRY; MANUSCRIPTS, TYPESCRIPTS AND PLANS
  2. 4911Other printed matter, including printed pictures and photographs
  3. 4911.91Pictures, designs and photographs
  4. 4911.91.00andere, Bilder, Bilddrucke und Fotografien
  5. 4911.91.00.90Other

From HS code to customs tariff code 4911.91.00.90

HS code4911.916 digits, uniform worldwide
CN code4911.91.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code4911.91.00.9010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty0 %MFN
United Kingdom0 %Tariff preference
United States0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 4911

Zu Unterposition 4911 91 00: Hierher gehören z. B. Erzeugnisse der Position 3703, belichtet und entwickelt. Hierher gehören auch künstlerische Siebdrucke (häufig auch als Serigrafien bezeichnet), auch vom Künstler signiert und nummeriert. (entfallen) bis

Pos. 4911

Zu Unterpositionen 4911 10 und 4911 91: 1. Bedruckte Einzelblätter mit Text und Bildern, die erkennbare Teile von periodischen Druckschriften bilden.

Pos. 4911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (RV L 2087/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991) 1. Veröffentlichungen mit Anlagen über die Eignung von Schlössern in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden für Besichtigungen, Empfänge, Sitzungen sowie das Vorhandensein von Hotels, Restaurants, Wohnungen, Golfplätzen und Touristenattraktionen. Die Veröffentlichungen enthalten schematisierte Karten mit Ortsangabe der Schlösser. Unterposition 4911 10 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 5 zu Kapitel 49 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911 und 4911 10 90. Verordnung (EG) Nr. 2338/96 der Kommission vom 5. Dezember 19962) (RV L 2338/96): 3. …

Pos. 4911

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014, Az.: RS 4 K 7/14 Aus den Gründen: … Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist die Einreihung von Farbmusterkarten streitig. Die Klägerin geht von einer Einreihung in die Warennummer 4911 9900 aus Darin werden andere Drucke erfasst. Der Beklagte hält eine Einreihung in die Unterposition 6307 90 für richtig, in die andere konfektionierte Waren eingereiht werden. Bei den streitgegenständlichen Waren handelt es sich um Farbmusterkarten, die in einem klarsichtigen, verschlossenen, mit Produktinformationen bedruckten Polybeutel eingeführt werden. Ein etwa 24 cm langer und 10 cm breiter Zuschnitt aus einem etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Baumwollgewebe ist zu einer Länge von etwa 12 cm zusammengelegt und an der Schmalseite vernäht. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Sticker Bilddruck?

In the binding tariff rulings analysed here, Sticker Bilddruck is predominantly classified to 4911.91.00.90: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Sticker Bilddruck?

Code 4911.91.00.90 carries a third-country duty rate of 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Sticker Bilddruck?

The first six digits are HS code 491191, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 19 binding tariff rulings from the EBTI database indexed under this keyword, 100 percent of which were classified to 4911.91.00.90. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.