Customs tariff code for Zurrgurt (2-Teilig): 6307.90.98.99
Reference data as at 1 November 2026
Zurrgurt (2-Teilig) is generally classified to customs tariff code 6307.90.98.99: Other. The third-country duty rate is 6.3 %.
This rests on 20 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 80 percent of them reached 6307.90.98.99.
This page answers the customs code question for Zurrgurt (2-Teilig) from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 6307.90.98.99
- Third-country duty
- 6.3 %
- Rulings behind this
- 20
- Agreement
- 80 %
Binding tariff information for this code
Official excerpts are reproduced in their original language.
Zurrgurt (2-teilig), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit Papiereinleger verpackt, -- bestehend aus zwei 25 mm breiten, unterschiedlich langen (4 , 8 m und 0 , 2 m) Bändern aus buntgewebten Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- langes Band: --- an einem Ende lediglich heiß geschnitten, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus unedlem Metall ausgestattet, der augenscheinlich mit Kunststoff ummantelt ist, -- kurzes Band: --- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 10 , 5 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammenfügen konfektioniert; - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Zurrgurt (2-teilig), Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung verpackt, - bestehend aus zwei laut Antrag 2,4 cm breiten, unterschiedlich langen Bändern aus buntgewebten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - langes Band: -- an einem Ende lediglich heiß geschnitten, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem Haken aus laut Antrag unedlem Metall ausgestattet, der augenscheinlich mit Kunststoff ummantelt ist, - kurzes Band (ca. 28 cm): -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer bis zu ca. 4,5 cm breiten und (in geschlossenem Zustand) ca. 10 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall und an der anderen Schlaufe mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Zurrgurt (2-teilig), sog. Kofferraumsicherungsgurt, Art. 37039, Foto siehe Anlage, - laut Antrag gemeinsam mit einem rechteckigen Kunststoffzuschnitt (sog. Warnfahne) in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt; der Kunststoffzuschnitt ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen des Zurrgurts nicht und ist deshalb wie dieser einzureihen, - Zurrgurt: -- laut Antrag bestehend aus: --- einem ca. 2,5 cm breiten und ca. 86 cm langen Gurt aus einfarbigen Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern); an beiden Enden zu einer Schlaufe umgeschlagen und festgenäht und an einem Ende zusätzlich mit einem Verbindungsring aus augenscheinlich unedlem Metall ausgestattet, --- einem ca. 2,5 cm breiten und ca. 14,5 cm langen Gurt aus den o. g. Geweben; an beiden Enden zu einer Schlaufe umgeschlagen und festgenäht, an einem Ende mit einem Karabinerhaken und am anderen Ende mit einer Spannvorrichtung (beides aus augenscheinlich unedlem Metall) zur Befestigung am längeren Gurt ausgestattet, -- durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, -- beide Teile bilden laut Antrag zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt; das Klemmschloss, der Karabinerhaken und der Verbindungsring üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, -- im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Zurrgurt (2-teilig), sog. Verzurrgurt 6 m, Art.-Nr. 37032, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit Papiereinleger verpackt, - bestehend aus zwei laut Antrag 50 mm breiten, unterschiedlich langen (laut Antrag: 5,7 m und 0,3 m) Bändern aus buntgewebten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern), - langes Band: -- an einem Ende lediglich heiß geschnitten, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus laut Antrag unedlem Metall ausgestattet, der augenscheinlich mit Kunststoff ummantelt ist, - kurzes Band: -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 15,5 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet; mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Zurrgurt (2-teilig), sog. Verzurrgurt 5 m, Art.-Nr. 37030, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit Papiereinleger verpackt, - bestehend aus zwei laut Antrag 25 mm breiten, unterschiedlich langen (laut Antrag: 4,8 m und 0,2 m) Bändern aus buntgewebten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern), - langes Band: -- an einem Ende lediglich heiß geschnitten, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus laut Antrag unedlem Metall ausgestattet, der augenscheinlich mit Kunststoff ummantelt ist, - kurzes Band: -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 10,5 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Zurrgurt (2-teilig), sog. Verzurrgurt 3 m, Art.-Nr. 37033, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit einem Papp- und einem Papiereinleger verpackt, - bestehend aus zwei laut Antrag 25 mm breiten, unterschiedlich langen (laut Antrag: 2,8 m und 0,2 m) Bändern aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - langes Band: -- an einem Ende lediglich heiß geschnitten, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus laut Antrag unedlem Metall ausgestattet, der augenscheinlich mit Kunststoff ummantelt ist, - kurzes Band: -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 12,5 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall mit Kunststoff- griff und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Zurrgurt (2-teilig), - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Gesamtlänge 2 m, 4 m, 6 m, 8 m, 10 m, 12 m bzw. 15 m), die Ware wird durch ein Muster mit einer Gesamtlänge von 6 m veranschaulicht, - mit Gummis zusammengebunden, - bestehend aus zwei laut Antrag 25 mm breiten, unterschiedlich langen, einfarbigen Bändern aus Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - langes Band: -- mit einer Länge von laut Antrag 5,7 m, -- an einem Ende mit einem heiß versiegelten Rand versehen, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus unedlem Metall ausgestattet, - kurzes Band: -- mit einer Länge von laut Antrag 0,3 m, -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 11 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Zurrgurt (2-teilig), Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Gesamtlänge 2 m, 4 m, 6 m, 8 m, 10 m, 12 m bzw. 15 m), die Ware wird durch ein Muster mit einer Gesamtlänge von 8 m veranschaulicht, - mit Kunststoffstreifen zusammengebunden und in Kunststofffolie verpackt, - bestehend aus zwei laut Antrag 50 mm breiten, unterschiedlich langen, buntgewebten Bändern aus Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - langes Band: -- mit einer Länge von laut Antrag 7,5 m, -- an einem Ende mit einem heiß versiegelten Rand versehen, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus unedlem Metall ausgestattet, - kurzes Band: -- mit einer Länge von laut Antrag 0,5 m, -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 23 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall mit Kunststoff- griff und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES, SETS, WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES, RAGS
- 6307Other made-up articles, including dress patterns
- 6307.90Other
- 6307.90.98Other
- 6307.90.98.99Other
From HS code to customs tariff code 6307.90.98.99
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Notes that govern this classification
Official excerpts are reproduced in their original language.
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Zurrgurt (2-Teilig)?
In the binding tariff rulings analysed here, Zurrgurt (2-Teilig) is predominantly classified to 6307.90.98.99: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Zurrgurt (2-Teilig)?
Code 6307.90.98.99 carries a third-country duty rate of 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Zurrgurt (2-Teilig)?
The first six digits are HS code 630790, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 20 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 80 percent of which were classified to 6307.90.98.99. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.