Einreihung

Zolltarifnummer für Computerplatine: 8471.50.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Computerplatine wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8471.50.00 eingereiht: Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 49 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon führen auf 8471.50.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Computerplatine aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8471.50.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
49
Übereinstimmung
92 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5191/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Computerplatine, in Form einer unvollständigen Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Prozessor, Chipsatz, Controller sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung im COM-Standard mit Stecksockeln für Speichermodule sowie diversen Schnittstellen (Ethernet, USB, PCI u.a.). Das vollständige Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.

DEBTI11055/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-03

Computerplatine, im Wesentlichen bestehend aus einer 70 x 70 mm großen gedruckten Schaltung, die mit Prozessor, Chipsatz, Controller, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückt und mit diversen Schnittstellen (USB, PCIe, Ethernet, SATA, UART, CAN u.a.) ausgestattet ist. Die Platine ist für den Betrieb mit verschiedenen Betriebssystemen vorgesehen. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.

DEBTI11059/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-30

Computerplatine, im Wesentlichen bestehend aus einer 82 x 50 mm großen gedruckten Schaltung, die mit Prozessor, Chipsatz, Controller, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückt und mit diversen Schnittstellen (USB, PCIe, Ethernet, SATA, UART, CAN, SPI-Bus u.a.) ausgestattet ist. Die Platine ist für den Betrieb mit verschiedenen Betriebssystemen vorgesehen. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.

DEBTI11050/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-26

Computerplatine, im Wesentlichen bestehend aus einer 95 x 125 mm großen gedruckten Schaltung, die mit Prozessor, Chipsatz, Controller, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückt und mit diversen Schnittstellen (USB, PCIe, Ethernet, SATA, UART, SPI-Bus u.a.) ausgestattet ist. Die Platine ist für den Betrieb mit verschiedenen Betriebssystemen vorgesehen. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.

DEBTI11061/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-26

Computerplatine, im Wesentlichen bestehend aus einer 125 x 95 mm großen gedruckten Schaltung, die mit Prozessor, Chipsatz, Controller, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückt und mit diversen Schnittstellen (USB, PCIe, Ethernet, SATA, UART, SPI-Bus u.a.) ausgestattet ist. Die Platine ist für den Betrieb mit verschiedenen Betriebssystemen vorgesehen. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.

DEBTI25974/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-13

Computerplatine, sog. MPSoC-Modul, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Prozessor, Controller, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung mit diversen Schnittstellen (USB, Ethernet u.a.) realisiert mittels Anschlusssteckerleisten zum Baseboard (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.

DEBTI5084/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-18

Computerplatine, im Wesentlichen bestehend aus einer 69,6 x 45 mm großen, mit Prozessor, Chipsatz, Controller, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung mit diversen Schnittstellen (USB, Ethernet, CSI-2, HDMI u.a.) realisiert mittels Anschluss zum Baseboard (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI51534/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-15

Computerplatine, in Form einer Warenzusammenstellung, bestehend aus einer noch nicht zusammengesetzten Verarbeitungseinheit aus Trägerplatine, Computermodul und Kühler (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung), Kabeln, Netzteil, Adaptern und Kameras. Die Einheit besteht im Wesentlichen aus einer mit Prozessor, Chipsatz, Controller, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung mit diversen Schnittstellen realisiert mittels Trägerplatine. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8471.50Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten
  4. 8471.50.00Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8471.50.00

HS-Code8471.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8471.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A002hGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
  • 4A003b"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
  • 4A004Computers as follows and specially designed related equipment, "electronic assemblies" and components therefor:
  • 4A005Systems, equipment, and components therefor, specially designed or modified for the generation, command and control, or delivery of "intrusion software".
  • 4A101Analogue computers, "digital computers" or digital differential analysers, other than those specified in 4A001.a.1., which are ruggedized and designed or modified for use in space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
  • 4A102Hybrid computers specially designed for modelling, simulation or design integration of space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …

Pos. 8471

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Mechanik/Verschiedenes (455. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 4. Juli 2008): DVD-Laufwerke und DVD-Player DVD-Laufwerke von der ausschließlich oder hauptsächlich in Verbindung mit einer automa­tischen Datenverarbeitungsmaschine verwendeten Art, sind in die Position 8471 in Anwen­dung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen­klatur und Anmerkung 5 (C) zu Kapitel 84 einzureihen. DVD-Player, die entwickelt wurden, um für die Videowiedergabe auf Fernsehgeräten oder Monitoren verwendet zu werden, sind in die Position 8521 in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Computerplatine?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Computerplatine überwiegend in 8471.50.00 eingereiht: Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Computerplatine?

Auf 8471.50.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Computerplatine?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 847150. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 49 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon wurden in 8471.50.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.