Einreihung

Zolltarifnummer für Aquarienpflanze: 0602.90.70.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Aquarienpflanze wird in der Regel in die Zolltarifnummer 0602.90.70.00 eingereiht: Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 0602.90.70.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Aquarienpflanze aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
0602.90.70.00
Drittlandszoll
6,5 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI8853/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Aquarienpflanze, (Abbildung siehe Anlage), - lebende Wasserpflanze aus der Gattung der Wasserschläuche; keine Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke/ Rhizome aufweisend, nicht winterhart (keine Freilandpflanze), - mit Nährstoffboden (Gel) in einer Dose kultiviert, mit einer Wuchshöhe bis 5 cm, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 22 - 28 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird gewöhnlich vom Blumenhandel zu Zier- oder Pflanzzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird bezüglich der Bedeutung für die Verwendung durch die lebende Pflanze bestimmt. "Andere als von der Position 0601 und den Unterpositionen 0602 10 10 bis 0602 90 41 erfasste, lebende Zimmerpflanze, Jungpflanze (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze -charakterbestimmend-, Dose und Nährstoffboden/ Gel); Aquarienpflanze"

DEBTI44216/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-12

Aquarienpflanze, Art. 360 (Abbildung siehe Anlage), - lebende Wasserpflanze "Utricularia graminifolia" (aus der Gattung der Wasserschläuche; keine Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke/ Rhizome aufweisend, nicht winterhart (keine Freilandpflanze), - mit Nährstoffboden (Gel) in einer Dose kultiviert, mit einer Wuchshöhe bis 5 cm, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 22 - 28 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird gewöhnlich vom Blumenhandel zu Zier- oder Pflanzzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird bezüglich der Bedeutung für die Verwendung durch die lebende Pflanze bestimmt. "Andere als von der Position 0601 und den Unterpositionen 0602 10 10 bis 0602 90 41 erfasste, lebende Zimmerpflanze, Jungpflanze (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze -charakterbestimmend-, Dose und Nährstoffboden/ Gel); sog. Aquarienpflanze"

DE26864/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-12

Aquarienpflanze - lebende Wasserpflanze / "kriechende Ludwigie/Schwimm-Heusenkraut" (Ludwigia repens), keine Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, - mit Kultursubstrat (Steinwolle) in einen üblichen Kulturtopf gepflanzt, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 18 - 28 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird gewöhnlich vom Blumenhandel zu Zier- oder Pflanzzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) "Andere als von Position 0601 und den Unterpositionen 0602 10 10 bis 0602 90 41 erfasste, lebende Zimmerpflanze, Jungpflanze"

DE26865/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-12

Aquarienpflanze - lebende Sumpfpflanze "brasilianischer Wassernabel/weißköpfiger Wassernabel" (Hydrocotyle leu- cocephala) keine Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, - mit Kultursubstrat (Steinwolle) in einen üblichen Kulturtopf gepflanzt, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 22 - 28 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird gewöhnlich vom Blumenhandel zu Zier- oder Pflanzzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) "Andere als von Position 0601 und den Unterpositionen 0602 10 10 bis 0602 90 41 erfasste, lebende Zimmerpflanze, Jungpflanze"

DE26866/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-12

Aquarienpflanze - lebende Wasserpflanze "gewöhnliche Wasserschraube/Schrauben-Vallisneria" (Vallisneria spiralis), keine Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, - mit Kultursubstrat (Steinwolle) in einen üblichen Kulturtopf gepflanzt, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 18 - 28 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird gewöhnlich vom Blumenhandel zu Zier- oder Pflanzzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) "Andere als von Position 0601 und den Unterpositionen 0602 10 10 bis 0602 90 41 erfasste, lebende Zimmerpflanze, Jungpflanze"

DE26868/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-09

Aquarienpflanze - lebende Sumpfpflanze "Kleines Papageienblatt" (Alternanthera reineckii), keine Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, - mit Kultursubstrat (Steinwolle) in einen üblichen Kulturtopf gepflanzt, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 22 - 28 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird gewöhnlich vom Blumenhandel zu Zier- oder Pflanzzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) "Andere als von Position 0601 und den Unterpositionen 0602 10 10 bis 0602 90 41 erfasste, lebende Zimmerpflanze, Jungpflanze"

DE26867/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-09

Aquarienpflanze - lebende Sumpfpflanze "Indischer Wasserfreund" (Hygrophila polysperma), keine Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, - mit Kultursubstrat (Steinwolle) in einen üblichen Kulturtopf gepflanzt, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 18 - 28 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird gewöhnlich vom Blumenhandel zu Zier- oder Pflanzzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) "Andere als von Position 0601 und den Unterpositionen 0602 10 10 bis 0602 90 41 erfasste, lebende Zimmerpflanze, Jungpflanze"

Einordnung im Zolltarif

  1. 06LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  2. 0602Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel
  3. 0602.90andere
  4. 0602.90.70bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen)
  5. 0602.90.70.00Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0602.90.70.00

HS-Code0602.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0602.90.708 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0602.90.70.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Türkei0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0602

Zu Unterpositionen 0602 20, 0602 30, 0602 40 und 0602 90: Lebende Wurzeln sind wie die entsprechenden Pflanzen einzureihen.

Kapitel 06

1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7 (RV E0601000). 2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701 (RV E0602000).

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Aquarienpflanze?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Aquarienpflanze überwiegend in 0602.90.70.00 eingereiht: Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen). Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Aquarienpflanze?

Auf 0602.90.70.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Aquarienpflanze?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 060290. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 0602.90.70.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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