Zolltarifnummer für Backmittel: 2106.90.98.49
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Backmittel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2106.90.98.49 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA.
Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 80 Prozent davon führen auf 2106.90.98.49.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Backmittel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 2106.90.98.49
- Drittlandszoll
- 9.000 % + EA
- vZTA-Grundlage
- 10
- Übereinstimmung
- 80 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Backmittel Antragsangaben: Becodur Dinkel; Artikelnummer 19622 Backmittel Mischung aus Dinkelkleber und Dinkelquellstärke, die in geringen Mengen zur Herstellung von Broten und Fleischersatzprodukten verwendet werden soll. Hellbraunes Pulver, abgepackt in 25 kg Papiersäcken. Ein Warenmuster lag nicht vor, eine Produktspezifikation mit zusätzlichen Angaben ist dem Antrag beigefügt. Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: weniger als 5 GHT *: abgeleitet aus den Angaben in der Produktspezifikation Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, Backmittel mit einem Gehalt an Stärke von 5 GHT oder mehr, kein Milchfett enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT; wegen des Zusatzes von Quellstärke der Position 3505 KN kein Weizenkleber der Position 1109 KN; auch keine Lebens- mittelzubereitung der Position 1901 KN, da Kleber kein Mehl im Sinne dieser Position ist
Backmittel Antragsangaben: Becodur Dinkel Bio; Artikelnummer 19606 Biologisches Backmittel Mischung aus Bio Dinkelkleber und Bio Dinkelquellstärke, die in geringen Mengen zur Herstellung von Bäckereierzeugnissen und Fleischersatzprodukten verwendet werden soll. Hellbraunes Pulver, abgepackt in 25 kg Papiersäcken. Ein Warenmuster lag nicht vor, eine Produktspezifikation mit zusätzlichen Angaben ist dem Antrag beigefügt. Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: weniger als 5 GHT *: abgeleitet aus den Angaben in der Produktspezifikation Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, Backmittel mit einem Gehalt an Stärke von 5 GHT oder mehr, kein Milchfett enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT; wegen des Zusatzes von Quellstärke der Position 3505 KN kein Weizenkleber der Position 1109 KN; auch keine Lebens- mittelzubereitung der Position 1901 KN, da Kleber kein Mehl im Sinne dieser Position ist
Backmittel Antragsangaben: Handelsname: Becodur DR Bio; Mischung aus Dinkelkleber, Dinkelmehl, Enzymen und Ascorbinsäure, die in geringen Mengen zur Herstellung von Backwaren verwendet werden soll, abgepackt in 25 kg Papiersäcken. Eine Produktspezifikation mit zusätzlichen Angaben ist dem Antrag beigefügt. Ein Warenmuster (nicht in Originalverpackung) wurde im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 14584/11-1 vorgelegt. Die Neuerteilung erfolgt aufgrund einer Änderung des TARIC-Codes bei gleichbleibender Zusammensetzung. Untersuchungsergebnis des Warenmusters zu vZTA DE14584/11-1: Hellbeiges, feines, mehlartiges Pulver, das schwach salzig, etwas malzig und nach Getreidemehl schmeckt. Stärke/Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett*** und Milchprotein***: nicht enthalten Kakao***: nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) Nr. 900/2008, VO (EU) Nr. 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 ***: gemäß Rezepturangaben Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, Backmittel mit einem Gehalt an Stärke von 5 GHT oder mehr, ohne Milchfett, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT; keine Lebensmittelzubereitung der Position 1901 KN, da Kleber (Gluten) kein Mehl im Sinne dieser Position ist
Backmittel Antragsangaben: Handelsname: Becodur GS Bio; Mischung aus Weizenkleber und Weizenquellstärke, die in geringen Mengen zur Herstellung von Broten und Fleischersatzprodukten verwendet werden soll, abgepackt in 25 kg Papiersäcken. Eine Produktspezifikation mit zusätzlichen Angaben ist dem Antrag beigefügt. Ein Warenmuster (nicht in Originalverpackung) wurde im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 6485/12-1 vorgelegt. Die Neuerteilung erfolgt aufgrund einer Änderung des TARIC-Codes bei gleichbleibender Zusammensetzung. Beschreibung des Warenmusters zu vZTA DE 6485/12-1: Hellbraunes, feines, mehlartiges, nahezu neutral schmeckendes Pulver Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: weniger als 5 GHT Milchfett* und Milchprotein*: nicht enthalten Kakao*: nicht enthalten *: abgeleitet aus den Rezepturangaben Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, Backmittel mit einem Gehalt an Stärke von 5 GHT oder mehr, ohne Milchfett, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT; wegen des Zusatzes von Quellstärke der Position 3505 KN kein Weizenkleber der Position 1109 KN; auch keine Lebensmittelzubereitung der Position 1901 KN, da Kleber kein Mehl im Sinne dieser Position ist
Backmittel Antragsangaben: Handelsname: Becodur BME; Mischung aus Weizenquellstärke, Weizenkleber, Enzymen (Amylasen, Xylanasen) und Ascorbinsäure, die in geringen Mengen zur Herstellung von Broten verwendet werden soll, abgepackt in 25 kg Papiersäcken. Eine Produktspezifikation mit zusätzlichen Angaben ist dem Antrag beigefügt. Ein Warenmuster (nicht in Originalverpackung) wurde im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 14583/11-1 vorgelegt. Die Neuerteilung erfolgt aufgrund einer Änderung des TARIC-Codes bei gleichbleibender Zusammensetzung. Untersuchungsergebnis des Warenmusters zu vZTA DE 14583/11-1: Hellbeiges, feines, mehlartiges Pulver, das schwach salzig, etwas malzig und nach Getreidemehl schmeckt. Stärke/Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett*** und Milchprotein***: nicht enthalten Kakao***: nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) Nr. 900/2008, VO (EU) Nr. 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 ***: gemäß Rezepturangaben Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, Backmittel mit einem Gehalt an Stärke von 5 GHT oder mehr, ohne Milchfett, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT; keine Lebensmittelzubereitung der Position 1901 KN, da Kleber kein Mehl im Sinne dieser Position ist
Backmittel Antragsangaben: Handelsname: Becodur GS EU-Bio; Mischung aus Weizenkleber und Weizenquellstärke, die in geringen Mengen zur Herstellung von Broten und Fleischersatzprodukten verwendet werden soll, abgepackt in 25 kg Papiersäcken. Eine Produktspezifikation mit zusätzlichen Angaben ist dem Antrag beigefügt. Ein Warenmuster liegt nicht vor. Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 0 weniger als 5 GHT Milchfett* und Milchprotein*: nicht enthalten Kakao*: nicht enthalten *: abgeleitet aus den Rezepturangaben Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, Backmittel mit einem Gehalt an Stärke von 5 GHT oder mehr, ohne Milchfett, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT; wegen des Zusatzes von Quellstärke der Position 3505 KN kein Weizenkleber der Position 1109 KN; auch keine Lebensmittelzubereitung der Position 1901 KN, da Kleber kein Mehl im Sinne dieser Position ist
Backmittel Antragsangaben: Handelsname: Becodur GSK; Mischung aus Weizenkleber und Weizenquellstärke, die in geringen Mengen zur Herstellung von Broten verwendet werden soll, abgepackt in 25 kg Papiersäcken. Eine Produktspezifikation mit zusätzlichen Angaben ist dem Antrag beigefügt. Ein Warenmuster (nicht in Originalverpackung) wurde im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 14582/11-1 vorgelegt. Die Neuerteilung erfolgt aufgrund einer Änderung des TARIC-Codes bei gleichbleibender Zusammensetzung. Untersuchungsergebnis des Warenmusters zu vZTA DE 14582/11-1: Hellbraunes, feines, mehlartiges, nahezu neutral schmeckendes Pulver Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett*** und Milchprotein***: nicht enthalten Kakao***: nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EU) Nr. 900/2008, VO (EU) Nr. 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) Nr. 900/2008 ***: abgeleitet aus den Rezepturangaben Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, Backmittel mit einem Gehalt an Stärke von 5 GHT oder mehr, ohne Milchfett, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT; wegen des Zusatzes von Quellstärke der Position 3505 KN kein Weizenkleber der Position 1109 KN; auch keine Lebensmittelzubereitung der Position 1901 KN, da Kleber kein Mehl im Sinne dieser Position ist
Backmittel Antragsangaben: Handelsname: Becodur GS Bio HT Backmittel: Mischung aus Weizenkleber und Weizenquellstärke, die in geringen Mengen zur Herstellung von Broten und Fleischersatzprodukten verwendet werden soll, abgepackt in 25 kg Säcken. Eine Produktspezifikation mit zusätzlichen Angaben ist dem Antrag beigefügt. Ein Warenmuster (nicht in Originalverpackung) wurde im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 6484/12-1 vorgelegt. Die Neuerteilung erfolgt aufgrund einer Änderung des TARIC-Codes bei gleichbleibender Zusammensetzung. Beschreibung des Warenmusters zu vZTA DE 6484/12-1: Hellbraunes, feines, mehlartiges, nahezu neutral schmeckendes Pulver. Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett* und Milchprotein*: nicht enthalten Kakao*: nicht enthalten *: abgeleitet aus den Rezepturangaben Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, Backmittel mit einem Gehalt an Stärke von 5 GHT oder mehr, ohne Milchfett, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT; wegen des Zusatzes von Quellstärke der Position 3505 KN kein Weizenkleber der Position 1109 KN; auch keine Lebensmittelzubereitung der Position 1901 KN, da Kleber kein Mehl im Sinne dieser Position ist
Einordnung im Zolltarif
- 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- 2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2106.90andere
- 2106.90.98andere, andere
- 2106.90.98.49Lebensmittelzubereitungen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2106.90.98.49
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9.000 % + EA | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Singapur | 0 % | Tariff preference |
| Alle Drittländer | 18 % | Non preferential tariff quota |
| Vereinigte Staaten | 0.000 % + EA | Non preferential tariff quota |
| Türkei | 0 % | Customs Union Quota |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| Türkei | - | Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2 | Decision 0142/96 | - |
| ERGA OMNES | - | Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2 | Information 6602/24 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):115.900 % ; A (01):115.900 % | Shandong Aocter Feed Additives Co., Ltd., Liaocheng City, Shandong Province, PRC Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2 | Regulation 2589/25 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):90.000 % ; A (01):115.900 % | Shandong FY Feed Technology Co., Ltd, Binzhou City, Shandong Province, PRC Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2 | Regulation 2589/25 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):90.000 % ; A (01):115.900 % | Shandong Yinfeng Biological Technology Co., Ltd. Zouping City, Shandong Province, PRC Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2 | Regulation 2589/25 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 % | Liaoning Biochem Co., Ltd Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2 | Regulation 2589/25 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 % | Be-Long (North) Corporation Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2 | Regulation 2589/25 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 % | Shandong Jujia Biotech Co., Ltd Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2 | Regulation 2589/25 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 % | Taian Havay Chemicals Co., Ltd Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2 | Regulation 2589/25 | - |
| China | 115,9 % | All other imports originating in the People’s Republic of China Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2 | Regulation 2589/25 | - |
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 2106 90 92 und 2106 90 98: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1 bis 5, 8 bis 11 und 13 bis 16 sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2106 10 20 und 2106 10 80, dritter Absatz.
Zu Unterposition 2106 90: 1. Lebensmittelzubereitung zum Verhüten oder Bekämpfen der Fettleibigkeit, enthaltend Kohlenhydrate, Guarmehl, Vitamine, Citronensäure und Farbstoff. 2. Getreidemehlzusatz, enthaltend Vitamin B1, Nicotinsäure, reduziertes Eisen und Weizenmehl, bestimmt als Zusatz in sehr geringer Menge (etwa 0,24 %) für Getreidemehle, um deren Vitamingehalt zu verbessern. 3. Backmittel aus Saccharose, Mono- und Diglyceriden und manchmal Magermilchpulver, bestimmt als Zusatz in unterschiedlichen Mengen (bis zu 15 bis 20 % des Fertigerzeugnisses) zu Mehl oder Teig beim Herstellen von Backwaren. 4. Zubereitungen, die nach Vermischen mit Milch als Getränke verwendet werden, in Form feiner Pulver, die hauptsächlich aus Zuckern, Fruchtpulver, Milchpulver, Calciumphosphat und Vitaminen bestehen. 5. Das Avis wurde gestrichen 6. …
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 280. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Mai 2026: 1. Backhilfsmittel, das nur Enzyme als aktive Inhaltsstoffe enthält: Warenbeschreibung: Pulverförmige Mischung für die Herstellung von Brot und Gebäck. Die Ware besteht aus Mehl (97,94 GHT), Rapsöl (0,50 GHT) und dem Enzym Amylase (1,56 GHT). Es handelt sich um ein Backhilfsmittel, das dem Mehl in einem Verhältnis von 0,65 bis 1,30 GHT beigemischt wird. Einreihung: Die Ware ist unter Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und aufgrund der Anmerkung 1 h) zu Kapitel 21 sowie des Wortlauts der KN-Codes 3507, 3507 90 und 3507 90 90 dem KN-Code 3507 90 90 als zubereitetes Enzym, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einzureihen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Backmittel?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Backmittel überwiegend in 2106.90.98.49 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Backmittel?
Auf 2106.90.98.49 liegt ein Drittlandszollsatz von 9.000 % + EA. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Backmittel?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 210690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 80 Prozent davon wurden in 2106.90.98.49 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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