Zolltarifnummer für Cholin: 2106.90.98
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Cholin wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2106.90.98 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA.
Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 91 Prozent davon führen auf 2106.90.98.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Cholin aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 2106.90.98
- Drittlandszoll
- 9.000 % + EA
- vZTA-Grundlage
- 11
- Übereinstimmung
- 91 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Pflanzenextrakten, Vitamin B1 und Cholin. Nahrungsergänzungsmittel im Kunststoffbehälter mit Schraubdeckel in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben über den Inverkehrbringer, die Produktbezeichnung, den Inhalt einer Packung (120 Kapseln), den Verwendungszweck (Nahrungsergänzungsmittel), die Zusammen- setzung und die Verzehrempfehlung (täglich 4 Kapseln). Inhalt: Steckkapseln, gefüllt mit einem braungrünen Pulver. Milchfett und Milchprotein*: nicht enthalten Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: weniger als 5 GHT Stärke/Glucose***: mehr als 5 GHT * abgeleitet aus Zutatenverzeichnis ** festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 *** festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9092 der KN, kein Milchfett, weniger als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose und mehr als 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend; kein Erzeugnis der Position 3004 der KN, da die Ware nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken im Sinne dieser Position aufgemacht ist.
Premix; Mischung aus Vitaminen, Spurenelementen und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Gehalt an Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte) nach den Antragsangaben 5 GHT oder mehr. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9092 der KN, 5 GHT oder mehr Stärke oder Glucose enthaltend; keine Vitamin- mischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Premix; Mischung aus Pflanzenextrakt, Cholin, Koffein und Taurin als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Gehalt an Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte) nach den Antragsangaben 5 GHT oder mehr. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9059 der KN, 5 GHT oder mehr Stärke oder Glucose enthaltend.
Premix; Mischung aus Vitaminen, Cholin und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Gehalt an Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte) nach den Antragsangaben 5 GHT oder mehr. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9092 der KN, 5 GHT oder mehr Stärke oder Glucose enthaltend; keine Vitaminmischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Premix; Mischung aus Vitaminen, Mineralstoffen und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Gehalt an Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte) nach den Antragsangaben 5 GHT oder mehr. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9092 der KN, 5 GHT oder mehr Stärke oder Glucose enthaltend; keine Vitaminmischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Premix; Mischung aus Vitaminen, Mineralstoffen und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Gehalt an Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte) nach den Antragsangaben 5 GHT oder mehr. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9092 der KN, 5 GHT oder mehr Stärke oder Glucose enthaltend; keine Vitaminmischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Getränkepulver zur Nahrungsergänzung. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Nahrungsergänzungsmittel, 14 x 7 g), zur Zusammensetzung und Dosierung (täglich ein Beutel in 150 ml Wasser), darin vierzehn Portions- beutel mit einem hellbraunen, feinen Pulver, das im Wesentlichen Pflanzenpulver und -extrakte, sowie Cholin und Selen, Molybdän und Zink als aktive Inhaltsstoffe enthält. Stärke / Glucose*: mehr als 5 GHT *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 5 GHT Stärke oder Glucose enthaltend.
Premix; Mischung aus Vitaminen, Cholin und Maltodextrin, als Pulver. Die vorgelegten Datenblätter enthalten Informationen zum Vertreiber, zur Zusammensetzung und zum Verwendungszweck (Premix zur Herstellung von Fruchtgummis). Gehalt an Stärke (einschließlich Stärkeabbauprodukte) nach den Antragsangaben 5 GHT oder mehr. Lebensmittelzubereitung anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine der Unterpositionen 2106 1020 bis 2106 9092 der KN, 5 GHT oder mehr Stärke oder Glucose enthaltend; keine Vitaminmischung im Sinne der Position 2936 der KN, da das Erzeugnis durch weitere Zusätze für einen spezifischen Verwendungszweck geeigneter gemacht worden ist als für den allgemeinen Gebrauch.
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2106.90.98
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9.000 % + EA | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Singapur | 0 % | Tariff preference |
| Alle Drittländer | 18 % | Non preferential tariff quota |
| Vereinigte Staaten | 0.000 % + EA | Non preferential tariff quota |
| Türkei | 0 % | Customs Union Quota |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 2106 90 92 und 2106 90 98: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 1 bis 5, 8 bis 11 und 13 bis 16 sowie die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2106 10 20 und 2106 10 80, dritter Absatz.
Zu Unterposition 2106 90: 1. Lebensmittelzubereitung zum Verhüten oder Bekämpfen der Fettleibigkeit, enthaltend Kohlenhydrate, Guarmehl, Vitamine, Citronensäure und Farbstoff. 2. Getreidemehlzusatz, enthaltend Vitamin B1, Nicotinsäure, reduziertes Eisen und Weizenmehl, bestimmt als Zusatz in sehr geringer Menge (etwa 0,24 %) für Getreidemehle, um deren Vitamingehalt zu verbessern. 3. Backmittel aus Saccharose, Mono- und Diglyceriden und manchmal Magermilchpulver, bestimmt als Zusatz in unterschiedlichen Mengen (bis zu 15 bis 20 % des Fertigerzeugnisses) zu Mehl oder Teig beim Herstellen von Backwaren. 4. Zubereitungen, die nach Vermischen mit Milch als Getränke verwendet werden, in Form feiner Pulver, die hauptsächlich aus Zuckern, Fruchtpulver, Milchpulver, Calciumphosphat und Vitaminen bestehen. 5. Das Avis wurde gestrichen 6. …
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 280. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 5. Mai 2026: 1. Backhilfsmittel, das nur Enzyme als aktive Inhaltsstoffe enthält: Warenbeschreibung: Pulverförmige Mischung für die Herstellung von Brot und Gebäck. Die Ware besteht aus Mehl (97,94 GHT), Rapsöl (0,50 GHT) und dem Enzym Amylase (1,56 GHT). Es handelt sich um ein Backhilfsmittel, das dem Mehl in einem Verhältnis von 0,65 bis 1,30 GHT beigemischt wird. Einreihung: Die Ware ist unter Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und aufgrund der Anmerkung 1 h) zu Kapitel 21 sowie des Wortlauts der KN-Codes 3507, 3507 90 und 3507 90 90 dem KN-Code 3507 90 90 als zubereitetes Enzym, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einzureihen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 2106.90.98.15Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT
- 2106.90.98.26von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art, mit einem Gehalt an Saccharose/Isoglucose von 70 GHT oder mehr
- 2106.90.98.28mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
- 2106.90.98.30andere
- 2106.90.98.33andere
- 2106.90.98.34von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art, mit einem Gehalt an Saccharose/Isoglucose von 70 GHT oder mehr
- 2106.90.98.35mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
- 2106.90.98.36andere
- 2106.90.98.38andere
- 2106.90.98.42mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts
- 2106.90.98.43andere
- 2106.90.98.49andere
- 2106.90.98.53von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art
- 2106.90.98.60Calciumcarbonat
- 2106.90.98.69andere
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Cholin?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Cholin überwiegend in 2106.90.98 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, andere, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Cholin?
Auf 2106.90.98 liegt ein Drittlandszollsatz von 9.000 % + EA. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Cholin?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 210690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 91 Prozent davon wurden in 2106.90.98 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
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