Zolltarifnummer für Backmischung Für Tassenkuchen: 1901.20.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Backmischung Für Tassenkuchen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1901.20.00 eingereiht: Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Der Drittlandszollsatz beträgt 7.600 % + EA.
Grundlage sind 19 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 1901.20.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Backmischung Für Tassenkuchen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 1901.20.00
- Drittlandszoll
- 7.600 % + EA
- vZTA-Grundlage
- 19
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1901Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 1901.20Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905
- 1901.20.00Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1901.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7.600 % + EA | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1901 2000: Hierher gehört z. B. zubereiteter Teig, der in den Erläuterungen zu Pos. 1901 des HS, Teil II achter Absatz Ziffer 7 und 8 beschrieben ist. Nicht hierher gehören vollständig gebackene oder vorgebackene Backwaren; letztere erfordern vor dem Verzehr ein weiteres Backen (Pos. 1905). Nicht hierher gehören dünne, gebackene und getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke, auch zum Belegen bestimmter Backwaren bestimmt (Pos. 1905). (entfallen)
Zu Unterposition 1901 20: 1. Ungegarte Pizza, bestehend aus Pizzateig und Belag. Die Pizza, mit einem Nettogewicht von 580 g, ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Als Zutaten wurden Weizenmehl, Wasser, Käse, Käse auf Grundlage von Margarine, Champignons, Rindfleisch (4,7 GHT), Zwiebeln, Tomatenpüree, pflanzliches Öl (Olivenöl), Hefe, Salz, Zucker, Backtriebmittel, Malzextrakt, teilweise gehärtetes Pflanzenfett, modifizierte Stärke, Knoblauch und Gewürze eingesetzt. Vor dem Verzehr muss die Pizza 15 bis 20 Minuten (bei vorgeheiztem Backofen) oder 20 bis 25 Minuten (bei nicht vorgeheiztem Backofen) gebacken werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/7) (RV L 440/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9): 1. Tiefgefrorener fertiger Teig, hauptsächlich aus Weizenmehl, mit Zusatz von Margarine, Fett, Wasser, Hefe, Eiern, mit einer Füllung aus Marzipan, Zucker, Maisstärke, Wasser und Margarine. Die in bestimmte Form gebrachte Ware ist nach dem Auftauen backfertig. Unterposition 1901 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut des KN-Codes 1901 und 1901 20 00 (siehe auch die Erläuterungen zur KN, Codes 1901 20 00 und 1905). 2. …
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Backmischung Für Tassenkuchen?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Backmischung Für Tassenkuchen überwiegend in 1901.20.00 eingereiht: Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Backmischung Für Tassenkuchen?
Auf 1901.20.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 7.600 % + EA. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Backmischung Für Tassenkuchen?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 190120. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 19 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 1901.20.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.