Einreihung

Zolltarifnummer für Ausrücklager: 8708.93.90

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Ausrücklager wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8708.93.90 eingereiht: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %.

Grundlage sind 13 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon führen auf 8708.93.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Ausrücklager aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8708.93.90
Drittlandszoll
4,5 %
vZTA-Grundlage
13
Übereinstimmung
92 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI48725/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Ausrücklager, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus Stahl, Kautschuk und Kunststoff bestehend, - - mit unterschiedlichen Abmessungen von 62 , 50 mm x 12 , 00 mm x 34 , 05 mm bis 184 , 00 mm x 164 , 00 mm x 90 , 50 mm, - - stellt sich als Verbindungsglied zwischen der rotierenden Kupplungsdruckplatte auf der Motorseite und dem feststehenden Ausrückmechanismus auf der Getriebeseite dar, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - dient der Kraftübertragung von der Ausrückgabel zur Kupplungsdruckplatte, - - bewirkt das Verbinden bzw. Trennen von Getriebe und Motor, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Ausrücklager), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage"

DEBTI54118/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-19

Ausrücklager, laut Antrag: - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, hohlzylinderartigen, zusammengesetzten Erzeugnisses, im Wesentlichen bestehend aus: - - einem inneren, hülsenartigen, mit u-förmigen Aussparungen versehenes Gehäuseelement aus Stahl, - - einem Druckkugellager im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Innenring aus unedlem Metall, - - - Kugeln, Kugelkäfig und Dichtungen sowie - - - einem Außenring aus unedlem Metall und - - einem äußeren, ringartigen Gehäuseelement aus Kunststoff, - mit einer Gesamthöhe von ca. 24,87 mm und einem Außendurchmesser von ca. 63,5 mm, - wird innerhalb der Kupplungsglocke an einem hydraulischen Zylinder befestigt, - stellt sich als Bestandteil einer hydraulischen Ausrückvorrichtung von Schaltkupplungen (lösbares Bindeglied zwischen Antriebsmotor und Wechselgetriebe) von Kraftfahrzeugen dar, - dient der Kraftübertragung auf die Zungen der Membranfeder der Reibungskupplung und somit der Übertragung bzw. der Unterbrechung des Kraftflusses, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. - stellt sich aufgrund seiner Beschaffenheit nicht als Kugellager der Position der 8482, sondern als erkennbares Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager für eine Schaltkupplung eines Kraftfahrzeuges dar (somit keine Ware der Position 8483). "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Ausrücklager), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage"

DEBTI53961/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-19

Ausrücklager, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, hohlzylinderartigen, zusammengesetzten Erzeugnisses, im Wesentlichen bestehend aus: - - einem Druckkugellager im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem mitlaufenden (an den Membranfederzungen anliegenden) Innenring (Druckring) aus unedlem Metall, - - - Kugeln, Kugelkäfig und Dichtungen sowie - - - einem feststehenden Außenring aus unedlem Metall und - - einem weiteren, getriebeseitig angeordneten, mit Zacken versehenen Befestigungsring aus unedlem Metall, - mit einer Gesamthöhe von ca. 28,5 mm und einem Außendurchmesser von ca. 93,5 mm, - wird innerhalb der Kupplungsglocke mittels des Zackenrings an einem hydraulischen Zylinder befestigt, - stellt sich als Bestandteil einer hydraulischen Ausrückvorrichtung von Schaltkupplungen (lösbares Bindeglied zwischen Antriebsmotor und Wechselgetriebe) von Kraftfahrzeugen dar, - dient der Kraftübertragung auf die Zungen der Membranfeder der Reibungskupplung und somit der Übertragung bzw. der Unterbrechung des Kraftflusses, - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. - stellt sich aufgrund seiner spezifischen Beschaffenheit (u. a. Druck- und Zackenring) nicht als Wälzlager der Position der 8482, sondern bereits als Schaltkupplungsteil mit eingebautem Wälzlager eines Kraftfahrzeuges dar. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Ausrücklager), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage"

DEBTI53929/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-15

Ausrücklager, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, hohlzylinderartigen, zusammengesetzte Erzeugnisses, im Wesentlichen bestehend aus: - - einem inneren, hülsenartigen Gehäuse aus Kunststoff (Innendurchmesser ca. 33,1 mm), - - einem Druckkugellager im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem mitlaufenden (an den Membranfederzungen anliegenden) Innenring aus unedlem Metall (maximaler Außendurchmesser ca. 68 mm), - - - Kugeln, Kugelkäfig und Dichtungen sowie - - - einem feststehenden Außenring aus unedlem Metall und - - einem beidseitig zu Haltelaschen ausgeformten Befestigungsflansch (mit einer maximalen Länge von ca. 90 mm) aus unedlem Metall, - mit einer Gesamthöhe von ca. 23,3 mm und einem Außendurchmesser von ca. 68 mm (ohne Haltelaschen), - wird innerhalb der Kupplungsglocke, an einem Hebel befestigt und durch die zentral am Schaltgetriebe befestigte Führungshülse (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zentral auf der Getriebeantriebswelle geführt, - stellt sich als Bestandteil einer mechanischen Ausrückvorrichtung von Schaltkupplungen (lösbares Bindeglied zwischen Antriebsmotor und Wechselgetriebe) von Kraftfahrzeugen dar, - dient der Kraftübertragung auf die Zungen der Membranfeder der Reibungskupplung und somit der Übertragung bzw. der Unterbrechung des Kraftflusses, - (lt. Antrag) nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt, - stellt sich aufgrund seiner Beschaffenheit nicht als Kugellager der Position der 8482, sondern als erkennbares Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager für eine Schaltkupplung eines Kraftfahrzeuges dar (somit keine Ware der Position 8483). "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Ausrücklager), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage"

DEBTI45011/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-18

Ausrücklager, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus Stahl, Kautschuk und Kunststoff bestehend, - - mit unterschiedlichen Abmessungen von 62,50 mm x 12,00 mm x 34,05 mm bis 184,00 mm x 164,00 mm x 90,50 mm, - - stellt sich als Verbindungsglied zwischen der rotierenden Kupplungsdruckplatte auf der Motorseite und dem feststehenden Ausrückmechanismus auf der Getriebeseite dar, - - nicht für die industrielle Montage bestimmt, - - dient der Kraftübertragung von der Ausrückgabel zur Kupplungsdruckplatte, - - bewirkt das Verbinden bzw. Trennen von Getriebe und Motor, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Ausrücklager), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage"

DEBTI7148/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-09

Ausrücklager, laut technischer Zeichnung: - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, hohlzylinderartigen, zusammengesetzten Erzeugnisses, im Wesentlichen bestehend aus: - - einem inneren, hülsenartigen, mit u-förmigen Aussparungen versehenes Gehäuse- element aus Stahl, - - einem Druckkugellager im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Innenring aus unedlem Metall, - - - Kugeln, Kugelkäfig und Dichtungen sowie - - - einem Außenring aus unedlem Metall und - - einem äußeren, ringartigen Gehäuseelement aus Kunststoff, - mit einer Gesamthöhe von ca. 24,87 mm und einem Außendurchmesser von ca. 63,5 mm, - wird innerhalb der Kupplungsglocke an einem hydraulischen Zylinder befestigt, - stellt sich als Bestandteil einer hydraulischen Ausrückvorrichtung von Schaltkupplungen (lösbares Bindeglied zwischen Antriebsmotor und Wechselgetriebe) von Kraftfahrzeugen dar, - dient der Kraftübertragung auf die Zungen der Membranfeder der Reibungskupplung und somit der Übertragung bzw. der Unterbrechung des Kraftflusses, - (lt. Antrag) nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. - stellt sich aufgrund seiner Beschaffenheit nicht als Kugellager der Position der 8482, sondern als erkennbares Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager für eine Schaltkupplung eines Kraftfahrzeuges dar (somit keine Ware der Position 8483). "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Ausrücklager), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage"

DEBTI7154/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-09

Ausrücklager, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, hohlzylinderartigen, zusammengesetzten Erzeugnisses, im Wesentlichen bestehend aus: - - einem inneren, hülsenartigen Gehäuse aus Kunststoff (Innendurchmesser ca. 33,1 mm), - - einem Druckkugellager im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem mitlaufenden (an den Membranfederzungen anliegenden) Innenring aus unedlem Metall (maximaler Außendurchmesser ca. 68 mm), - - - Kugeln, Kugelkäfig und Dichtungen sowie - - - einem feststehenden Außenring aus unedlem Metall und - - einem beidseitig zu Haltelaschen ausgeformten Befestigungsflansch (mit einer maximalen Länge von ca. 90 mm) aus unedlem Metall, - mit einer Gesamthöhe von ca. 23,3 mm und einem Außendurchmesser von ca. 68 mm (ohne Haltelaschen), - wird innerhalb der Kupplungsglocke, an einem Hebel befestigt und durch die zentral am Schaltgetriebe befestigte Führungshülse (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zentral auf der Getriebeantriebswelle geführt, - stellt sich als Bestandteil einer mechanischen Ausrückvorrichtung von Schaltkupplungen (lösbares Bindeglied zwischen Antriebsmotor und Wechselgetriebe) von Kraftfahrzeugen dar, - dient der Kraftübertragung auf die Zungen der Membranfeder der Reibungskupplung und somit der Übertragung bzw. der Unterbrechung des Kraftflusses, - (lt. Antrag) nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. - stellt sich aufgrund seiner Beschaffenheit nicht als Kugellager der Position der 8482, sondern als erkennbares Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager für eine Schaltkupplung eines Kraftfahrzeuges dar (somit keine Ware der Position 8483). "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Ausrücklager), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage"

DEBTI7103/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-09

Ausrücklager, Fotos siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, hohlzylinderartigen, zusammengesetzten Erzeugnisses, im Wesentlichen bestehend aus: - - einem Druckkugellager im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem mitlaufenden (an den Membranfederzungen anliegenden) Innenring (Druckring) aus unedlem Metall, - - - Kugeln, Kugelkäfig und Dichtungen sowie - - - einem feststehenden Außenring aus unedlem Metall und - - einem weiteren, getriebeseitig angeordneten, mit Zacken versehenen Befestigungsring aus unedlem Metall, - mit einer Gesamthöhe von ca. 28,5 mm und einem Außendurchmesser von ca. 93,5 mm, - wird innerhalb der Kupplungsglocke mittels des Zackenrings an einem hydraulischen Zylinder befestigt, - stellt sich als Bestandteil einer hydraulischen Ausrückvorrichtung von Schaltkupplungen (lösbares Bindeglied zwischen Antriebsmotor und Wechselgetriebe) von Kraftfahrzeugen dar, - dient der Kraftübertragung auf die Zungen der Membranfeder der Reibungskupplung und somit der Übertragung bzw. der Unterbrechung des Kraftflusses, - (lt. Antrag) nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. - stellt sich aufgrund seiner spezifischen Beschaffenheit (u. a. Druck- und Zackenring) nicht als Wälzlager der Position der 8482, sondern bereits als Schaltkupplungsteil mit eingebautem Wälzlager eines Kraftfahrzeuges dar. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis 8705 (Ausrücklager), Teil einer Schaltkupplung, nicht für die industrielle Montage"

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.93andere Teile und anderes Zubehör, Schaltkupplungen und Teile davon
  4. 8708.93.90Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.93.90

HS-Code8708.936 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.93.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 93: 1. Kupplungskabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich ist außer an den Enden, bei denen eines mit einem Schaft und das andere mit einem Anschlagbolzen versehen sind. Es ist auch auf Länge geschnitten und verbindet das Kupplungspedal eines Motorfahrzeugs mit der Kupplung. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 30/1 und 8708 99/2.

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Ausrücklager?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Ausrücklager überwiegend in 8708.93.90 eingereiht: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Ausrücklager?

Auf 8708.93.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Ausrücklager?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 870893. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 13 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon wurden in 8708.93.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.