Einreihung

Zolltarifnummer für Zurrgurt (2-Teilig): 6307.90.98.99

Referenzdaten mit Stand 1. November 2026

Zurrgurt (2-Teilig) wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.98.99 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.

Grundlage sind 20 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 80 Prozent davon führen auf 6307.90.98.99.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Zurrgurt (2-Teilig) aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6307.90.98.99
Drittlandszoll
6,3 %
vZTA-Grundlage
20
Übereinstimmung
80 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI28519/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-25

Zurrgurt (2-teilig), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer Blisterpackung mit Papiereinleger verpackt, -- bestehend aus zwei 25 mm breiten, unterschiedlich langen (4 , 8 m und 0 , 2 m) Bändern aus buntgewebten Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- langes Band: --- an einem Ende lediglich heiß geschnitten, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus unedlem Metall ausgestattet, der augenscheinlich mit Kunststoff ummantelt ist, -- kurzes Band: --- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 10 , 5 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammenfügen konfektioniert; - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI39063/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-13

Zurrgurt (2-teilig), Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung verpackt, - bestehend aus zwei laut Antrag 2,4 cm breiten, unterschiedlich langen Bändern aus buntgewebten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - langes Band: -- an einem Ende lediglich heiß geschnitten, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem Haken aus laut Antrag unedlem Metall ausgestattet, der augenscheinlich mit Kunststoff ummantelt ist, - kurzes Band (ca. 28 cm): -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer bis zu ca. 4,5 cm breiten und (in geschlossenem Zustand) ca. 10 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall und an der anderen Schlaufe mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI57072/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-02

Zurrgurt (2-teilig), sog. Kofferraumsicherungsgurt, Art. 37039, Foto siehe Anlage, - laut Antrag gemeinsam mit einem rechteckigen Kunststoffzuschnitt (sog. Warnfahne) in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt; der Kunststoffzuschnitt ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen des Zurrgurts nicht und ist deshalb wie dieser einzureihen, - Zurrgurt: -- laut Antrag bestehend aus: --- einem ca. 2,5 cm breiten und ca. 86 cm langen Gurt aus einfarbigen Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern); an beiden Enden zu einer Schlaufe umgeschlagen und festgenäht und an einem Ende zusätzlich mit einem Verbindungsring aus augenscheinlich unedlem Metall ausgestattet, --- einem ca. 2,5 cm breiten und ca. 14,5 cm langen Gurt aus den o. g. Geweben; an beiden Enden zu einer Schlaufe umgeschlagen und festgenäht, an einem Ende mit einem Karabinerhaken und am anderen Ende mit einer Spannvorrichtung (beides aus augenscheinlich unedlem Metall) zur Befestigung am längeren Gurt ausgestattet, -- durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, -- beide Teile bilden laut Antrag zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt; das Klemmschloss, der Karabinerhaken und der Verbindungsring üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, -- im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI20715/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-24

Zurrgurt (2-teilig), sog. Verzurrgurt 6 m, Art.-Nr. 37032, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit Papiereinleger verpackt, - bestehend aus zwei laut Antrag 50 mm breiten, unterschiedlich langen (laut Antrag: 5,7 m und 0,3 m) Bändern aus buntgewebten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern), - langes Band: -- an einem Ende lediglich heiß geschnitten, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus laut Antrag unedlem Metall ausgestattet, der augenscheinlich mit Kunststoff ummantelt ist, - kurzes Band: -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 15,5 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet; mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI20723/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-13

Zurrgurt (2-teilig), sog. Verzurrgurt 5 m, Art.-Nr. 37030, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit Papiereinleger verpackt, - bestehend aus zwei laut Antrag 25 mm breiten, unterschiedlich langen (laut Antrag: 4,8 m und 0,2 m) Bändern aus buntgewebten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern), - langes Band: -- an einem Ende lediglich heiß geschnitten, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus laut Antrag unedlem Metall ausgestattet, der augenscheinlich mit Kunststoff ummantelt ist, - kurzes Band: -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 10,5 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI20732/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-13

Zurrgurt (2-teilig), sog. Verzurrgurt 3 m, Art.-Nr. 37033, Foto siehe Anlage, - in einer Blisterpackung mit einem Papp- und einem Papiereinleger verpackt, - bestehend aus zwei laut Antrag 25 mm breiten, unterschiedlich langen (laut Antrag: 2,8 m und 0,2 m) Bändern aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - langes Band: -- an einem Ende lediglich heiß geschnitten, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus laut Antrag unedlem Metall ausgestattet, der augenscheinlich mit Kunststoff ummantelt ist, - kurzes Band: -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 12,5 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall mit Kunststoff- griff und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI18324/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-20

Zurrgurt (2-teilig), - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Gesamtlänge 2 m, 4 m, 6 m, 8 m, 10 m, 12 m bzw. 15 m), die Ware wird durch ein Muster mit einer Gesamtlänge von 6 m veranschaulicht, - mit Gummis zusammengebunden, - bestehend aus zwei laut Antrag 25 mm breiten, unterschiedlich langen, einfarbigen Bändern aus Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - langes Band: -- mit einer Länge von laut Antrag 5,7 m, -- an einem Ende mit einem heiß versiegelten Rand versehen, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus unedlem Metall ausgestattet, - kurzes Band: -- mit einer Länge von laut Antrag 0,3 m, -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 11 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI18322/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-12

Zurrgurt (2-teilig), Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Gesamtlänge 2 m, 4 m, 6 m, 8 m, 10 m, 12 m bzw. 15 m), die Ware wird durch ein Muster mit einer Gesamtlänge von 8 m veranschaulicht, - mit Kunststoffstreifen zusammengebunden und in Kunststofffolie verpackt, - bestehend aus zwei laut Antrag 50 mm breiten, unterschiedlich langen, buntgewebten Bändern aus Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - langes Band: -- mit einer Länge von laut Antrag 7,5 m, -- an einem Ende mit einem heiß versiegelten Rand versehen, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus unedlem Metall ausgestattet, - kurzes Band: -- mit einer Länge von laut Antrag 0,5 m, -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 23 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall mit Kunststoff- griff und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Zurrgurts. "Andere konfektionierte Ware (Zurrgurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, WARENZUSAMMENSTELLUNGEN, ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.98andere
  5. 6307.90.98.99Andere konfektionierte Waren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98.99

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.90.98.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Zurrgurt (2-Teilig)?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Zurrgurt (2-Teilig) überwiegend in 6307.90.98.99 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Zurrgurt (2-Teilig)?

Auf 6307.90.98.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Zurrgurt (2-Teilig)?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 20 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 80 Prozent davon wurden in 6307.90.98.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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