Zolltarifnummer für Bambus (kein): 4421.99.99.99
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Bambus (kein) wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4421.99.99.99 eingereiht: Andere Waren aus Holz, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 4421.99.99.99.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Bambus (kein) aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 4421.99.99.99
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Katzenhaus "Madeira" (Abbildung siehe Anlage), - trapezförmiges, zweistöckiges Haus aus Holz (augenscheinlich kein Bambus, keine Faserplatte) auf vier Standfüßen mit Plastikkappen, mit Bitumendachpappe belegtem Dach, auf der Vorderseite mit drei Einstiegsöffnungen in Form von stilisierten Katzenköpfen und einem Zierbalkon versehen, auf der Rückseite mit verschließbarer Tür, noch nicht zusammengesetzt, - zur Verwendung als Schutzhütte für Katzen im Außenbereich, - mit Beipack (Montagematerial und Aufbauanleitung) für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird durch das Katzenhaus bestimmt; der Charakter der zusammengesetzten Ware Katzenhaus wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Kunststoff und Bitumendachpappe, noch nicht zusammengesetzt und in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Hängebrücke für Vögel (Abbildung siehe Anlage) - aus massiven, farbig lackierten Holzstücken und Holzperlen (Kiefernholz lt. Antrag), mittels Metallkette und einer Aufhängevorrichtung in Form von karabinerähnlichen Haken aus unedlem Metall (lt. Antrag) zu einer Art Hängebrücke zusammengefügt, - dient als Beschäftigungs- und Kletterspielzeug für Vögel und wird in einen Käfig bzw. in eine Voliere gehängt. Das Holz bestimmt hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall)"
Papageienfreisitz (Abbildung siehe Anlage) - aus mehreren zu einer verzweigten Sitzstange zusammengefügten massiven Javaholzstücken (lt. Antrag), mit Ösen aus unedlem Metall (Eisen lt. Antrag) zur Befestigung von Spielzeug oder Snacks, auf einer rechteckigen Grundplatte aus Faserplatte (MDF lt. Antrag) mit Seitenteilen aus massivem Kiefernholz (lt. Antrag), - dient als Sitz- und Ruheplatz für Papageien und andere Vogelarten. Das Javaholz bestimmt hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Wertes den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Massivholz -charakterbestimmend-, Faserplatte und unedlem Metall); Papageienfreisitz"
Kletterseilwand (Abbildung siehe Anlage) - aus zwei massiven, runden Holzstücken mit anhaftender Rinde (Aspenholz lt. Antrag), mittels netzartig verknoteten Seilen aus Spinnstoff (Jute lt. Antrag) und einer Aufhängevorrichtung in Form von karabinerähnlichen Haken aus unedlem Metall (Eisen lt. Antrag) zu einer Art Seilwand zusammengefügt, - zum Einhängen z.B. in Vogelkäfigen als Kletterspielzeug (keine Ware der Position 9503). Das Holz bestimmt aufgrund des Wertes und des Umfanges den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett oder -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Spinnstoff und unedlem Metall); Vogelspielzeug"
Hängebrücke natur (Abbildung siehe Anlage) - aus massiven Holzstücken (Kiefernholz lt. Antrag), teilweise mit Rinde, mittels zwei Ketten mit einer Aufhängevorrichtung in Form von karabinerähnlichen Haken aus unedlem Metall (lt. Antrag) zu einer Art Hängebrücke zusammengefügt, - dient als Beschäftigungs- und Kletterspielzeug für Vögel und wird in einen Käfig bzw. in eine Voliere gehängt. Das Holz bestimmt hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend und unedlem Metall)"
Hängebrücke bunt (Abbildung siehe Anlage) - aus massiven, teilweise farbig lackierten Holzstücken und Holzperlen (Kiefernholz lt. Antrag), mittels Spinnstoffschnur und einer Aufhängevorrichtung in Form von karabinerähnlichen Haken aus unedlem Metall (lt. Antrag) zu einer Art Hängebrücke zusammengefügt, - dient als Beschäftigungs- und Kletterspielzeug für Vögel und wird in einen Käfig bzw. in eine Voliere gehängt. Das Holz bestimmt hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend, Spinnstoff und unedlem Metall)"
Doppelstöckiges Nagerhaus, (Abbildung siehe Anlage) - doppelstöckiges Haus aus Massivholz, teilweise mit anhaftender Rinde (kein Bambus, keine Faserplatten lt. Antragsteller und Abbildung), mit Tür- und Fensteraussparungen sowie einer Rampe zum Obergeschoss, in den Abmessungen (LxBxH) ca. 30 x 20 x 30 cm, - zur Verwendung als Spiel- und Schlafhaus für Kleintiere (z.B. Ratten, kleine Meerschweinchen, Degus). "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus oder Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück, sog. doppelstöckiges Nagerhaus"
Einordnung im Zolltarif
- 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- 4421Andere Waren aus Holz
- 4421.99andere, andere
- 4421.99.99andere
- 4421.99.99.99Andere Waren aus Holz, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4421.99.99.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4421 99 99: Hierher gehören z. B.: 1. Zusammensetzungen von Brettern, die Teile von Verpackungskisten aus Holz darstellen (z. B. Deckel); 2. Holzgestelle, auch zerlegt, sofern sie nicht den Charakter von Möbeln haben; 3. Umzäunungen für Gärten usw., die aus über Kreuz genageltem und dann ineinandergeschobenem Lattenwerk bestehen (Harmonikasystem); 4. angespitzte Rouladestäbchen, Fleischstäbchen, Rollmopsstäbchen und dergleichen. (entfallen)
Zu Unterposition 4421 99: 1. Kleine Pflöcke, Würfel, Parallelepipede und ähnliche kleine Holzkörper aus Buche oder Birke, zum Trommelpolieren von Gegenständen aus Kunststoff. 2. Rechteckige Holztafeln aus Pinie (ungefähr 122 cm x 244 cm x 1,8 cm), geschliffen, hergestellt durch Verleimen einer Anzahl von Holzstäben Kante-an-Kante, wobei jeder Holzstab eine ungefähre Breite von 3,8 cm hat. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Spitz zulaufende Holzpfähle, die in Längsrichtung gesägt werden, um ein quadratisches oder rechteckiges horizontales Profil zu erhalten, und die dazu bestimmt sind, zu verschiedenen Zwecken in den Boden gerammt zu werden (z. B. um Zäune zu bilden, Pflanzen zu stützen, Tiere anzubinden, Grenzen zu markieren usw.). Sie haben eine Länge von 1 bis 2 m und einen Querschnitt von 22 x 22 mm bis 25 x 25 mm. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1655/2005 der Kommission vom 10. Oktober 2005 (ABl. EU L 266 vom 11. Oktober 2005) (RV L 1655/2005) 1. Nicht zusammengebaute Ware in Form eines in der Größe reduzierten Gewächshauses, ein so genanntes „Minigewächshaus“, mit den ungefähren Abmessungen 50 cm (Länge), 24 cm (Breite), 25 cm (Höhe). Der Rahmen ist aus Holz gefertigt, den Boden bildet ein Metallgitter und die Einfassung besteht aus Plastik. Wenn das Minigewächshaus zusammengebaut ist, lässt sich der obere Teil öffnen. Unterposition 4421 9098 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2a), 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 4421, 4421 90 und 4421 9098. Die Konstruktion (Holzrahmen) verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (43. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. Oktober 2010): Beschreibung: Eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus Holzkugeln, aufgezogen auf synthetische Chemiefasern, die an einer Randeinfassung aus textilem Material mit einer Breite von ungefähr 9 cm angebracht sind. Sie ist dazu bestimmt, auf einem Sitz platziert zu werden und besteht aus einem Sitzelement und einem Rückenelement, die durch Bänder zusammengehalten werden. Die Gesamtmaße betragen ungefähr 90 cm x 43 cm. Das Erzeugnis ist auf der Rückseite mit Gewirke aus synthetischen Chemiefasern verstärkt und wird mit einem elastischen Band an der Rücklehne des Sitzes befestigt. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Bambus (kein)?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Bambus (kein) überwiegend in 4421.99.99.99 eingereiht: Andere Waren aus Holz, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Bambus (kein)?
Auf 4421.99.99.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Bambus (kein)?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 442199. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 4421.99.99.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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