Einreihung

Zolltarifnummer für Ananassaftkonzentrat: 2009.49.30.91.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Ananassaftkonzentrat wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2009.49.30.91.0 eingereiht: Ananassaft, anderer, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie. Der Drittlandszollsatz beträgt 15,2 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon führen auf 2009.49.30.91.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Ananassaftkonzentrat aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
2009.49.30.91.0
Drittlandszoll
15,2 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
88 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14574/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-13

Ananassaftkonzentrat Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Ananassaftkonzentrat zur Herstellung von Fruchtsäften. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Alkohol i.S. der Anm 6 zu Kap 20 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Brixwert (gemäß Angabe): mehr als 20, jedoch weniger als 67. Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5a) zu Kap 20: enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Ananassaft, anderer, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, Ananassaft, nicht in Pulverform, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie.

DE19683/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-11-09

Ananassaftkonzentrat, tiefgefroren. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Ananassaftkonzentrat. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Untersuchungsergebnis (der zur vZTA-Nr. DE M/A 364/97/01-01 vorgelegten Probe): maisgelbe, trübe, sirupöse Flüssigkeit; Geschmack: nach Ananas, süß, sauer. Saccharose: 35,0 GHT; Glucose: 8,6 GHT; Fructose: 7,6 GHT; titrierbare Säuren (pH 7,0), ber. als Weinsäure: 2,54 GHT; Asche: 1,6 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 5 a) zu Kap 20: enthalten. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Ananassaft, mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend, nicht in Pulverform.

Einordnung im Zolltarif

  1. 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 2009.49Ananassaft, anderer
  4. 2009.49.30mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
  5. 2009.49.30.91drugo
  6. 2009.49.30.91.0Ananassaft, anderer, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2009.49.30.91.0

HS-Code2009.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2009.49.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2009.49.30.9110 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2009.49.30.91.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll15,2 %MFN
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Additional duties
Russische Föderation50 %Additional duties

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2009

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (1. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. März 2009). Ein pasteurisiertes Erzeugnis, bestehend aus Karottensaft mit Zusatz natürlicher Milchsäure, ist in die Position 2009 (KN-Code 2009 89) einzureihen. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2009 und 2009 89. Siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2009. Die zugesetzte natürliche Milchsäure (Säureregulator) verändert nicht den ursprünglichen Charakter eines Gemüsesaftes der Position 2009.

Kapitel 20

1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Ananassaftkonzentrat?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Ananassaftkonzentrat überwiegend in 2009.49.30.91.0 eingereiht: Ananassaft, anderer, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Getränkeindustrie. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Ananassaftkonzentrat?

Auf 2009.49.30.91.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 15,2 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Ananassaftkonzentrat?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 200949. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon wurden in 2009.49.30.91.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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