Customs tariff code 9506.91.90.00.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9506.91.90.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.
9506.91.90.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 95. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9506.91.90.00.0
- Third-country duty
- 2.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 95TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9506Articles and equipment for general physical exercise, gymnastics, athletics, other sports (including table tennis) or outdoor games, not specified or included elsewhere in this chapter; swimming pools and paddling pools
- 9506.91Articles and equipment for general physical exercise, gymnastics or athletics
- 9506.91.90Other
- 9506.91.90.00.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 9506.91.90.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, - v-förmig bestehend aus zwei Flügelklappen und einem Hauptsattel aus Kunststoff sowie einer Federung aus unedlem Metall, - gefertigt aus Kunststoff, - in den Abmessungen von etwa 21 cm x 9 , 5 cm x 20 , 5 cm (L x H x B), - zur Kräftigung der Muskeln im Beckenboden-, Po-, Oberschenkel- und Brustbereich durch Zusammendrücken der Flügelklappen vorgesehen. Die Ware ist mit einer Bedienungsanleitung zusammen in einem bedruckten Karton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderer als in den TARIC-Codes 9506 1110 00 bis 9506 9110 00 genannter Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine Ertüchtigung" eingereiht.
Bei den Waren handelt es sich um Zubehör für Nordic Walking-Stöcke in Form sog. Ersatzaufsätze, - in Form von Abdeckkappen in verschiedenen Ausführungen, - ca. 5 cm lang und ca. 5 cm hoch, - am unteren Ende abgeschrägt und profiliert gearbeitet, - am oberen Ende mit einer runden Öffnung zum Einstecken des Nordic Walking-Stocks versehen, - soll ein besseres Schwungverhalten gewährleisten, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und der Profilierung als erkennbares Zubehör für Nordic Walking-Stöcke dar und ist mithin kein Zubehör für Gehstöcke, - zu zehn bzw. vierzehn Stück in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse stellen sich zolltarifrechtlich als "Zubehör für einen Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kap. 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät mit Systemen zum Einstellen verschiedener Belastungen" eingereiht.
Bei dem durch Antragsangaben und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Form eines zusammenklappbaren Trainingsbretts aus Kunststoff in den Abmessungen von ca. 114 cm x 47 cm x 3 cm als charakterbestimmender Bestandteil der mit einem Kurzzeitmesser (sog. Timer) zusammengesetzten Ware - zwei Liegestützgriffen - zwei Widerstandsbändern - zwei Schnallen - einem rechteckigen Polster. Die Liegestützgriffe sowie die Widerstandsbänder werden (ggf. alternativ) an dem Brett befestigt, welches so als Trainingsgerät für multifunktionales Ganzkörpertraining nutzbar ist und verschiedene Übungen für Arme, Schultern, Rücken, Bauch, Beine und Po ermöglicht. Das Polster dient als zusätzliche Auflagefläche für die Knie bei entsprechenden Übungen im Kniestand. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Trainingsbrett den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät mit System zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.
Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand für die körperliche Ertüchtigung in Form eines sog. Powerballs (auch: "Gyroball" oder "Spinball"), - annähernd kugelförmig, mit einem Durchmesser von ca. 7 cm, - aus Kunststoff und unedlem Metall gefertigt, - aus einem Gehäuse und einer darin beweglich gelagerten, mit einer umlaufenden Rille versehenen und gelochten "Kugel" bestehend, die durch den Benutzer durch Körperkraft in eine rotierende Bewegung (bis zu 16.000 U/min) versetzt wird, wodurch eine entsprechende Zentrifugalkraft wirkt, - dient dem körperlichen Training der Hand- und Armmuskulatur. Der Powerball (charakterverleihend) ist gemeinsam mit einem ca. 38 cm langen Bindfaden (sog. Starterfaden) in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf verpackt (Warenzusammenstellung). Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9506 9110 kommt nicht in Betracht, da kein Übungsgerät mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen vorliegt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9506 11 bis 9506 70 erfasst, kein Übungsgerät mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Paar sog. Nordic-Walking Stöcke, - in verschiedenen Längen von 100 bis 135 cm, - lt. Antragsangaben aus Carbon und Fiberglas gefertigt, - mit vertikal verlaufenden Griffen aus Kunststoff sowie Kork mit ergonomisch geformten, verstell- und abnehmbaren Handschlaufen aus Spinnstoffen, -- die Schlaufen sind so einstellbar, dass die Stöcke fest am Handgelenk sitzen und beim erforderlichen Loslassen im Bewegungsablauf beim sog. "Nordic-Walking" nicht verloren gehen, - mit Stockspitzen aus unedlem Metall mit einer Abdeckkappe sowie einem Teller, - gemäß einer Anmerkung aus dem Kapitel 66 ausgewiesen (somit keine Ware der Pos. 6602), - paarweise mit einem Etikett aufgemacht und in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Die Erzeugnisse werden als Paar genutzt und dienen bei der körperlichen Ertüchtigung dazu, den Körper ähnlich wie beim Skilanglauf nach vorne zu schieben. Die Gestaltung der Griffe stellt sich dabei als vertikale Verlängerung der Stöcke dar. Derartige Erzeugnisse werden zolltartifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Übungsgeräte zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein ringförmiges Gerät für die allgemeine körperliche Ertüchtigung in zwei unterschiedlichen Ausführungen - mit einem Kern aus Fiberglas, der mit einer weichen Antirutsch-Gummierung umhüllt ist - mit einem Durchmesser von ca. 27 bzw. 38 cm - mit zwei gepolsterten, halbschalenförmigen Halte- bzw. Druckvorrichtungen aus Schaumkunststoff - durch den flexiblen Kern lässt sich das Erzeugnis zusammendrücken oder dehnen und dient so dem Training verschiedener Muskelgruppen. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät mit System zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" einzureihen.
Bei dem vorliegenden und als "Reflexit Handgelenk- und Unterarmtrainer" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Gerät für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, - annähernd zylindrisch; bestehend aus zwei an einer Stange aus unedlem Metall befestigten Griffen aus Kunststoff, zwischen denen sich eine Feder aus unedlem Metall befindet, - ca. 30 cm lang und max. 6 cm breit, - in einem bedruckten Karton verpackt (lt. Antragsangaben). Das Gerät wird mit ausgestreckten Armen vor die Brust gehalten. Durch eine rotierende Bewegung der Hände an den Griffen wird die Hand- und Unterarmmuskulatur trainiert sowie das Handgelenk gestärkt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung bzw. Gymnastik, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät mit System zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.
Bei dem durch Antragsangaben und eine Abbildung veranschaulichten und als sog. "9970542 Fitness Set 3 tlg" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - verschiedenen Ausrüstungsgegenständen für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, ohne System zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen -- einem verstellbaren, frei beweglichen Springseil mit Griffstücken an den Enden, -- zwei annähernd u-förmigen Liegestützgriffen mit Standfüßen, -- einem zweirädrigen sog. Bauchmuskelroller mit seitlichen Handgriffen, -- die Ausrüstungsgegenstände dienen jeweils dem Training unterschiedlicher Muskelgruppen und der Kondition, - einem rechteckigen Kniepolster aus Kautschuk (lt. Antragsangaben NBR) mit abgerundeten Ecken, das bei der Verwendung des Bauchmuskelrollers als Unterlage für die Knie bestimmt ist, - einer Tragetasche zur Aufbewahrung. Im Hinblick auf die Anzahl, den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät mit System zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.
Notes that govern this classification
Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …
Zu Unterposition 9506 91: 1. Hüpfball mit einem weichen einteiligen Griff, aus Kunststoff, in drei Versionen erhältlich, mit einem Durchmesser von 45 cm, 55 cm oder 66 cm. Die empfohlene Maximalbelastung beträgt entsprechend 45 kg, 70 kg und 90 kg. Der aufblasbare Hüpfball soll die Koordinationsfähigkeit und das Gleichgewicht des Benutzers trainieren. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6. 2. Springseil, bestehend aus einem festen Kern 5 mm PVC-Seil, ca. 3 m lang, das auf jeder Oberfläche benutzt werden kann (Beton, Pflaster, Holzfußboden usw.) und zwei Griffen aus Kunststoff. Das Seil ist in einem 90-Grad-Winkel befestigt. Das Springseil ist dazu bestimmt zur körperlichen Ertüchtigung verwendet zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …
Zu Unterposition 9506 91: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 01. Juli 2002 - 2 K 280/99 und Beschluss des BFH vom 20. September 2002 – VII B 224/02 – zur Einreihung von Elektrolaufbändern in die Kombinierte Nomenklatur. Die Elektrolaufbänder verfügen über ein von einem Elektromotor angetriebenes Laufband mit Transportrollen und sind mit Anzeigegeräten für Geschwindigkeit, Trainingszeit, Strecke u.ä. sowie einer entsprechenden Steuerung für unterschiedliche Programme ausgestattet. Geräte dieser Art werden z.B. in Wohnungen, Hotels, Praxen und Fitneß-Clubs verwendet.
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9506.91.90.00.0 cover?
Code 9506.91.90.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9506.91.90.00.0?
The third-country duty rate for 9506.91.90.00.0 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9506.91.90.00.0?
The first six digits form the HS code: 950691. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9506.91.90.00.0 have?
9506.91.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9506.91.90.00.0 sit in the tariff?
9506.91.90.00.0 sits in this hierarchy: 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9506 Articles and equipment for general physical exercise, gymnastics, athletics, other sports (including table tennis) or outdoor games, not specified or included elsewhere in this chapter; swimming pools and paddling pools > 950691 Articles and equipment for general physical exercise, gymnastics or athletics > 95069190 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9506.91.90.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9506.91.90.00.0, for example DEBTI2536/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9506.91.90.00.0 change?
9506.91.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.