Einreihung

Zolltarifnummer für Benzin-Aufsitzrasenmäher: 8433.11.51

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Benzin-Aufsitzrasenmäher wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8433.11.51 eingereiht: Rasenmäher, mit Sitz. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8433.11.51.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Benzin-Aufsitzrasenmäher aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8433.11.51
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI21982/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-31

Benzin-Aufsitzrasenmäher - aus einem vierrädrigen Fahrgestell mit Fahrersitz, Benzinmotor, Mähdeck mit horizontalem Schneidwerk und Grasfangbox sowie pedalgesteuertem Hydrostatikgetriebe (Abbildung siehe Anlage), - zum Mähen von Rasenflächen. "Rasenmäher, mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk, nicht mit Elektromotor, selbstfahrend - sog. Aufsitzrasenmäher"

DEBTI17264/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-05

Benzin-Aufsitzrasenmäher - aus einem vierrädrigen Fahrgestell mit Fahrersitz, Benzinmotor, Mähdeck mit horizontalem Schneidwerk und pedalgesteuertem Hydrostatikgetriebe (Abbildung siehe Anlage), - zum Mähen von Rasenflächen. "Rasenmäher, mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk, nicht mit Elektromotor, selbstfahrend, mit Sitz - sog. Aufsitzrasenmäher"

DEBTI17265/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-05

Benzin-Aufsitzrasenmäher - aus einem vierrädrigen Fahrgestell mit Fahrersitz, Benzinmotor, Mähdeck mit horizontalem Schneidwerk und pedalgesteuertem Hydrostatikgetriebe (Abbildung siehe Anlage), - zum Mähen von Rasenflächen. "Rasenmäher, mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk, nicht mit Elektromotor, selbstfahrend, mit Sitz - sog. Aufsitzrasenmäher"

DEBTI49491/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-03

Benzin-Aufsitzrasenmäher - aus einem vierrädrigen Fahrgestell mit Fahrersitz, Benzinmotor, Mähdeck mit horizontalem Schneidwerk und pedalgesteuertem Getriebe sowie einer angebrachten Grasauffangvorrichtung (Abbildung siehe Anlage), - zum Mähen von Rasenflächen. "Rasenmäher, mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk, nicht mit Elektromotor, selbstfahrend, mit Sitz - sog. Aufsitzrasenmäher"

DEBTI7638/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-22

Benzin-Aufsitzrasenmäher - aus einem vierrädrigen Fahrgestell mit Fahrersitz, Benzinmotor, Stahlmähdeck mit horizontalem Schneidwerk und pedalgesteuertem Hydrostatikgetriebe (Abbildung siehe Anlage), - zum Mähen von Rasenflächen. "Rasenmäher, mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk, nicht mit Elektromotor, selbstfahrend, mit Sitz - sog. Aufsitzrasenmäher"

DEBTI7636/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-19

Benzin-Aufsitzrasenmäher - aus einem vierrädrigen Fahrgestell mit Fahrersitz, Benzinmotor, Mähdeck mit horizontalem Schneidwerk und pedalgesteuertem Hydrostatikgetriebe (Abbildung siehe Anlage), - zum Mähen von Rasenflächen. "Rasenmäher, mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk, nicht mit Elektromotor, selbstfahrend, mit Sitz - sog. Aufsitzrasenmäher"

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8433Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437
  3. 8433.11Rasenmäher, mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk
  4. 8433.11.51Rasenmäher, mit Sitz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8433.11.51

HS-Code8433.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8433.11.518 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8433

Zu Unterpositionen 8433 1110 bis 8433 1990: Wegen der so genannten Aufsitzmäher siehe die Erläuterungen zu Position 8433 des HS, Buchstabe A vorletzter Absatz.

Pos. 8433

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 der Kommission vom 20. Mai 1996 (1) (RV L 902/96): 3. Rasenmäher, aus folgenden Hauptbestandteilen bestehend, die gemeinsam gestellt werden: a) Kleintraktor mit bis zu 18 kW Motorleistung, mit einer hydraulischen Vorrichtung (Zapfwelle), an die verschiedene Zusatzgeräte angeschlossen werden können; b) Mähwerk als auswechselbares Werkzeug, das für das Anbringen an der Zapfwelle des Klein-traktors vorgesehen ist. Unterposition 8701 90 11 (2) (Kleintraktor) Unterposition 8433 19 90 (abnehmbares Mähwerk) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 87 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8701, 8701 90 (3), 8701 90 11 (2), 8433 19 und 8433 19 90. (1) ABl. EG Nr. L 122/1. …

Pos. 8433

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 15. Dezember 2015 Az.: RS 2 K 316/13 Aus den Gründen: … Tatbestand: Streitig ist die Tarifierung von aus den Vereinigten Staaten von Amerika in das Gebiet der Europäischen Union eingeführten „Quads“. Die bauartbedingt nicht serienmäßig mit einem Unterflurmähwerk ausgestatteten Quads wurden in den USA mit einem Unterflurmähwerk mit eigenständigem Antrieb versehen. Es handelt sich dabei um die Fahrzeuge ¾ Polaris Qutlaw 525 IRS, Baujahr 2008 ¾ Polaris Sportsmann 550 EFI XP, Baujahr 2009 ¾ Polaris Sportsman 850 EFI XP, Baujahr 2009 ¾ Polaris Sportsmann 500 EFI, Baujahr 2008. Entscheidungsgründe: Bei den streitigen Fahrzeugen handelt es sich um „Quads“, die in den KN-Code 8703 2110 als Personenkraftwagen einzureihen sind. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Benzin-Aufsitzrasenmäher?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Benzin-Aufsitzrasenmäher überwiegend in 8433.11.51 eingereiht: Rasenmäher, mit Sitz. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Benzin-Aufsitzrasenmäher?

Auf 8433.11.51 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Benzin-Aufsitzrasenmäher?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 843311. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8433.11.51 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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