Einreihung

Zolltarifnummer für Balaklavamütze: 6505.00.90.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Balaklavamütze wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6505.00.90.90 eingereiht: Hüte und andere Kopfbedeckungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 6505.00.90.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Balaklavamütze aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6505.00.90.90
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17556/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Kopfbedeckung (Sturmhaube), Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - durch Zusammennähen von Stücken von Spinnstofferzeugnissen (Gewirke) hergestellt, - - - im oberen Bereich einlagig, im unteren Bereich zweilagig gearbeitet, - - enganliegend; den Kopf mit Ausnahme des Augen- und Nasenbereichs, den Nacken, den Hals und teilweise die Brust bedeckend, - - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht, - - in den Größen S bis L, - - zur Verwendung als Wind- und Kälteschutz. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

DEBTI17555/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Kopfbedeckung (Sturmhaube), Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - durch Zusammennähen aus einem Stück eines Spinnstofferzeugnisses (Gewirke) hergestellt, - - enganliegend; den Kopf mit Ausnahme des Augenbereichs, den Nacken und den Hals bedeckend, - - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht, - - zur Verwendung als Wind- und Kälteschutz. "Kopfbedeckung, aus einem Stück von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

DEBTI17568/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Kopfbedeckung (Sturmhaube), Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - durch Zusammennähen von Stücken von Spinnstofferzeugnissen (Gewirke) hergestellt, - - enganliegend; den Kopf mit Ausnahme des Augenbereichs, den Nacken und den Hals bedeckend, - - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht, - - zur Verwendung als Wind- und Kälteschutz. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

DEBTI13273/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Kopfbedeckung (Sturmhaube), sog. Winter Balaclava, Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von Stücken eines Spinnstofferzeugnisses (laut Antrag Fleece aus 100 % Polyester) hergestellt, - enganliegend; den Kopf mit Ausnahme des Augen- und Nasenbereichs, den Nacken und den Hals bedeckend, - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht, - mit einem gummielastischen Tunnelzug mit Kordelstopper zum Verengen versehen, - mit den Abmessungen (flachliegend): ca. 32 cm (Breite) x 34 cm (Höhe), - zur Verwendung als Wind- und Kälteschutz. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

DEBTI40644/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-05

Kopfbedeckung (Sturmhaube), Foto siehe Anlage, - durch Zusammennähen von Stücken eines Spinnstofferzeugnisses (Gewirke) hergestellt, - enganliegend; den Kopf mit Ausnahme des Augen- und Nasenbereichs, den Nacken und den Hals bedeckend, - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht, - zur Verwendung als Wind- und Kälteschutz, - in unterschiedlichen Farben. "Kopfbedeckung, aus mehreren Stücken von Spinnstofferzeugnissen hergestellt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 und 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

Einordnung im Zolltarif

  1. 65KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
  2. 6505Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
  3. 6505.00Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
  4. 6505.00.90andere, andere
  5. 6505.00.90.90Hüte und andere Kopfbedeckungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6505.00.90.90

HS-Code6505.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6505.00.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6505.00.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6505

Zu Unterposition 6505 00 30 bis 6505 00 90: Hierher gehören vor allem Waren aus Wollfilz, auch mit Zusätzen anderer Fasern (z. B. Chemiefasern); es ist jedoch zu beachten, dass Waren aus Woll-Haarfilz zu Unterposition 6505 00 10 gehören. Als Wollfilz gilt Filz aus Wolle oder aus solchen Tierhaaren, die eine gewisse Ähnlichkeit mit der Wolle aufweisen (Vikunja-, Kamel-, Kalb-, Kuhhaare usw.). (entfallen) bis

Pos. 6505

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 401/2012 der Kommission vom 7. Mai 2012 (ABl. EU Nr. L 124, Seite 15) (RV L401/12) Eine konisch geformte Ware (etwa 40 cm hoch) bestehend aus zwei zusammengenähten dreieckigen roten Vliesstoffteilen mit einem weißen Besatz am unteren Rand und einer weißen Bommel an der Spitze. (Kopfbedeckung) (siehe Abbildung Nr. 658) Unterposition 6505 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6505 und 6505 00 90. …

Pos. 6505

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Kopfbedeckungen mit integrierten Bluetooth-Kopfhörern Diese Kopfbedeckungen schützen vor Kälte, gleichzeitig kann man aufgrund des integrierten Bluetooth-Kopfhörers aber auch Musik hören, Anrufe annehmen und beenden. Einreihung: Kopfbedeckungen mit integrierten Bluetooth-Kopfhörern sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 in den KN-Code 6505 00 90 als andere gewirkte oder gestrickte Hüte und andere Kopfbedeckungen einzureihen. …

Kapitel 65

1. Zu Kapitel 65 gehören nicht: a) gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309 (RV E6501A00); b) Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812) (RV E6501B00); c) Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95) (RV E6501C00). 2. Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502 (RV E6502000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Balaklavamütze?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Balaklavamütze überwiegend in 6505.00.90.90 eingereiht: Hüte und andere Kopfbedeckungen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Balaklavamütze?

Auf 6505.00.90.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Balaklavamütze?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 650500. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 6505.00.90.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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