Zolltarifnummer für Arzneiware; Filmtabletten: 3004.90.00.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Arzneiware; Filmtabletten wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3004.90.00.00 eingereiht: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 22 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 91 Prozent davon führen auf 3004.90.00.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Arzneiware; Filmtabletten aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 3004.90.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 22
- Übereinstimmung
- 91 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Arzneiware; Filmtabletten Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Filmtabletten mit dem Wirkstoff Bosentan. Das Erzeugnis dient zur Behandlung von pulmonaler arterieller Hypertonie. Die Tabletten sind in Blisterverpackungen in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel zusammen mit einer Gebrauchsinformation als Arzneiware für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zum Wirkstoffgehalt, zu weiteren Inhaltsstoffen, zum Anwendungsgebiet und zur Dosierung enthalten. Die Tabletten können in zwei unterschiedlichen Wirkstoffgehalten und in verschiedenen Packungsgrößen vorliegen. Die Ware ist als eine andere Arzneiware, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Filmtabletten Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Filmtabletten mit dem Wirkstoff Capecitabin. Das Erzeugnis dient zur Behandlung von Darmkrebs und Brustkrebs. Die Tabletten sind in Blisterverpackungen in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel, zusammen mit einer Gebrauchsinformation, als Arzneiware für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zum Wirkstoffgehalt, zu weiteren Inhaltsstoffen, zum Anwendungsgebiet und zur Dosierung enthalten. Die Ware ist als eine andere Arzneiware, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Filmtabletten Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Informationen um Filmtabletten mit dem Wirkstoff Simvastatin zur Senkung von erhöhten Cholesterinwerten. Die Tabletten sind verblistert in bedruckten Pappfaltschachteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Informationen zur Art der Anwendung, zur Dosierung und zu den Inhaltsstoffen liegen vor. Die Ware ist als Arzneiware zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Filmtabletten Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Informationen um Filmtabletten mit dem Wirkstoff Voriconazol (Antimykotikum). Die Tabletten sind verblistert in bedruckten Pappfaltschachteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten (50 mg bzw. 200 mg) und in verschiedenen Packungsgrößen erhältlich. Informationen zur Art der Anwendung, zur Dosierung und den Inhaltsstoffen liegen vor. Die Ware ist als Arzneiware zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Filmtabletten Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Filmtabletten mit dem Wirkstoff Capecitabin. Das Erzeugnis dient zur Behandlung von Darmkrebs und Brustkrebs. Die Tabletten sind in Blisterverpackungen in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel zusammen mit einer Gebrauchsinformation als Arzneiware für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zum Wirkstoffgehalt, zu weiteren Inhaltsstoffen, zum Anwendungsgebiet und zur Dosierung enthalten. Die Ware ist als eine andere Arzneiware, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Filmtabletten Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Filmtabletten mit dem Wirkstoff Bosentan. Das Erzeugnis dient zur Behandlung von pulmonaler arterieller Hypertonie. Die Tabletten sind in Blisterverpackungen in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel zusammen mit einer Gebrauchsinformation als Arzneiware für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zum Wirkstoffgehalt, zu weiteren Inhaltsstoffen, zum Anwendungsgebiet und zur Dosierung enthalten. Die Tabletten können in zwei unterschiedlichen Wirkstoffgehalten und in verschiedenen Packungsgrößen vorliegen. Die Ware ist als eine andere Arzneiware, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Filmtabletten Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Filmtabletten mit dem Wirkstoff Ibuprofen. Das Erzeugnis dient zur symptomatischen Behandlung von Schmerzen und Entzündungen. Die Tabletten sind in Blisterverpackungen in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel zusammen mit einer Gebrauchsinformation als Arzneiware für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zum Wirkstoffgehalt, zu weiteren Inhaltsstoffen, zum Anwendungsgebiet und zur Dosierung enthalten. Die Ware ist als eine andere Arzneiware, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Filmtabletten Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Informationen um Filmtabletten mit dem Wirkstoff Sumatriptan zur Behandlung von Migräneanfällen. Die Tabletten sind verblistert in bedruckten Pappfaltschachteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Informationen zur Art der Anwendung und zu den Inhaltsstoffen liegen vor. Die Ware ist mit verschiedenen Wirkstoffgehalten und Packungsgrößen erhältlich. Die Ware ist als Arzneiware zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Einordnung im Zolltarif
- 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- 3004Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 3004.90andere
- 3004.90.00.00Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3004.90.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 30. Im Gegensatz zu der vorhergehenden Position kann die Position 3004 ungemischte Erzeugnisse enthalten. Wegen der Auslegung dieses Begriffs siehe die Anmerkung 3 a) zu Kapitel 30 und die Erläuterungen zu Position 3004 des HS, vierter und fünfter Absatz. Die Begriffe „dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden)“ und „in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken“ sind in den Erläuterungen zu Position 3004 des HS, erster und zweiter Absatz, festgelegt. Hierher gehören auch Arzneiwaren in Kurpackungen, Klinikpackungen oder in Packungen für ähnliche Anstalten oder Vereinigungen. Diese Packungen, auf denen im Allgemeinen der Hinweis „Kurpackung“ oder „Klinikpackung“ angebracht ist, enthalten eine größere Stückzahl an Arzneiwaren. …
Zu Unterposition 3004 90: entfallen 1. Erzeugnis zur Verabreichung durch die Haut, verwendet bei Angina - Patienten zum Regulieren des Herzschlags. Das Erzeugnis besteht aus (a) einer durchsichtigen äußeren Schutzfolie aus Kunststoff, um ein Austreten des Wirkstoffes (Nitroglycerin) zu vermeiden; (b) einem kleinen Behälter, aus dem das Nitroglycerin durch Absorption durch die Haut in den Blutkreislauf abgegeben wird; (c) einer Kontrollmembran (durchlässig für den Wirkstoff), um eine kontinuierliche und kontrollierte Abgabe des Nitroglycerins, das in den Körper eintritt, zu gewährleisten; (d) einer für den Wirkstoff durchlässigen Klebeschicht, die ab dem Moment des Aufbringens den Beginn der Absorption ermöglicht; und (e) einer abziehbaren Schutzfolie, durch die das Erzeugnis geschlossen und unversehrt bleibt bis zum Zeitpunkt der Anwendung. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2061/89 der Kommission vom 7. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 196/5) (RV L 2061/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1966/2005 der Kommission vom 1. Dezember 2005 (ABl. EU Nr. L 316/5), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 5. Zubereitung in Form von Tabletten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit Angaben zu der zu verabreichenden Menge und Zusammensetzung, zur Verwendung gegen Vitamin-C-Mangelerscheinungen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernähr …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Arzneiware; Filmtabletten?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Arzneiware; Filmtabletten überwiegend in 3004.90.00.00 eingereiht: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Arzneiware; Filmtabletten?
Auf 3004.90.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Arzneiware; Filmtabletten?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 300490. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 22 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 91 Prozent davon wurden in 3004.90.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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