Einreihung

Zolltarifnummer für Bilanzierte Diät: 2106.90.98

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Bilanzierte Diät wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2106.90.98 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 2106.90.98.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Bilanzierte Diät aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
2106.90.98
Drittlandszoll
9.000 % + EA
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI31405/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-07

Diätetisches Lebensmittel mit Aminosäuren, Vitaminen und Mineralstoffen, als Getränkepulver. Bunt bedruckter Faltkarton mit Angaben über den Hersteller, die Produktbezeichnung, den Inhalt einer Packung (30 x 24 g = 720 g), die Zusammensetzung (im Wesentlichen L-Arginin, L-Glutamin, Zitronensäure, Maltodextrin, Orangensaftpulver, Zucker, Maisstärke, Vitamine), den Verwendungs- zweck (Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) für das Diätmanagement bei Wundheilungsstörungen) und die Verzehrempfehlung (2 Beutel pro Tag, jeweils in 200 ml Wasser auflösen und trinken); darin 30 bedruckte Verbundfolienbeutel mit einem hellorange- farbenen, feinen Pulver. Gehalt an Stärke oder Glucose nach den Antragsangaben 5 GHT oder mehr Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpostionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, 5 GHT oder mehr Glucose oder Stärke enthaltend; keine Ware der Position 3004 der KN, weil das Erzeugnis nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position aufgemacht ist.

DEBTI24027/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-10

Diätetisches Lebensmittel aus Milcheiweiß, Zucker, pflanzlichen Ölen, Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen, als Creme zum Löffeln; Geschmacksrichtung Cappuccino. Die Produktspezifikation enthält Angaben über den Hersteller, die Produktbezeichnung, das Anwendungsgebiet (Diätetische Lebensmittelzubereitung für besondere medizinische Zwecke, bei bestehender oder drohender Mangelernährung, insbesondere bei erhöhtem Energie- und Proteinbedarf, limitierter Flüssigkeitstoleranz einschließlich Dysphagie), die Zusammensetzung und die Verzehrempfehlung (zur ergänzenden Ernährung: 3 - 4 Becher pro Tag, zur ausschließlichen Ernährung: 8 Becher pro Tag oder nach ärztlicher Empfehlung). Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet*: 5 GHT oder mehr *: gemäß Antragsangaben Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, 5 GHT oder mehr Saccharose enthaltend; keine Ware der Position 3004 der KN, weil das Erzeugnis nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position aufgemacht ist.

DEBTI24013/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Diätetisches Lebensmittel, eiweißreiche Creme zum Löffeln; Geschmacksrichtung Walderdbeere. Hochkalorische, eiweißreiche, dickflüssige Creme zum Löffeln, mit Walderdbeer-Geschmack, zur diätetischen Behandlung von Patienten mit Mangelernährung, insbesondere bei eingeschränkter Nahrungsaufnahme oder Schluckstörungen; abgefüllt in bedrucktem Kunststoffbecher mit Abziehfolie mit Angaben zum Erzeugnis (Crème Walderdbeere, 125 g). Dosierung: 3 - 4 Becher/Tag zur ergänzenden Ernährung oder 7 - 8 Becher/Tag zur ausschließlichen Ernährung. Stärke und Stärkeabbauprodukte*: 5 GHT oder mehr Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 5 GHT oder mehr *: gemäß Zutatenliste und Nährwertangaben Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend; kein Erzeugnis der Position 3004 der KN, da die Ware nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position aufgemacht ist.

DEBTI24066/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Diätetisches Lebensmittel, eiweißreiche Creme zum Löffeln; Geschmacksrichtung Praliné. Hochkalorische, eiweißreiche, dickflüssige Creme zum Löffeln, mit Pralinen-Geschmack, zur diätetischen Behandlung von Patienten mit Mangelernährung, insbesondere bei eingeschränkter Nahrungsaufnahme oder Schluckstörungen; abgefüllt in bedrucktem Kunststoffbecher mit Abziehfolie mit Angaben zum Erzeugnis (Crème Praliné, 125 g). Dosierung: 3 - 4 Becher/Tag zur ergänzenden Ernährung oder 7 - 8 Becher/Tag zur ausschließlichen Ernährung. Stärke und Stärkeabbauprodukte*: 5 GHT oder mehr Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 5 GHT oder mehr *: gemäß Zutatenliste und Nährwertangaben Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend; kein Erzeugnis der Position 3004 der KN, da die Ware nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position aufgemacht ist.

DEBTI23996/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Diätetisches Lebensmittel, eiweißreiche Creme zum Löffeln; Geschmacksrichtung Vanille. Hochkalorische, eiweißreiche, dickflüssige Vanille-Creme zum Löffeln, zur diätetischen Behandlung von Patienten mit Mangelernährung, insbesondere bei eingeschränkter Nahrungsaufnahme oder Schluckstörungen; abgefüllt in bedrucktem Kunststoffbecher mit Abziehfolie mit Angaben zum Erzeugnis (Crème Vanille, 125 g). Dosierung: 3 - 4 Becher/Tag zur ergänzenden Ernährung oder 7 - 8 Becher/Tag zur ausschließlichen Ernährung. Stärke und Stärkeabbauprodukte*: 5 GHT oder mehr Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 5 GHT oder mehr *: gemäß Zutatenliste und Nährwertangaben Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend; kein Erzeugnis der Position 3004 der KN, da die Ware nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position aufgemacht ist.

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2106.90andere
  4. 2106.90.98Lebensmittelzubereitungen, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2106.90.98

HS-Code2106.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2106.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9.000 % + EAMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Kanada0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference
Singapur0 %Tariff preference
Alle Drittländer18 %Non preferential tariff quota
Vereinigte Staaten0.000 % + EANon preferential tariff quota
Türkei0 %Customs Union Quota

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2106

Zu Unterpositionen 2106 90 92 und 2106 90 98: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1 bis 5, 8 bis 11 und 13 bis 16 sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2106 10 20 und 2106 10 80, dritter Absatz.

Pos. 2106

Zu Unterposition 2106 90: 1. Lebensmittelzubereitung zum Verhüten oder Bekämpfen der Fettleibigkeit, enthaltend Kohlenhydrate, Guarmehl, Vitamine, Citronensäure und Farbstoff. 2. Getreidemehlzusatz, enthaltend Vitamin B1, Nicotinsäure, reduziertes Eisen und Weizenmehl, bestimmt als Zusatz in sehr geringer Menge (etwa 0,24 %) für Getreidemehle, um deren Vitamingehalt zu verbessern. 3. Backmittel aus Saccharose, Mono- und Diglyceriden und manchmal Magermilchpulver, bestimmt als Zusatz in unterschiedlichen Mengen (bis zu 15 bis 20 % des Fertigerzeugnisses) zu Mehl oder Teig beim Herstellen von Backwaren. 4. Zubereitungen, die nach Vermischen mit Milch als Getränke verwendet werden, in Form feiner Pulver, die hauptsächlich aus Zuckern, Fruchtpulver, Milchpulver, Calciumphosphat und Vitaminen bestehen. 5. Das Avis wurde gestrichen 6. …

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 280. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Mai 2026: 1. Backhilfsmittel, das nur E

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 280. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Mai 2026: 1. Backhilfsmittel, das nur Enzyme als aktive Inhaltsstoffe enthält: Warenbeschreibung: Pulverförmige Mischung für die Herstellung von Brot und Gebäck. Die Ware besteht aus Mehl (97,94 GHT), Rapsöl (0,50 GHT) und dem Enzym Amylase (1,56 GHT). Es handelt sich um ein Backhilfsmittel, das dem Mehl in einem Verhältnis von 0,65 bis 1,30 GHT beigemischt wird. Einreihung: Die Ware ist unter Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und aufgrund der Anmerkung 1 h) zu Kapitel 21 sowie des Wortlauts der KN-Codes 3507, 3507 90 und 3507 90 90 dem KN-Code 3507 90 90 als zubereitetes Enzym, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einzureihen. …

Pos. 2106

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Bilanzierte Diät?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Bilanzierte Diät überwiegend in 2106.90.98 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, andere, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Bilanzierte Diät?

Auf 2106.90.98 liegt ein Drittlandszollsatz von 9.000 % + EA. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Bilanzierte Diät?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 210690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 2106.90.98 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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