Einreihung

Zolltarifnummer für Arzneiware; Tabletten: 3004.90.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Arzneiware; Tabletten wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3004.90.00.00 eingereiht: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 43 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 3004.90.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Arzneiware; Tabletten aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
3004.90.00.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
43
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2548/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Arzneiware; Tabletten Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Tabletten mit dem Wirkstoff Allopurinol. Das Erzeugnis dient als Urikostatikum zur Behandlung von erhöhten Harnsäurespiegeln. Die Tabletten sind in Blisterverpackungen in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel, zusammen mit einer Gebrauchsinformation, als Arzneiware für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zum Wirkstoffgehalt, zu weiteren Inhaltsstoffen, zum Anwendungsgebiet und zur Dosierung enthalten. Die Ware ist als eine andere Arzneiware, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI4517/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-21

Arzneiware; Tabletten Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Angaben um Filmtabletten mit dem Wirkstoff Olanzapin. Die Tabletten sind verblistert in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel zusammen mit einer Gebrauchsinformation für den Einzelverkauf als Arzneiware aufgemacht. Auf der Verpackung und der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zur Zusammensetzung und dem Wirkstoffgehalt, zum Anwendungsgebiet (zur Behandlung von Schizophrenie) und zur Art der Anwendung enthalten. Es sind verschiedene Packungsgrößen mit unterschiedlichem Wirkstoffgehalt sowie auch Schmelztabletten erhältlich. Die Ware ist als Arzneiware zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI4976/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-14

Arzneiware; Tabletten Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Tabletten mit den beiden Wirkstoffen Olmesartanmedoxomil und Amlodipin bzw. einem dritten Wirkstoff Hydrochlorothiazid. Die Tabletten dienen zur Behandlung von Hypertonie (Bluthochdruck). Die Tabletten sind in Blisterverpackungen in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel, zusammen mit einer Gebrauchsinformation, als Arzneiware für den Einzelverkauf aufgemacht. Es gibt verschiedene Packungsgrößen. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zu den Wirkstoffen, zum Wirkstoffgehalt, zu weiteren Inhaltsstoffen, zum Anwendungsgebiet und zur Dosierung enthalten. Die Ware ist als eine andere Arzneiware, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI4744/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-07

Arzneiware; Tabletten Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Tabletten mit dem Wirkstoff Spironolacton. Das Erzeugnis dient als Diuretikum zur Behandlung von primärem Hyperaldosteronismus, Ödemen und/oder Aszites. Die Tabletten sind in Blisterverpackungen in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel, zusammen mit einer Gebrauchsinformation, als Arzneiware für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zum Wirkstoffgehalt, zu weiteren Inhaltsstoffen, zum Anwendungsgebiet und zur Dosierung enthalten. Die Ware ist als eine andere Arzneiware, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI38254/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-30

Arzneiware; Tabletten Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Tabletten mit dem Wirkstoff Hydrochlorothiazid. Das Erzeugnis dient u.a. zur Behandlung von arterieller Hypertonie. Die Tabletten sind in Blisterverpackungen in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel, zusammen mit einer Gebrauchsinformation, als Arzneiware für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zum Wirkstoffgehalt, zu weiteren Inhaltsstoffen, zum Anwendungsgebiet und zur Dosierung enthalten. Die Ware ist als eine andere Arzneiware, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI38324/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-30

Arzneiware; Tabletten Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Tabletten mit dem Wirkstoff Allopurinol. Das Erzeugnis dient als Urikostatikum zur Behandlung von erhöhten Harnsäurespiegeln. Die Tabletten sind in Blisterverpackungen in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel, zusammen mit einer Gebrauchsinformation, als Arzneiware für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zum Wirkstoffgehalt, zu weiteren Inhaltsstoffen, zum Anwendungsgebiet und zur Dosierung enthalten. Die Ware ist als eine andere Arzneiware, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI4649/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-14

Arzneiware; Tabletten Bei der Ware handelt es sich um weiße bis cremefarbene, runde Tabletten mit 8 mm Durchmesser und den Prägungen "R" bzw. "1", die in Blisterpackungen zu 28, 30, 60 oder 100 Stück zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in bedruckten Faltverpackungen in Aufmachung für den Einzelverkauf vertrieben werden. Die Tabletten enthalten den Wirkstoff Rasagilintartrat, der zur Behandlung der Parkinsonkrankheit eingesetzt wird, indem er den Dopaminspiegel erhöht und aufrechterhält. Die Gebrauchsanweisung enthält Informationen zur Zusammensetzung (siehe Feld 8), zur Art der Anwendung (1 mal täglich 1 Tablette mit oder ohne Nahrung) sowie Hinweise zu Vorsichtsmaßnahmen und Nebenwirkungen. Die Ware ist als Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI50740/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-29

Arzneiware; Tabletten Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Informationen um Tabletten mit dem Wirkstoff Paroxetin zur Behandlung von Depressionen und Angststörungen. Die Tabletten sind verblistert in bedruckten Pappfaltschachteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Informationen zur Art der Anwendung und zu den Inhaltsstoffen liegen vor. Die Ware ist mit verschiedenen Wirkstoffgehalten und Packungsgrößen erhältlich. Die Ware ist als Arzneiware zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Einordnung im Zolltarif

  1. 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  2. 3004Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  3. 3004.90andere
  4. 3004.90.00.00Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3004.90.00.00

HS-Code3004.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3004.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3004.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3004

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 30. Im Gegensatz zu der vorhergehenden Position kann die Position 3004 ungemischte Erzeugnisse enthalten. Wegen der Auslegung dieses Begriffs siehe die Anmerkung 3 a) zu Kapitel 30 und die Erläuterungen zu Position 3004 des HS, vierter und fünfter Absatz. Die Begriffe „dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden)“ und „in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken“ sind in den Erläuterungen zu Position 3004 des HS, erster und zweiter Absatz, festgelegt. Hierher gehören auch Arzneiwaren in Kurpackungen, Klinikpackungen oder in Packungen für ähnliche Anstalten oder Vereinigungen. Diese Packungen, auf denen im Allgemeinen der Hinweis „Kurpackung“ oder „Klinikpackung“ angebracht ist, enthalten eine größere Stückzahl an Arzneiwaren. …

Pos. 3004

Zu Unterposition 3004 90: entfallen 1. Erzeugnis zur Verabreichung durch die Haut, verwendet bei Angina - Patienten zum Regulieren des Herzschlags. Das Erzeugnis besteht aus (a) einer durchsichtigen äußeren Schutzfolie aus Kunststoff, um ein Austreten des Wirkstoffes (Nitroglycerin) zu vermeiden; (b) einem kleinen Behälter, aus dem das Nitroglycerin durch Absorption durch die Haut in den Blutkreislauf abgegeben wird; (c) einer Kontrollmembran (durchlässig für den Wirkstoff), um eine kontinuierliche und kontrollierte Abgabe des Nitroglycerins, das in den Körper eintritt, zu gewährleisten; (d) einer für den Wirkstoff durchlässigen Klebeschicht, die ab dem Moment des Aufbringens den Beginn der Absorption ermöglicht; und (e) einer abziehbaren Schutzfolie, durch die das Erzeugnis geschlossen und unversehrt bleibt bis zum Zeitpunkt der Anwendung. 2. …

Pos. 3004

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2061/89 der Kommission vom 7. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 196/5) (RV L 2061/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1966/2005 der Kommission vom 1. Dezember 2005 (ABl. EU Nr. L 316/5), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 5. Zubereitung in Form von Tabletten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit Angaben zu der zu verabreichenden Menge und Zusammensetzung, zur Verwendung gegen Vitamin-C-Mangelerscheinungen. …

Pos. 3004

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verord­nung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomen­klatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittel­präparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernähr …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Arzneiware; Tabletten?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Arzneiware; Tabletten überwiegend in 3004.90.00.00 eingereiht: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Arzneiware; Tabletten?

Auf 3004.90.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Arzneiware; Tabletten?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 300490. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 43 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 3004.90.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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