Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4421.99.99.99.0: Andere Waren aus Holz, andere :, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4421.99.99.99.0 steht für Andere Waren aus Holz, andere :, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4421.99.99.99.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4421.99.99.99.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  2. 4421Andere Waren aus Holz
  3. 4421.99andere, andere
  4. 4421.99.99andere
  5. 4421.99.99.99andere
  6. 4421.99.99.99.0Andere Waren aus Holz, andere :, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4421.99.99.99.0

HS-Code4421.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4421.99.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4421.99.99.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4421.99.99.99.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17788/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-21

Holz Zahnstocher (beispielhafte Abbildung siehe Anlage), - gerundete, einseitig bzw. beidseitig angespitzte Birkenholzstäbchen mit einer Länge von 3 , 0 - 8 , 0 cm und einem Durchmesser von 1 , 9 mm - 2 , 0 mm, - 100 - 10.000 Stück gemeinsam in einer Verkaufsverpackung verpackt (z.T. nochmals einzeln in Papier oder Folie), - zur Verwendung bei der Zahnreinigung. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Waren aus Holz, keine Kleider- bügel, keine Särge, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, keine Bügelbretter und -tische, keine Stammstücke - Zahnstocher"

DEBTI8556/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Schnullerkette Van (Abbildung siehe Anlage) - aus acht bunten Kugeln und einem Holzelement in Vanform aus massivem Holz (kein Bambus, keine Faserplatte lt. Antragsteller), aufgezogen auf einer Spinnstoffkordel, an einem Ende mit regulierbarer Aufhängeschlaufe mit Kunststoffgehäuse und am anderen Ende mit an einem Holzelement befestigter Klemm- vorrichtung aus unedlem Metall, insgesamt ca. 23 , 5 cm lang (mit Aufhängeschlaufe), - in einem Karton mit Sichtfenster aufgemacht, - zum Anhängen eines Schnullers (nicht Gegenstand der vZTA- Entscheidung) und zur Befestigung mittels Klemmvorrichtung an z.B. der Kleidung eines Kleinkindes. Das Holz bestimmt hinsichtlich des Umfanges und der Menge den Charakter der Ware. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, unedlem Metall und Spinnstoff); Schnullerkette"

DEBTI11706/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Holz-Spieße (Abbildung siehe Anlage), - naturfarbene, einseitig angespitzte Stäbchen aus Birkenholz (lt. Antragsteller) mit einer Länge bis zur Spitze von ca. 110 mm - 400 mm sowie einem Durchmesser von ca. 3 - 5 mm, - zu 25 - 1000 Stück in einem Beutel bzw. 1000 Stück in einem Schaukarton verpackt, - zur Verwendung als z.B. Fleischspieße (auch maschinelle Verarbeitung). "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Waren aus Holz, weder Kleiderbügel noch Särge, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, keine Bügelbretter und -tische, keine Stammstücke - Holz-Spieße"

DEBTI2659/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Rindenmatte (Abbildung siehe Anlage) - bestehend aus mattenartig, flächig parallel aneinandergefügten und durch Metall- draht verbundenen, ca. 35 mm breiten Lamellen aus sog. Rindenholz (Holz der chinesischen Spießtanne lt. Antrag, mit anhaftender Rinde), in unterschiedlichen Abmessungen (H x L: 90 x 300 cm, 150 x 300 cm, 180 x 300 cm), - zur Verwendung als Sichtschutzmatte am Balkon oder im Garten bestimmt. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs sowie der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleider- bügel, kein Sarg, nicht aus Bambus oder Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall) - Rindenmatte"

DEBTI4846/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-13

Dübel (Abbildungen siehe Anlage) - zylinderförmig auf gleichmäßigen Querschnitt gerundet, an den Enden gefast, an den Längsseiten geriffelt (profiliert) und auf bestimmte Länge geschnitten (lt. Antragsangaben Länge 35 mm Durchmesser 8 mm, nach Warenmuster Länge 25 mm Durchmessern von 7 mm), aus Buchen-, Birken- oder Gummibaumholz (lt. Antragsteller), - zum Verbinden von z.B. Möbelteilen. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett oder -tisch, kein Stammstück"

DEBTI45559/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

Pflanztopf Holz Acacia (Abbildung siehe Anlage), - aus einem oben und unten offenen, quaderförmigen Holzgestell (Abmessungen: 32 , 5 x 32 , 5 x 32cm) aus massiven Brettern aus geöltem Akazienholz (lt. Antrag), mit einem Einsatz aus Kunststoff, - zur Verwendung als Pflanzkasten im Außenbereich. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und des Wertes durch das Holz bestimmt. "Andere als von den Positionen 4401 bis 4420 erfasste Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und Kunststoff); Pflanztopf"

DEBTI38085/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-08

"Tusker Aluminum Bottom Front Wood" (Abbildung siehe Anlage), - Bodenelement für ein Schlauchboot, aus einer spezifisch in Form geschnittenen, annähernd trapezförmigen Sperrholzplatte (lt. Antragsteller) mit kreisrunder Lochung, Oberflächen und Kanten vollständig beschichtet, an einer Schmalseite mit einer angeschraubten Aluminiumleiste (als Befestigungsmöglichkeit an weiteren Plattensegmenten) ausgestattet, - dient nach Einbau als Stabilisierung und Auskleidung im Bodenbereich von Schlauchbooten. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfanges durch das Holz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, weder Kleiderbügel noch Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und Aluminium)"

DEBTI37236/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

Weide-Jute Rankgitter (Abbildung siehe Anlage) - Rankgitter aus waagrecht angeordneten, durch Jutekordeln netzartig zusammengeknoteten (kein Flechtverfahren) Streben aus Weide (laut Antrag), - mit einer Befestigungsschlaufe aus Jute, - in zwei unterschiedlichen Größen (150 x 90 cm, 180 x 90 cm), - zur Verwendung als Rankhilfe für Pflanzen (z.B. für Rosen, Kletterpflanzen, Weinreben) im Innen- oder Außenbereich. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, kein Kleiderbügel, kein Sarg, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und Spinnstoff; Weide-Jute Rankgitter"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4421

Zu Unterpositionen 4421 99 99: Hierher gehören z. B.: 1. Zusammensetzungen von Brettern, die Teile von Verpackungskisten aus Holz darstellen (z. B. Deckel); 2. Holzgestelle, auch zerlegt, sofern sie nicht den Charakter von Möbeln haben; 3. Umzäunungen für Gärten usw., die aus über Kreuz genageltem und dann ineinandergeschobenem Lattenwerk bestehen (Harmonikasystem); 4. angespitzte Rouladestäbchen, Fleischstäbchen, Rollmopsstäbchen und dergleichen. (entfallen)

Pos. 4421

Zu Unterposition 4421 99: 1. Kleine Pflöcke, Würfel, Parallelepipede und ähnliche kleine Holzkörper aus Buche oder Birke, zum Trommelpolieren von Gegenständen aus Kunststoff. 2. Rechteckige Holztafeln aus Pinie (ungefähr 122 cm x 244 cm x 1,8 cm), geschliffen, hergestellt durch Verleimen einer Anzahl von Holzstäben Kante-an-Kante, wobei jeder Holzstab eine ungefähre Breite von 3,8 cm hat. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Spitz zulaufende Holzpfähle, die in Längsrichtung gesägt werden, um ein quadratisches oder rechteckiges horizontales Profil zu erhalten, und die dazu bestimmt sind, zu verschiedenen Zwecken in den Boden gerammt zu werden (z. B. um Zäune zu bilden, Pflanzen zu stützen, Tiere anzubinden, Grenzen zu markieren usw.). Sie haben eine Länge von 1 bis 2 m und einen Querschnitt von 22 x 22 mm bis 25 x 25 mm. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 4421

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1655/2005 der Kommission vom 10. Oktober 2005 (ABl. EU L 266 vom 11. Oktober 2005) (RV L 1655/2005) 1. Nicht zusammengebaute Ware in Form eines in der Größe reduzierten Gewächshauses, ein so genanntes „Minigewächshaus“, mit den ungefähren Abmessungen 50 cm (Länge), 24 cm (Breite), 25 cm (Höhe). Der Rahmen ist aus Holz gefertigt, den Boden bildet ein Metallgitter und die Einfassung besteht aus Plastik. Wenn das Minigewächshaus zusammengebaut ist, lässt sich der obere Teil öffnen. Unterposition 4421 9098 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2a), 3b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 4421, 4421 90 und 4421 9098. Die Konstruktion (Holzrahmen) verleiht dem Erzeugnis den wesentlichen Charakter. …

Pos. 4421

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Textil (43. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. Oktober 2010): Beschreibung: Eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus Holzkugeln, aufgezogen auf synthetische Chemiefasern, die an einer Randeinfassung aus textilem Material mit einer Breite von ungefähr 9 cm angebracht sind. Sie ist dazu bestimmt, auf einem Sitz platziert zu werden und besteht aus einem Sitzelement und einem Rückenelement, die durch Bänder zusammengehalten werden. Die Gesamtmaße betragen ungefähr 90 cm x 43 cm. Das Erzeugnis ist auf der Rückseite mit Gewirke aus synthetischen Chemiefasern verstärkt und wird mit einem elastischen Band an der Rücklehne des Sitzes befestigt. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4421.99.99.99.0?

Die Zolltarifnummer 4421.99.99.99.0 umfasst Andere Waren aus Holz, andere :, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4421.99.99.99.0?

Der Drittlandszollsatz für 4421.99.99.99.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4421.99.99.99.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 442199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4421.99.99.99.0?

4421.99.99.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4421.99.99.99.0 im Zolltarif eingeordnet?

4421.99.99.99.0 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4421 Andere Waren aus Holz > 442199 andere, andere > 44219999 andere > 4421999999 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4421.99.99.99.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4421.99.99.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI17788/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4421.99.99.99.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 4421.99.99.99.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4421.99.99.99.0?

Warennummer 4421.99.99.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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