Einreihung

Zolltarifnummer für Aluminiumzaun: 7610.90.90.92

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Aluminiumzaun wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7610.90.90.92 eingereiht: Waren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung oder Fertigung erforderlich ist („Bausatz aus Fertigerzeugnissen“). Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 7610.90.90.92.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Aluminiumzaun aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
7610.90.90.92
Drittlandszoll
6 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2480/26-4Erteilt von DEGültig bis 2029-03-25

Bei dem „Erweiterungselement Modell A“ handelt es sich um ein zerlegtes Konstruktionsteil zur Erweiterung einer Zaunkonstruktion in Form eines Bausatzes. Dieser Bausatz enthält alle erforderlichen Teile für die Erweiterung eines Basiselementes (nicht Gegenstand dieser vZTA), ohne dass diese noch endbearbeitet werden müssen. Dieses Erweiterungselement besteht aus 1. - einem Zaunpfosten, zusammengesetzt aus 1.1 - einem Profil mit einer Länge von ca. 220 bzw. 250 cm, mit grundsätzlich quadratischem Querschnitt von ca. 70 mm x 70 mm mit abgerundeten Kanten und drei über die gesamte Länge sich erstreckenden seitlichen Aussparungen (Nuten), 1.2 - einem in eine dieser Nuten eingesetzten hutförmigen Profil in passender Länge cm (sog. Pfostenabdeckung) und 1.3 - einer aufgesetzten Pfostenkappe 2. – 9 bis 13 Lamellen, die sich als Hohlprofile mit einer Länge von ca. 250 cm, einer Höhe von ca. 172 , 8 mm und einer Breite von ca. 20 , 6 mm (oben verjüngt) darstellen 3. - einer Lamellenabdeckung (zur Abdeckung der obersten Lamelle), die sich als U-Profil mit einer Länge von ca. 250 mm darstellt. Alle Profile bestehen aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt und die Pfostenkappe besteht aus Kunststoff. Bei der Montage wird der Zaunpfosten senkrecht in den Boden einbetoniert. Der Zaunpfosten unter 1. ist separat in einem Paket verpackt und die Komponenten unter 2. und 3. sind gemeinsam in einem weiteren Paket verpackt. - Angaben laut Antragstellerin - Die Abbildung in der Anlage vermittelt nur einen Eindruck des gesamten Zaunsystems, es handelt sich nicht um eine detaillierte Darstellung der beschriebenen Ware. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7610 1000 00 bis 7610 9090 91 genannte) Konstruktionen aus Aluminium, Waren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung erforderlich ist ("Bausatz aus Fertigerzeugnissen")" zum TARIC-Code 7610 9090 92.

DEBTI2480/26-2Erteilt von DEGültig bis 2029-03-25

Bei dem sog. „Aluminiumzaun“ handelt es sich um eine zerlegte Zaunkonstruktion in Form eines Bausatzes. Dieser Bausatz kann aus einem Basiselement „Modell B“ oder auch mehreren bestehen und noch mit Erweiterungselementen (siehe hierzu DEBTI-2480/26-5) ergänzt werden. Er enthält alle erforderlichen Teile für das Zusammensetzen einer Zaunkonstruktion, ohne dass diese noch endbearbeitet werden müssen. Ein Basiselement „Modell B“ besteht aus 1. - zwei Zaunpfosten, jeweils zusammengesetzt aus 1.1 - einem Profil mit einer Länge von ca. 220 bzw. 250 cm, mit grundsätzlich quadratischem Querschnitt von ca. 70 mm x 70 mm mit abgerundeten Kanten und drei über die gesamte Länge sich erstreckenden seitlichen Aussparungen (Nuten), 1.2 - einem in eine dieser Nuten eingesetzten hutförmigen Profil in passender Länge (sog. Pfostenabdeckung) und 1.3 - einer aufgesetzten Pfostenkappe, 2. – 4 bis 10 Lamellen, die sich als rechteckige Hohlprofile mit einer Länge von ca. 250 cm, einer Höhe von ca. 170 mm und einer Breite von ca. 20 , 6 mm darstellen, 3. – Distanzstücken in notwendiger Anzahl, die sich als hutartige Profilabschnitte darstellen und abwechselnd mit den Lamellen in Nuten der Zaunprofile eingesetzt werden. Alle Profile bzw. Profilabschnitte bestehen aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt und die Pfostenkappen bestehen aus Kunststoff. Bei der Montage werden die Zaunpfosten senkrecht in den Boden einbetoniert. Die Zaunpfosten unter 1. sind gemeinsam in einem Paket verpackt und die Komponenten unter 2. und 3. sind gemeinsam in einem weiteren Paket verpackt. - Angaben laut Antragstellerin - Die Abbildung in der Anlage vermittelt nur einen Eindruck des gesamten Zaunsystems, es handelt sich nicht um eine detaillierte Darstellung der beschriebenen Ware. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7610 1000 00 bis 7610 9090 91 genannte) Konstruktionen aus Aluminium, Waren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung erforderlich ist ("Bausatz aus Fertigerzeugnissen")" zum TARIC-Code 7610 9090 92.

DEBTI2480/26-3Erteilt von DEGültig bis 2029-03-25

Bei dem sog. „Aluminiumzaun“ handelt es sich um eine zerlegte Zaunkonstruktion in Form eines Bausatzes. Dieser Bausatz kann aus einem Basiselement „Modell C“ oder auch mehreren bestehen und noch mit Erweiterungselementen (siehe hierzu DEBTI-2480/26-6) ergänzt werden. Er enthält alle erforderlichen Teile für das Zusammensetzen einer Zaunkonstruktion, ohne dass diese noch endbearbeitet werden müssen. Ein Basiselement „Modell C“ besteht aus 1. - zwei Zaunpfosten, jeweils zusammengesetzt aus 1.1 - einem Profil mit einer Länge von ca. 220 bzw. 250 cm, mit grundsätzlich quadratischem Querschnitt von ca. 70 mm x 70 mm mit abgerundeten Kanten und drei über die gesamte Länge sich erstreckenden seitlichen Aussparungen (Nuten), 1.2 - einem in eine dieser Nuten eingesetzten hutförmigen Profil in passender Länge (sog. Pfostenabdeckung) und 1.3 - einer aufgesetzten Pfostenkappe, 2. – 5 bis 15 Lamellen, die sich als Hohlprofile mit einer Länge von ca. 250 cm und einem trapezförmigen Querschnitt bei einer Höhe von insgesamt ca. 124 mm und einer Breite von ca. 20 , 6 mm darstellen, 3. – Distanzstücken in notwendiger Anzahl, die sich als hutartige Profilabschnitte darstellen und abwechselnd mit den Lamellen in Nuten der Zaunprofile eingesetzt werden. Alle Profile bzw. Profilabschnitte bestehen aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt und die Pfostenkappen bestehen aus Kunststoff. Bei der Montage werden die Zaunpfosten senkrecht in den Boden einbetoniert. Die Zaunpfosten unter 1. sind gemeinsam in einem Paket verpackt und die Komponenten unter 2. und 3. sind gemeinsam in einem weiteren Paket verpackt. - Angaben laut Antragstellerin - Die Abbildung in der Anlage vermittelt nur einen Eindruck des gesamten Zaunsystems, es handelt sich nicht um eine detaillierte Darstellung der beschriebenen Ware. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7610 1000 00 bis 7610 9090 91 genannte) Konstruktionen aus Aluminium, Waren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung erforderlich ist ("Bausatz aus Fertigerzeugnissen")" zum TARIC-Code 7610 9090 92.

DEBTI2480/26-5Erteilt von DEGültig bis 2029-03-25

Bei dem „Erweiterungselement Modell B“ handelt es sich um ein zerlegtes Konstruktionsteil zur Erweiterung einer Zaunkonstruktion in Form eines Bausatzes. Dieser Bausatz enthält alle erforderlichen Teile für die Erweiterung eines Basiselementes (nicht Gegenstand dieser vZTA), ohne dass diese noch endbearbeitet werden müssen. Dieses Erweiterungselement besteht aus 1. - einem Zaunpfosten, zusammengesetzt aus 1.1 - einem Profil mit einer Länge von ca. 220 bzw. 250 cm, mit grundsätzlich quadratischem Querschnitt von ca. 70 mm x 70 mm mit abgerundeten Kanten und drei über die gesamte Länge sich erstreckenden seitlichen Aussparungen (Nuten), 1.2 - einem in eine dieser Nuten eingesetzten hutförmigen Profil in passender Länge cm (sog. Pfostenabdeckung) und 1.3 - einer aufgesetzten Pfostenkappe 2. – 4 bis 10 Lamellen, die sich als rechteckige Hohlprofile mit einer Länge von ca. 250 cm, einer Höhe von ca. 170 mm und einer Breite von ca. 20 , 6 mm darstellen, 3. – Distanzstücken in notwendiger Anzahl, die sich als hutartige Profilabschnitte darstellen und abwechselnd mit den Lamellen in Nuten der Zaunprofile eingesetzt werden. Alle Profile bzw. Profilabschnitte bestehen aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt und die Pfostenkappe besteht aus Kunststoff. Bei der Montage wird der Zaunpfosten senkrecht in den Boden einbetoniert. Der Zaunpfosten unter 1. ist separat in einem Paket verpackt und die Komponenten unter 2. und 3. sind gemeinsam in einem weiteren Paket verpackt. - Angaben laut Antragstellerin - Die Abbildung in der Anlage vermittelt nur einen Eindruck des gesamten Zaunsystems, es handelt sich nicht um eine detaillierte Darstellung der beschriebenen Ware. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7610 1000 00 bis 7610 9090 91 genannte) Konstruktionen aus Aluminium, Waren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung erforderlich ist ("Bausatz aus Fertigerzeugnissen")" zum TARIC-Code 7610 9090 92.

DEBTI2480/26-6Erteilt von DEGültig bis 2029-03-25

Bei dem „Erweiterungselement Modell C“ handelt es sich um ein zerlegtes Konstruktionsteil zur Erweiterung einer Zaunkonstruktion in Form eines Bausatzes. Dieser Bausatz enthält alle erforderlichen Teile für die Erweiterung eines Basiselementes (nicht Gegenstand dieser vZTA), ohne dass diese noch endbearbeitet werden müssen. Dieses Erweiterungselement besteht aus 1. - einem Zaunpfosten, zusammengesetzt aus 1.1 - einem Profil mit einer Länge von ca. 220 bzw. 250 cm, mit grundsätzlich quadratischem Querschnitt von ca. 70 mm x 70 mm mit abgerundeten Kanten und drei über die gesamte Länge sich erstreckenden seitlichen Aussparungen (Nuten), 1.2 - einem in eine dieser Nuten eingesetzten hutförmigen Profil in passender Länge cm (sog. Pfostenabdeckung) und 1.3 - einer aufgesetzten Pfostenkappe 2. – 5 bis 15 Lamellen, die sich als Hohlprofile mit einer Länge von ca. 250 cm und einem trapezförmigen Querschnitt bei einer Höhe von insgesamt ca. 124 mm und einer Breite von ca. 20 , 6 mm darstellen, 3. – Distanzstücken in notwendiger Anzahl, die sich als hutartige Profilabschnitte darstellen und abwechselnd mit den Lamellen in Nuten der Zaunprofile eingesetzt werden. Alle Profile bzw. Profilabschnitte bestehen aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt und die Pfostenkappe besteht aus Kunststoff. Bei der Montage wird der Zaunpfosten senkrecht in den Boden einbetoniert. Der Zaunpfosten unter 1. ist separat in einem Paket verpackt und die Komponenten unter 2. und 3. sind gemeinsam in einem weiteren Paket verpackt. - Angaben laut Antragstellerin - Die Abbildung in der Anlage vermittelt nur einen Eindruck des gesamten Zaunsystems, es handelt sich nicht um eine detaillierte Darstellung der beschriebenen Ware. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7610 1000 00 bis 7610 9090 91 genannte) Konstruktionen aus Aluminium, Waren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung erforderlich ist ("Bausatz aus Fertigerzeugnissen")" zum TARIC-Code 7610 9090 92.

DEBTI2480/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-25

Bei dem sog. „Aluminiumzaun“ handelt es sich um eine zerlegte Zaunkonstruktion in Form eines Bausatzes. Dieser Bausatz kann aus einem Basiselement „Modell A“ oder auch mehreren bestehen und noch mit Erweiterungselementen (siehe hierzu DEBTI-2480/26-4) ergänzt werden. Er enthält alle erforderlichen Teile für das Zusammensetzen einer Zaunkonstruktion, ohne dass diese noch endbearbeitet werden müssen. Ein Basiselement „Modell A“ besteht aus 1. - zwei Zaunpfosten, jeweils zusammengesetzt aus 1.1 - einem Profil mit einer Länge von ca. 220 bzw. 250 cm, mit grundsätzlich quadratischem Querschnitt von ca. 70 mm x 70 mm mit abgerundeten Kanten und drei über die gesamte Länge sich erstreckenden seitlichen Aussparungen (Nuten), 1.2 - einem in eine dieser Nuten eingesetzten hutförmigen Profil in passender Länge (sog. Pfostenabdeckung) und 1.3 - einer aufgesetzten Pfostenkappe 2. – 9 bis 13 Lamellen, die sich als Hohlprofile mit einer Länge von ca. 250 cm, einer Höhe von ca. 172 , 8 mm und einer Breite von ca. 20 , 6 mm (oben verjüngt) darstellen 3. - einer Lamellenabdeckung (zur Abdeckung der obersten Lamelle), die sich als U-Profil mit einer Länge von ca. 250 mm darstellt. Alle Profile bestehen aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt und die Pfostenkappen bestehen aus Kunststoff. Bei der Montage werden die Zaunpfosten senkrecht in den Boden einbetoniert. Die Zaunpfosten unter 1. sind gemeinsam in einem Paket verpackt und die Komponenten unter 2. und 3. sind gemeinsam in einem weiteren Paket verpackt. - Angaben laut Antragstellerin - Die Abbildung in der Anlage vermittelt nur einen Eindruck des gesamten Zaunsystems, es handelt sich nicht um eine detaillierte Darstellung der beschriebenen Ware. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7610 1000 00 bis 7610 9090 91 genannte) Konstruktionen aus Aluminium, Waren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung erforderlich ist ("Bausatz aus Fertigerzeugnissen")" zum TARIC-Code 7610 9090 92.

Einordnung im Zolltarif

  1. 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  2. 7610Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium
  3. 7610.90andere
  4. 7610.90.90andere
  5. 7610.90.90.92Waren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung oder Fertigung erforderlich ist („Bausatz aus Fertigerzeugnissen“)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7610.90.90.92

HS-Code7610.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7610.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7610.90.90.9210 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstAluminium2023/956
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0010Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7610

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 7308 gelten sinngemäß für diese Position. Konstruktionsteile aus Aluminium sind manchmal nicht auf die übliche Weise (mit Nieten, Bolzen usw.) zusammengesetzt, sondern z. B. mit Kunstharzen zusammengeklebt. Man verwendet Aluminium und seine Legierungen, insbesondere wegen ihres geringen Gewichts, manchmal an Stelle von Eisen und Stahl beim Bau von Gerüsten, vorgefertigten Konstruktionen, Schiffsbauten, Brücken, Schiebetüren, Masten für elektrische Leitungen und Funkanlagen, Grubenstempeln, Tür- und Fensterrahmen, Geländern usw. Nicht zu dieser Position gehören: a) Metallinstallationen, die erkennbar Teile von Waren der Kapitel 84 bis 88 sind. b) Metallkonstruktionen des Kapitels 89. c) Vorgefertigte Gebäude (Pos. 9406).

Pos. 7610

Zu Unterposition 7610 90: 1. Vorgearbeitete gelochte Winkeleisen für Konstruktionen aus Metallelementen, wie Regale, Gestelle, Möbel, Treppen, Gerüste, Tragkonstruktionen usw., einzeln oder in ganzen Sätzen: 1. die zerlegt oder nicht zusammengesetzt Waren darstellen, die wie die zusammengesetzten Waren einzureihen wären: Aus Aluminium. 2. die zerlegte oder nicht zusammengesetzte Waren darstellen, die wie die zusammengesetzten Waren einzureihen wären: (Position für die zusammengesetzte Ware). Siehe auch Avis 7308 90/2.

Pos. 7610

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2021/956 der Kommission vom 31. Mai 2021 (ABl. EU Nr. L 211/45) (RV L 21/956) Eine modulare Ware mit schallabsorbierenden und schalldämmenden Eigenschaften (sogenanntes Raum-in-Raum-System). Zusammengebaut hat die Ware hat eine Breite von etwa 3 m, eine Länge von 2 bis 6 m und eine Höhe von 2,3 m; die Wände haben eine Dicke von etwa 40 mm. Sie besteht aus einem würfelförmigen Rahmen aus Aluminium, der durch mehrere Metallecken verbunden ist, und aus Paneelen, welche an den Seiten und an der Oberseite der Struktur angebracht sind. Jedes Paneel besteht auf der einen Seite aus einer bedruckten Polyester-Schallschutzschicht aus feuerfestem Gewebe und auf der anderen Seite aus einer beschichteten Spanplatte. Das Innere des Paneels ist mit Steinwolle (Dichte 100 kg/m3) gepolstert. …

Pos. 7610

Zu Unterposition 7610 9090: Raster aus Aluminium, das aus Gitterelementen mit geschlitzten und lackierten Aluminiumbändern (ca. 13 mm breit) mit einer Wabengröße von ca. 12 X 12 mm, in universeller Plattengröße besteht. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 2000 VII R 1/99.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Aluminiumzaun?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Aluminiumzaun überwiegend in 7610.90.90.92 eingereiht: Waren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung oder Fertigung erforderlich ist („Bausatz aus Fertigerzeugnissen“). Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Aluminiumzaun?

Auf 7610.90.90.92 liegt ein Drittlandszollsatz von 6 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Aluminiumzaun?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 761090. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 7610.90.90.92 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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