Zolltarifnummer für Abdeckband: 4811.41.20.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Abdeckband wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4811.41.20.00 eingereiht: Papier und Pappe, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 4811.41.20.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Abdeckband aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 4811.41.20.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um einen etwa 50 m langen und 3 cm breiten, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus flachgekrepptem, mit synthetischem Kautschuk getränktem Papier. Das Papier ist einseitig mit einer selbstklebenden Schicht aus einem zubereiteten Klebstoff auf nicht vulkanisierter Naturkautschukbasis ausgerüstet. Das Klebeband dient u. a. als Abdeckband bei Malerarbeiten und ist in einer klarsichtigen Kunststofffolie mit Pappkarte mit Eurolochung verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen, getränkt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk gestrichen" zur Codenummer 4811 41 20 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einen goldgelben Papierstreifen mit einer Breite von 1,9 cm und einer Länge von 50 m, der einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus Naturkautschuklatex (laut Angaben des Antragsstellers ) ausgestattet und auf einer Papprolle aufgewickelt ist. Das Erzeugnis kann zu verschiedenen Zwecken verwendet werden (z. B. bei Maler- und Lackierarbeiten für Abdeckzwecke). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk gestrichen" zum TARIC-Code 4811 41 20 00.
Es handelt sich um ein Set, bestehend aus drei unterschiedlich breiten, goldgelben Papierstreifen (1,9 cm, 3,0 cm bzw. 5,0 cm) mit einer Länge von jeweils 50 m, die einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus Naturkautschuklatex (laut Angaben des Antragsstellers) ausgestattet und auf einer Papprolle aufgewickelt sind. Die Erzeugnisse können zu verschiedenen Zwecken verwendet werden (z. B. bei Maler- und Lackierarbeiten für Abdeckzwecke). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk gestrichen" zum TARIC-Code 4811 41 20 00.
Es handelt sich um einen goldgelben Papierstreifen mit einer Breite von 3 cm und einer Länge von 50 m, der einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus Naturkautschuklatex (laut Angaben des Antragsstellers ) ausgestattet und auf einer Papprolle aufgewickelt ist. Das Erzeugnis kann zu verschiedenen Zwecken verwendet werden (z. B. bei Maler- und Lackierarbeiten für Abdeckzwecke). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk gestrichen" zum TARIC-Code 4811 41 20 00.
Es handelt sich um einen goldgelben Papierstreifen mit einer Breite von 5 cm und einer Länge von 50 m, der einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus Naturkautschuklatex (laut Angaben des Antragsstellers) ausgestattet und auf einer Papprolle aufgewickelt ist. Das Erzeugnis kann zu verschiedenen Zwecken verwendet werden (z. B. bei Maler- und Lackierarbeiten für Abdeckzwecke). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk gestrichen" zum TARIC-Code 4811 41 20 00.
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
- 4811.41Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend
- 4811.41.20mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen
- 4811.41.20.00Papier und Pappe, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4811.41.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823).
Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …
2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Abdeckband?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Abdeckband überwiegend in 4811.41.20.00 eingereiht: Papier und Pappe, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Abdeckband?
Auf 4811.41.20.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Abdeckband?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 481141. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 4811.41.20.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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