Einreihung

Zolltarifnummer für Angelgerät: 9507.90.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Angelgerät wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9507.90.00 eingereiht: Angelruten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %.

Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 82 Prozent davon führen auf 9507.90.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Angelgerät aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9507.90.00
Drittlandszoll
3,7 %
vZTA-Grundlage
11
Übereinstimmung
82 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26281/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-22

Angelgerät, sog. "Softbait System + Screw Set", Artikel 210244, 210151 und 210245 - mit zwei spitzen Drillingshaken aus unedlem Metall (bei Artikel 210244 nur mit einem Drillingshaken), die jeweils am Ende eines Drahtes in einer Öse befestigt sind, in der ein weiterer, stumpfer Haken aus Metalldraht befestigt ist - über eine kurze Metallkette mit Wirbel mit einer Spirale zum Eindrehen in Köder verbunden - bei Artikel 210151 und 210245 mit drei Bleigewichten sowie einem Schlauchabschnitt verpackt - wird zum Anködern von Ködern aus Kunststoff oder Kautschuk verwendet und am Vorfach der Angel befestigt - in einer Blisterpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.

DEBTI27746/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-03

Angelgerät, sog. "Softbait System + Shallow Screw", Artikel 210150 - mit zwei spitzen Drillingshaken aus unedlem Metall, die jeweils am Ende eines Drahtes in einer Öse befestigt sind, in der ein weiterer stumpfer Haken aus Metalldraht befestigt ist - beide Haken sind mit einem ca. 7 cm langen Draht miteinander verbunden - über eine kurze Metallkette mit Wirbel mit einer Spirale zum Eindrehen in Köder verbunden - wird zum Anködern von Ködern aus Kunststoff oder Kautschuk verwendet und am Vorfach der Angel befestigt - in einer Blisterpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.

DEBTI27729/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-19

Angelgerät, sog. Artikel 210053 "Softbait Screw", bestehend aus - zwei sog. Screw aus Metalldraht, ca. 65 mm lang - einem biegsamen Schlauch aus Kunststoff oder Kautschuk, ca. 65 mm lang - gemeinsam in einer Blisterpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Schlauch wird auf die vordere Öse der Screw gesteckt und die Screw in einen Köderfisch gedreht. An der Screw wird auch das Vorfach befestigt. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.

DEBTI27735/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-18

Angelgerät, sog. Artikel 210054 "Softbait Screw Set", bestehend aus - einer sog. Screw aus Metalldraht, ca. 65 mm lang - einem biegsamen Schlauch aus Kunststoff oder Kautschuk, ca. 65 mm lang - drei zylinderförmigen Bleigewichten mit 5, 7 und 9 Gramm - gemeinsam in einer Blisterpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Schlauch wird auf die vordere Öse der Screw gesteckt, darüber werden ggf. die Gewichte befestigt und die Screw wird in einen Köderfisch gedreht. An der Screw wird auch das Vorfach befestigt. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.

DEBTI27758/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-18

Angelgerät, sog. "Softbait System + Screw Set", Artikel 210244, 210151 und 210245 - mit zwei spitzen Drillingshaken aus unedlem Metall (bei Artikel 210244 nur mit einem Drillingshaken), die jeweils am Ende eines Drahtes in einer Öse befestigt sind, in der ein weiterer, stumpfer Haken aus Metalldraht befestigt ist - über eine kurze Metallkette mit Wirbel mit einer Spirale zum Eindrehen in Köder verbunden - bei Artikel 210151 und 210245 mit drei Bleigewichten sowie einem Schlauchabschnitt verpackt - wird zum Anködern von Ködern aus Kunststoff oder Kautschuk verwendet und am Vorfach der Angel befestigt - in einer Blisterpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.

DEBTI26963/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-01

Angelgerät, sog. "Doppelglöckchen zum Angeln" (#120102) - aus PVC hergestellt - lt. Antragsangaben - in den Abmessungen von ca. 30 x 15 x 15 mm - mit zwei hohlen Kunststoffkugeln, in denen sich kleine, harte Gegenstände befinden - in der Mitte mit einem hohlen Schaft mit rautenförmigen Querschnitt miteinander verbunden, mit dem sie auf das Vorfach eines Angelhakens gesteckt werden - weckt durch die Geräusche das Interesse bestimmter Fische - zu fünf Stück auf einer Pappunterlage in einer Kunststoffhülle für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.

DEBTI26869/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-01

Angelgerät, sog. "Angelköder aus Kunststoff mit 2 - 3 Drillingshaken" in sieben verschiedenen Ausführungen: Vito (#240035), Jonny Walker (#240030), Hitch (#240036), Danny (#240006), Murdock (#240026), Snatch (#240084), Dundee (#240072) - mit einem Fischköder aus Kunststoff -- einen stilisierten Fisch darstellend, farbig gestaltet -- mit Längen zwischen 45 und 150 mm - mit einer Öse mit Ring aus Metalldraht am Fischmaul zur Befestigung an der Angel - zum Teil mit Rasseln und Tauchschaufeln ausgestattet - jeweils mit zwei Drillingsangelhaken, die am Fischkörper befestigt sind - auf einer Pappunterlage in einer Kunststoffschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.

DEBTI26882/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-01

Angelgerät, sog. "Angelköder mit Körper aus Blei und Gummi-Fransen“ in zwei verschiedenen Ausführungen "Skirted Jig Spinner" und "Spinnerbait" - mit einem Angelköder aus Blei in Form eines farbigen Fischkopfes, an dem ein Angelhaken befestigt ist; der Haken ist von Büscheln elastischer Monofilen aus Kunststoff oder Kautschuk umgeben, an einem Ende eines V-förmigen Drahtes mit Öse befestigt; am anderen Ende mit zwei unterschiedlichen Spinnerblättern - der andere Angelköder besteht aus einem ovalen, gebogenen Bleikopf mit Haken, der mit einem Büschel elastischer Monofilen aus Kunststoff oder Kautschuk umgeben ist, am Bleikopf sind ca. 3 cm lange starre Kunststoffmonofile befestigt (sog. Weedguard) und er ist mit einer Öse zur Befestigung am Vorfach ausgestattet - beide Köder werden in unterschiedlichen Farben und Größen vertrieben - in einer Blisterpackung bzw. einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9507Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte
  3. 9507.90andere
  4. 9507.90.00Angelruten, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9507.90.00

HS-Code9507.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9507.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9507

Zu Unterposition 9507 9000: Hierher gehören z. B.: 1. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 2), genannten Handnetze aller Art; 2. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 3), genannten Waren für die Angelfischerei (andere als Angelruten); 3. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 4), genannten Lockgeräte und ähnliche Jagdgeräte.

Pos. 9507

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Konfektionierte Netze (Kescher) aus Spinnstoffen für die Reinigung von Schwimmbädern. Einreihung: Die Waren sind in die Position 5608 einzureihen. Begründung: Netze für die Reinigung von Schwimmbädern werden nicht vom Kapitel 95 erfasst, da in dieses Kapitel Spielzeug, Spiele und Sportgeräte eingereiht werden sowie Teile und Zubehör davon. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Angelgerät?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Angelgerät überwiegend in 9507.90.00 eingereiht: Angelruten, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Angelgerät?

Auf 9507.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 3,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Angelgerät?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 82 Prozent davon wurden in 9507.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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