Classification

Customs tariff code for Trenngitter: 8708.99.97.90

Reference data as at 24 July 2026

Trenngitter is generally classified to customs tariff code 8708.99.97.90: Other. The third-country duty rate is 3.5 %.

This rests on 13 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 85 percent of them reached 8708.99.97.90.

This page answers the customs code question for Trenngitter from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
8708.99.97.90
Third-country duty
3.5 %
Rulings behind this
13
Agreement
85 %

Binding tariff information for this code

DEBTI821/26-1Issued by DEValid until 2029-02-12

Trenngitter, sog. Hundegitter, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, ausziehbaren, noch nicht zusammengesetzten Abtrenngitters, - laut Antrag: - - aus drei gitterartigen Segmenten, zwei Vertikalstreben sowie Befestigungsmaterial, - - im Wesentlichen aus Stahl (nicht gesenkgeschmiedet) hergestellt, - - mit einer Höhe von ca. 30 cm und einer Breite von ca. 91 cm bis maximal ca. 153 cm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird an den hinteren Kopfstützen von Personenkraftwagen (mit einem einzigen umschlossenen Innenraum, der einen Bereich für die Fahrer und die Passagiere und einen Ladebereich umfasst) befestigt, - dient der Abtrennung zwischen dem Fahrgast- und dem Laderaum und somit dem sicheren Transport von Tieren oder Gegenständen und verbessert somit die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Eigenschaften) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Trenngitter), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 22 bis 8708 9997 80 genannte"

DEBTI5751/24-1Issued by DEValid until 2027-05-26

Trenngitter, sog. Hundegitter, Art.-Nr.: 61941, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - mehrteilige, noch nicht zusammengesetzte Metallrohrkonstruktion (Eisen), bestehend aus zwei gitterartigen Segmenten und vier Vertikalstreben einschließlich Montagezubehör, - - mit einer Breite von 118 cm bis maximal 128,5 cm und einer Höhe von 72 cm bis maximal 136 cm, - - wird hinter den Rücksitzen durch entsprechende Ausrichtungen der Rohrlängen, am Autodachhimmel und Boden mittels vier Saugnäpfen fixiert und trennt somit den Gepäckraum von der Fahrgastzelle ab, - - dient dem sicheren Transport von Gegenständen oder Tieren in Personenkraftwagen und verbessert somit die Nutzungsmöglichkeit der Ladefläche, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - in einem Pappkarton aufgemacht, - wird nicht unmittelbar an der Karosserie befestigt, somit kein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 29, - aufgrund der Gestaltung sowie der Abmessungen stellt das Gitter ein erkennbares Zubehör für Personenkraftfahrzeuge dar. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703 (Hundegitter), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genannte"

DEBTI5754/24-1Issued by DEValid until 2027-05-26

Trenngitter, sog. Hundegitter, Art.-Nr.: 61943, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - mehrteilige, noch nicht zusammengesetzte Metallrohrkonstruktion (Eisen), bestehend aus drei gitterartigen Segmenten und zwei Vertikalstreben einschließlich Montagezubehör, - - mit einer Breite von 118 cm bis maximal 129 cm und einer Höhe von 40 cm, - - wird hinter den Rücksitzen angebracht und trennt somit den Gepäckraum von der Fahrgastzelle ab, - - dient dem sicheren Transport von Gegenständen oder Tieren in Personenkraftwagen und verbessert somit die Nutzungsmöglichkeit der Ladefläche, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - in einem Pappkarton aufgemacht, - wird nicht unmittelbar an der Karosserie befestigt, somit kein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 29, - aufgrund der Gestaltung sowie der Abmessungen stellt das Gitter ein erkennbares Zubehör für Personenkraftfahrzeuge dar. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703 (Hundegitter), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genannte"

DEBTI5757/24-1Issued by DEValid until 2027-05-26

Trenngitter, sog. Hundegitter, Art.-Nr.: 61944, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - mehrteilige, noch nicht zusammengesetzte Metallrohrkonstruktion (Eisen), bestehend aus drei gitterartigen Segmenten einschließlich Montagezubehör, - - mit einer Breite von 90 cm bis maximal 128 cm und einer Höhe von 42 cm, - - wird hinter den Rücksitzen angebracht und trennt somit den Gepäckraum von der Fahrgastzelle ab, - - dient dem sicheren Transport von Gegenständen oder Tieren in Personenkraftwagen und verbessert somit die Nutzungsmöglichkeit der Ladefläche, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - in einem Pappkarton aufgemacht, - wird nicht unmittelbar an der Karosserie befestigt, somit kein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 29, - aufgrund der Gestaltung sowie der Abmessungen stellt das Gitter ein erkennbares Zubehör für Personenkraftfahrzeuge dar. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703 (Hundegitter), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genannte"

DEBTI5750/24-1Issued by DEValid until 2027-05-26

Trenngitter, sog. Hundegitter, Art.-Nr.: 61940, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - mehrteilige, noch nicht zusammengesetzte Metallrohrkonstruktion (Eisen), bestehend aus zwei gebogenen sog. Querstreben und vier Vertikalstreben einschließlich Montagezubehör, - - mit einer Breite von 82 cm bis maximal 140 cm und einer Höhe von 60 cm bis maximal 117 cm, - - wird hinter den Rücksitzen durch entsprechende Ausrichtungen der Rohrlängen, am Autodachhimmel und Boden mittels vier Saugnäpfen fixiert und trennt somit den Gepäckraum von der Fahrgastzelle ab, - - dient dem sicheren Transport von Gegenständen oder Tieren in Personenkraftwagen und verbessert somit die Nutzungsmöglichkeit der Ladefläche, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - in einem Pappkarton aufgemacht, - wird nicht unmittelbar an der Karosserie befestigt, somit kein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 29, - aufgrund der Gestaltung sowie der Abmessungen stellt das Gitter ein erkennbares Zubehör für Personenkraftfahrzeuge dar. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703 (Hundegitter), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genannte"

DEBTI5758/24-1Issued by DEValid until 2027-05-26

Trenngitter, sog. Hundegitter, Art.-Nr.: 61942, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - mehrteilige, noch nicht zusammengesetzte Metallrohrkonstruktion (Eisen), bestehend aus drei gebogenen sog. Querstreben und vier Vertikalstreben einschließlich Montagezubehör, - - mit einer Breite von 84 cm bis maximal 143 cm und einer Höhe von 80 cm bis maximal 133 cm, - - wird hinter den Rücksitzen durch entsprechende Ausrichtungen der Rohrlängen, am Autodachhimmel und Boden mittels vier Saugnäpfen fixiert und trennt somit den Gepäckraum von der Fahrgastzelle ab, - - dient dem sicheren Transport von Gegenständen oder Tieren in Personenkraftwagen und verbessert somit die Nutzungsmöglichkeit der Ladefläche, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - in einem Pappkarton aufgemacht, - wird nicht unmittelbar an der Karosserie befestigt, somit kein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 29, - aufgrund der Gestaltung sowie der Abmessungen stellt das Gitter ein erkennbares Zubehör für Personenkraftfahrzeuge dar. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703 (Hundegitter), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genannte"

DEBTI5761/24-1Issued by DEValid until 2027-05-26

Trenngitter, sog. Hundegitter, Art.-Nr.: 61945, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - mehrteilige, noch nicht zusammengesetzte Metallrohrkonstruktion (Eisen), bestehend aus zwei gebogenen sog. Querstreben und zwei Vertikalstreben einschließlich Montagezubehör, - - mit einer Breite von 83 cm bis maximal 145 cm und einer Höhe von 40 cm, - - wird hinter den Rücksitzen angebracht und trennt somit den Gepäckraum von der Fahrgastzelle ab, - - dient dem sicheren Transport von Gegenständen oder Tieren in Personenkraftwagen und verbessert somit die Nutzungsmöglichkeit der Ladefläche, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - in einem Pappkarton aufgemacht, - wird nicht unmittelbar an der Karosserie befestigt, somit kein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 29, - aufgrund der Gestaltung sowie der Abmessungen stellt das Gitter ein erkennbares Zubehör für Personenkraftfahrzeuge dar. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8703 (Hundegitter), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genannte"

DEBTI846/23-1Issued by DEValid until 2026-01-26

Trenngitter, sog. Hundegitter, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, ausziehbaren, noch nicht zusammengesetzten Abtrenngitters, - laut Antrag: - - aus drei gitterartigen Segmenten, zwei Vertikalstreben sowie Befestigungsmaterial, - - im Wesentlichen aus Stahl (nicht gesenkgeschmiedet) hergestellt, - - mit einer Höhe von ca. 30 cm und einer Breite von ca. 91 cm bis maximal ca. 153 cm, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - wird an den hinteren Kopfstützen von Personenkraftwagen (mit einem einzigen umschlossenen Innen- raum, der einen Bereich für die Fahrer und die Passagiere und einen Ladebereich umfasst) befestigt, - dient der Abtrennung zwischen dem Fahrgast- und dem Laderaum und somit dem sicheren Transport von Tieren oder Gegenständen und verbessert somit die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Eigenschaften) erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Trenngitter), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 85 genannte"

Where this code sits in the tariff

  1. 87VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  2. 8708Parts and accessories of the motor vehicles of headings 8701 to 8705
  3. 8708.99Other
  4. 8708.99.97Other
  5. 8708.99.97.90Other

From HS code to customs tariff code 8708.99.97.90

HS code8708.996 digits, uniform worldwide
CN code8708.99.978 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code8708.99.97.9010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty3.5 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 8708

Zu Unterpositionen 8708 99 10 bis 8708 99 97: Nicht hierher gehören z. B.: a) Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Pos. 8702 bis 8704, ohne Motor, aber mit Fahrerhaus (Pos. 8702, 8703 oder 8704); b) Kopfstützen für Kraftfahrzeuge (Pos. 9401 oder 9404).

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 99: 1. Gleisketten: Nach Ausstattung mit den (noch fehlenden) Bodenplatten erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Gleiskettenfahrwerke von Fahrzeugen der Pos. 8701 bis 8705 bestimmt. Siehe auch Avise 8431 49/1, 8487 90/4 und 8710 00/1. 2. Gaszugkabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich, auch auf Länge geschnitten und für den Gebrauch in Motorfahrzeugen aufgemacht ist. Das Gaszugkabel verbindet das Gaspedal mit dem Kraftstoffregelungssystem. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 30/1 und 8708 93/1. 3. Vorderteil eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, abgetrennt von einem Fahrzeug einer nicht bekannten Marke. Dieses Teil besteht aus einem Motor, einer Gangschaltung, einer Motorhaube, zwei Vordertüren, einem Armaturenbrett, einer Windschutzscheibe und einem Teil des Fahrgestells. 4. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Trenngitter?

In the binding tariff rulings analysed here, Trenngitter is predominantly classified to 8708.99.97.90: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Trenngitter?

Code 8708.99.97.90 carries a third-country duty rate of 3.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Trenngitter?

The first six digits are HS code 870899, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 13 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 85 percent of which were classified to 8708.99.97.90. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.