Zolltarifnummer für Bearbeiteter Werkstein: 6802.93.10.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Bearbeiteter Werkstein wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6802.93.10.00 eingereiht: Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 12 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon führen auf 6802.93.10.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Bearbeiteter Werkstein aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6802.93.10.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 12
- Übereinstimmung
- 92 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bearbeiteter Werkstein, - Platten aus Granit (Naturstein Granit, lt. Antragsangaben), - mit Abmessungen von ca. 60 x 30 x 2,2 cm, - Oberfläche geflammt und Ränder geschnitten, - ohne Bildhauerarbeit, - mit einem Eigengewicht von mehr als 10 kg.
Bearbeiteter Werkstein, - Fliesen aus Granit, Ladozskoe (lt. Antragsangaben), - mit Abmessungen von ca. 100 x 100 x 1 (bis 3) cm, - geschliffen und poliert, - ohne Bildhauerarbeit, - mit einem Eigengewicht von mehr als 10 kg.
Bearbeiteter Werkstein, - Fliesen aus Granit, Gabbro (lt. Antragsangaben), - mit Abmessungen von ca. 100 x 100 x 1 (bis 3) cm, - geschliffen und poliert, - ohne Bildhauerarbeit, - mit einem Eigengewicht von mehr als 10 kg.
Bearbeiteter Werkstein, - Fliesen aus Granit, Masurovskoe (lt. Antragsangaben), - mit Abmessungen von ca. 100 x 100 x 1 (bis 3) cm, - geschliffen und poliert, - ohne Bildhauerarbeit, - mit einem Eigengewicht von mehr als 10 kg.
Bearbeiteter Werkstein, - Fliesen aus Granit, Kashina-Gora (lt. Antragsangaben), - mit Abmessungen von ca. 100 x 100 x 1 (bis 3) cm, - geschliffen und poliert, - ohne Bildhauerarbeit, - mit einem Eigengewicht von mehr als 10 kg.
Bearbeiteter Werkstein, - Fliesen aus Granit, Vozrozdenie (lt. Antragsangaben), - mit Abmessungen von ca. 100 x 100 x 1 (bis 3) cm, - geschliffen und poliert, - ohne Bildhauerarbeit, - mit einem Eigengewicht von mehr als 10 kg.
Bearbeiteter Werkstein, - Fliesen aus Granit, Amfibolit (lt. Antragsangaben), - mit Abmessungen von ca. 100 x 100 x 1 (bis 3) cm, - geschliffen und poliert, - ohne Bildhauerarbeit, - mit einem Eigengewicht von mehr als 10 kg.
Bearbeiteter Werkstein, - Fliesen aus Granit, Irinovskoe (lt. Antragsangaben), - mit Abmessungen von ca. 100 x 100 x 1 (bis 3) cm, - geschliffen und poliert, - ohne Bildhauerarbeit, - mit einem Eigengewicht von mehr als 10 kg.
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6802Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
- 6802.93andere, Granit
- 6802.93.10poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr
- 6802.93.10.00Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6802.93.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6802 9310: Hierher gehören neben den Waren, deren Oberfläche vollständig oder teilweise poliert ist, insbesondere: 1. Waren, deren Oberfläche ganz oder teilweise gehobelt, gesandelt oder fein oder grob geschliffen ist; 2. verzierte Waren. Das sind Waren mit Flach-Motiven oder Flach-Ornamenten, die durch Färben, Lackieren oder auf anderer Weise erzielt worden sind, z. B. durch Anbringen von Musterungen auf einer polierten Fläche durch Bearbeiten mit dem Stockhammer; 3. inkrustierte Waren, mit Mosaik versehene Waren, Waren mit Metallverzierungen oder mit einfachen gemeißelten Inschriften; 4. Waren, die Profile oder Kannelierungen, d. h. geradlinige Verzierungen, wie z. B. Zierlinien, Plinte, Schrägkanten, Hohlleisten, Kehlleisten aufweisen; 5. abgedrehte Waren wie Säulenschäfte, Baluster und dergleichen.
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Bearbeiteter Werkstein?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Bearbeiteter Werkstein überwiegend in 6802.93.10.00 eingereiht: Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Bearbeiteter Werkstein?
Auf 6802.93.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Bearbeiteter Werkstein?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 680293. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 12 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon wurden in 6802.93.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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