Customs tariff code for Zierkissen: 6304.91.00.00.0
Reference data as at 1 July 2026
Zierkissen is generally classified to customs tariff code 6304.91.00.00.0: Knitted or crocheted, andere, aus Gewirken oder Gestricken. The third-country duty rate is 12 %.
This rests on 7 binding tariff rulings indexed under this keyword by customs authorities. 86 percent of them reached 6304.91.00.00.0.
This page answers the customs code question for Zierkissen from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 6304.91.00.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Rulings behind this
- 7
- Agreement
- 86 %
Binding tariff information for this code
Zierkissenbezug mit Decke, Foto siehe Anlage, - stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, - beide Bestandteile bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Zierkissenbezug: -- annähernd in Form des Kopfes einer namhaften, einen "Helfer-Hund" darstellenden Zeichen- trickfigur gearbeitet; in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 31 cm x 33 cm, -- aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken, -- mit einer ca. 25 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, -- am oberen Rand mit angenähten "Ohren" und vorn mit einem angenähten, mit Schaumkunst- stoff gepolsterten Mützenschirm sowie einem aufgestickten "Gesicht" verziert, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Verzierungen) nicht als Bettwäsche der Position 6302, sondern aufgrund der raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstat- tung, - Decke: -- einlagig gearbeitet, aus bedruckten Plüschgewirken, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - die Ware ist einzeln als Decke oder auch zusammen in Art eines Kissens nutzbar, wenn die Decke in zusammengefaltetem Zustand in den Bezug eingefügt ist; erfüllt (u. a. aufgrund der Art und Beschaffenheit) weder die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404 noch in die Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind der Zierkissenbezug und die Decke gleich- bedeutend; im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie nach Art und Beschaffenheit verleiht jedoch der Zierkissenbezug der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 6301. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Zierkissenbezug mit Decke, Foto siehe Anlage, - stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, - beide Bestandteile bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Zierkissenbezug: -- annähernd in Form des Kopfes einer namhaften, einen Schneemann darstellenden Zeichen- trickfigur gearbeitet; in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 39 cm x 28,5 cm, -- aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken, -- mit einer ca. 26 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, -- am oberen Rand mit angenähten, "Haare" darstellenden Zweigen aus augenscheinlich Vlies- stoffen und vorn mit einem aufgestickten "Gesicht" verziert, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Verzierungen) nicht als Bettwäsche der Position 6302, sondern aufgrund der raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstat- tung, - Decke: -- einlagig gearbeitet, aus bedruckten Plüschgewirken, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - die Ware ist einzeln als Decke oder auch zusammen in Art eines Kissens nutzbar, wenn die Decke in zusammengefaltetem Zustand in den Bezug eingefügt ist; erfüllt (u. a. aufgrund der Art und Beschaffenheit) weder die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404 noch in die Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind der Zierkissenbezug und die Decke gleich- bedeutend; im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie nach Art und Beschaffenheit verleiht jedoch der Zierkissenbezug der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 6301. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Zierkissenbezug mit Decke, Foto siehe Anlage, - stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, - beide Bestandteile bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Zierkissenbezug: -- annähernd in Form des Kopfes einer namhaften, ein Schwein darstellenden Zeichentrickfigur gearbeitet; in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 34 cm x 32 cm, -- aus einfarbigen Plüschgewirken, -- mit einer ca. 32 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, -- am oberen Rand mit angenähten "Ohren" und vorn mit einem aufgestickten "Gesicht" verziert, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Verzierungen) nicht als Bettwäsche der Position 6302, sondern aufgrund der raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstat- tung, - Decke: -- einlagig gearbeitet, aus bedruckten Plüschgewirken, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - die Ware ist einzeln als Decke oder auch zusammen in Art eines Kissens nutzbar, wenn die Decke in zusammengefaltetem Zustand in den Bezug eingefügt ist; erfüllt (u. a. aufgrund der Art und Beschaffenheit) weder die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404 noch in die Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind der Zierkissenbezug und die Decke gleich- bedeutend; im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie nach Art und Beschaffenheit verleiht jedoch der Zierkissenbezug der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 6301. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Zierkissenbezug mit Decke, Foto siehe Anlage, - stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, - beide Bestandteile bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Zierkissenbezug: -- annähernd eiförmig; als stilisierte "Rakete" gearbeitet; in den Abmessungen (L x B) von ca. 37 cm x 26 cm, -- mit einer Außenlage aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken, einer Zwischenlage aus Wattierungsstoffen und einer Innenlage aus einfarbigen, gerauten Gewirken, -- mit einer ca. 26 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, -- im oberen Bereich mit einem aufgestickten, runden "Fenster" verziert und im unteren Bereich mit zwei angenähten, die "Standfüße" der Rakete bildenden Zuschnitten aus Samtgewirken versehen, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Verzierungen) nicht als Bettwäsche der Position 6302, sondern aufgrund der raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstat- tung, - Decke: -- einlagig gearbeitet, aus einfarbigen Gewirken, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - die Ware ist einzeln als Decke oder auch zusammen in Art eines Kissens nutzbar, wenn die Decke in zusammengefaltetem Zustand in den Bezug eingefügt ist; erfüllt (u. a. aufgrund der Art und Beschaffenheit) weder die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404 noch in die Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind der Zierkissenbezug und die Decke gleich- bedeutend; im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie nach Art und Beschaffenheit verleiht jedoch der Zierkissenbezug der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Zierkissen, Foto siehe Anlage, - in Form eines stilisierten Kürbisses; in den Abmessungen (Ø x H) von ca. 25 cm x 18 cm (mit "Stängel"), - aus verschiedenen einfarbigen Gewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Wattierungsstoff gefüllt, - durch Zusammennähen konfektioniert (nicht in Blumenbindetechnik hergestellt, somit keine Ware der Position 6702), - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als den Bettausstattungen ähnliche Ware in die Position 9404, - dient als Zierkissen zur Ausgestaltung eines Raumes und stellt sich damit als Ware zur Innen- ausstattung dar. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissen), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Zierkissen, Foto siehe Anlage, - in Form eines stilisierten Kürbisses; in den Abmessungen (Ø x H) von ca. 25 cm x 18 cm (mit "Stängel"), - aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Wattierungsstoff gefüllt, - durch Zusammennähen konfektioniert (nicht in Blumenbindetechnik hergestellt, somit keine Ware der Position 6702), - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als den Bettausstattungen ähnliche Ware in die Position 9404, - dient als Zierkissen zur Ausgestaltung eines Raumes und stellt sich damit als Ware zur Innen- ausstattung dar. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissen), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6304.91.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …
Zu Unterposition 6304 91: 1. Schonsitzbezüge für Kraftfahrzeuge, aus (Schlingen)-Gewirke oder Gestricke, in Form eines Quadrats von etwa einem Meter je Seite, mit einem aufgenähten elastischen Geflecht (8 mm breit) besetzt mit acht Befestigungsstreifen versehen. Der Sitzbezug dient dazu, die Sitzfläche, die Rückenlehne und möglicherweise die Kopfstütze zu bedecken. (entfallen)
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Zierkissen?
In the binding tariff rulings analysed here, Zierkissen is predominantly classified to 6304.91.00.00.0: Knitted or crocheted, andere, aus Gewirken oder Gestricken. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Zierkissen?
Code 6304.91.00.00.0 carries a third-country duty rate of 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Zierkissen?
The first six digits are HS code 630491, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 7 binding tariff rulings from the EBTI database indexed under this keyword, 86 percent of which were classified to 6304.91.00.00.0. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.