Zolltarifnummer für Beifahrerairbag: 8708.95.99.40
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Beifahrerairbag wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8708.95.99.40 eingereiht: Aufblasbare genähte Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe -in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert, mit speziellen Fixierungsnähten, durch Stoffbezug oder Kunststoffklammern fixiert, oder -flache Sicherheits-Luftsäcke mit oder ohne thermische Fixierung. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %.
Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8708.95.99.40.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Beifahrerairbag aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8708.95.99.40
- Drittlandszoll
- 3,5 %
- vZTA-Grundlage
- 8
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - mit einer Länge von ca. 640 mm und einer maximalen Breite von ca. 570 mm, - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach, - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"
Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - mit einer Länge von ca. 550 mm und einer maximalen Breite von ca. 350 mm, - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach, - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"
Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - mit einer Länge von ca. 620 mm und einer maximalen Breite von ca. 270 mm, - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach, - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"
Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch geformten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach (ungefaltet), - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - mit einer Länge von ca. 500 mm und einer maximalen Breite von ca. 650 mm, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamidgewebe, flach, ohne thermische Fixierung"
Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Teile-Nummer: 3114283-AE, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - mit einer Länge von ca. 550 mm und einer maximalen Breite von ca. 350 mm, - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach, - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"
Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Teile-Nummer: 3115603-AA, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - mit einer Länge von ca. 620 mm und einer maximalen Breite von ca. 270 mm, - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach, - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"
Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Teile-Nummer: 3106886-AC, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach, - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - mit einer Länge von ca. 640 mm und einer maximalen Breite von ca. 570 mm, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"
Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch geformten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach (ungefaltet), - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - mit einer Länge von ca. 500 mm und einer maximalen Breite von ca. 650 mm, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamidgewebe, flach, ohne thermische Fixierung"
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.95andere Teile und anderes Zubehör, aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon
- 8708.95.99andere, andere
- 8708.95.99.40Aufblasbare genähte Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe -in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert, mit speziellen Fixierungsnähten, durch Stoffbezug oder Kunststoffklammern fixiert, oder -flache Sicherheits-Luftsäcke mit oder ohne thermische Fixierung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.95.99.40
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Beifahrerairbag?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Beifahrerairbag überwiegend in 8708.95.99.40 eingereiht: Aufblasbare genähte Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe -in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert, mit speziellen Fixierungsnähten, durch Stoffbezug oder Kunststoffklammern fixiert, oder -flache Sicherheits-Luftsäcke mit oder ohne thermische Fixierung. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Beifahrerairbag?
Auf 8708.95.99.40 liegt ein Drittlandszollsatz von 3,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Beifahrerairbag?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 870895. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8708.95.99.40 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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